Rückzahlung nach Stornierung von Konzert-Tickets

23. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Andy_80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung nach Stornierung von Konzert-Tickets

Mein Vater ist eine eher Internet-unerfahrene Person. Er bestellte beim Ticketanbieter VENTIC eine Konzertkarte, die schon 4 Monate vor dem Event zu einem Wucher-Preis von € 229,- angeboten wurde. Zahlung per Vorkasse.
(Zum Vergleich: Beim offiziellen Konzertveranstalter kosteten die besten Plätze € 79,-)

Geworben wurde mit "beste Plätze" und mein Vater dachte gleich an VIP-Plätze mit hervorragender Verpflegung. Auf Nachfrage per Mail verneint der Anbieter VENTIC diese falsche Annahme allerdings und kann selbst Wochen vor dem Event nicht mitteilen, in welchem Block und auf welchem Platz man letztendlich sitzt.

Meinem Vater wird nun vor allem auch ob des hohen Preises mulmig und verlangt Stornierung. Die Tickets wurden zu dem Zeitpunkt noch nicht geliefert!
Diese Stornierung wird letztendlich mit einem Abschlag von 30% von beiden Seiten akzeptiert und per Mail nochmals von VENTIC bestätigt.
Das war im Juni. Seitdem ist keine Rückzahlung eingegangen. Mails werden nicht beantwortet, die Hotline ist nicht erreichbar, Fristen mit anwaltlicher Drohung lässt der Anbieter verstreichen.

Ich weiß, der Anbieter ist nicht zur Stornierung verpflichtet und macht das aus Kulanz. Aber er hat die Stornierung akzeptiert, andernfalls hätte er ja die Leistung - sprich den Ticketversand - erbringen müssen.

Kurz: Das Konzert ist mittlerweile vorbei, das Ticket wurde nicht versendet und das Geld ist weg. Welche Möglichkeiten hat man da? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Andy_80 am 23.09.2013 13:36

Welche Möglichkeiten hat man da?

Wie wäre es damit:
Man macht das, was man angedroht hat, wahr
quote:
von Andy_80 am 23.09.2013 13:36

Das war im Juni. Seitdem ist keine Rückzahlung eingegangen. Mails werden nicht beantwortet, die Hotline ist nicht erreichbar, Fristen mit anwaltlicher Drohung lässt der Anbieter verstreichen.

Der Anbieter ist im Verzug. Anwaltskosten sind Verzugsschäden. Verzugsschäden sind zu ersetzen.
Easy Cake

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Geworben wurde mit "beste Plätze" und mein Vater dachte gleich an VIP-Plätze mit hervorragender Verpflegung.


Das war - trotz des Preises - ja schon etwas naiv, denn der Ausdruck "beste Plätze" ist zig Jahre alt und war schon immer relativ (ist beim Rockkonzert der "beste Platz" nun in der bequemen Loge oder doch eher der Stehplatz in der ersten Reihe?).

Rechtlich ist die Sache aber klar, der Veranstalter hat dem Rücktritt zugestimmt und muß zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen