Mein Vater ist eine eher Internet-unerfahrene Person. Er bestellte beim Ticketanbieter VENTIC eine Konzertkarte, die schon 4 Monate vor dem Event zu einem Wucher-Preis von € 229,- angeboten wurde. Zahlung per Vorkasse.
(Zum Vergleich: Beim offiziellen Konzertveranstalter kosteten die besten Plätze € 79,-)
Geworben wurde mit "beste Plätze" und mein Vater dachte gleich an VIP-Plätze mit hervorragender Verpflegung. Auf Nachfrage per Mail verneint der Anbieter VENTIC diese falsche Annahme allerdings und kann selbst Wochen vor dem Event nicht mitteilen, in welchem Block und auf welchem Platz man letztendlich sitzt.
Meinem Vater wird nun vor allem auch ob des hohen Preises mulmig und verlangt Stornierung. Die Tickets wurden zu dem Zeitpunkt noch nicht geliefert!
Diese Stornierung wird letztendlich mit einem Abschlag von 30% von beiden Seiten akzeptiert und per Mail nochmals von VENTIC bestätigt.
Das war im Juni. Seitdem ist keine Rückzahlung eingegangen. Mails werden nicht beantwortet, die Hotline ist nicht erreichbar, Fristen mit anwaltlicher Drohung lässt der Anbieter verstreichen.
Ich weiß, der Anbieter ist nicht zur Stornierung verpflichtet und macht das aus Kulanz. Aber er hat die Stornierung akzeptiert, andernfalls hätte er ja die Leistung - sprich den Ticketversand - erbringen müssen.
Kurz: Das Konzert ist mittlerweile vorbei, das Ticket wurde nicht versendet und das Geld ist weg. Welche Möglichkeiten hat man da? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Rückzahlung nach Stornierung von Konzert-Tickets
23. September 2013
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2013 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung nach Stornierung von Konzert-Tickets
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. September 2013 | 13:51
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Andy_80 am 23.09.2013 13:36
Welche Möglichkeiten hat man da?
Wie wäre es damit:
Man macht das, was man angedroht hat, wahr
quote:
von Andy_80 am 23.09.2013 13:36
Das war im Juni. Seitdem ist keine Rückzahlung eingegangen. Mails werden nicht beantwortet, die Hotline ist nicht erreichbar, Fristen mit anwaltlicher Drohung lässt der Anbieter verstreichen.
Der Anbieter ist im Verzug. Anwaltskosten sind Verzugsschäden. Verzugsschäden sind zu ersetzen.
Easy Cake
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 23. September 2013 | 15:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Geworben wurde mit "beste Plätze" und mein Vater dachte gleich an VIP-Plätze mit hervorragender Verpflegung.
Das war - trotz des Preises - ja schon etwas naiv, denn der Ausdruck "beste Plätze" ist zig Jahre alt und war schon immer relativ (ist beim Rockkonzert der "beste Platz" nun in der bequemen Loge oder doch eher der Stehplatz in der ersten Reihe?).
Rechtlich ist die Sache aber klar, der Veranstalter hat dem Rücktritt zugestimmt und muß zahlen.
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