hallo zusammen, bin neu im forum und freue mich auf eine gute zeit:)
zum anliegen;
ich habe vor gernau 2 wochen als gewerbl. verkäufer eine gitarre verkauft (06.09.12) der käufer hat überwiesen und das geld ist am 10.09.12 bei mir eingegangen. danach hat es sich der käufer aber anders überlegt und ist vom vertrag zurückgetreten. dem habe ich zugestimmt, ebenso einer rückzahlung.
nun ist heute ein brief von seinem anwalt gekommen , mit der kostenpflichtigen auffordrung das geld zuückzuüberweisen. also ich halte das für völlig überzogen und überreagiert? bzw. wie sind genau die gestzlichen rückzahlungsfristen? bei ebay habe ich selbst keine rückzahlungsfristen festgelegt/eingetragen. ist das rechtsmäßig was der käufer hier eingeleitet hat? bzw. wie lange sollte er warten können bis sein geld von mir zurücküberwiesen wurde?
vielen dank & grüße
M.D.
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-- Editiert silver-pool am 20.09.2012 11:46
Rückzahlungsfristen, gewerbliche Verkäufer Ebay
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
wie sind genau die gestzlichen rückzahlungsfristen?
30 Tage.
quote:
ist das rechtsmäßig was der käufer hier eingeleitet hat?
Klar. Er darf sich einen Anwalt nehmen, wie er lustig ist. Nur hat er keinen Erstattungsanspruch, solange du noch nicht in Verzug warst.
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---Klar. Er darf sich einen Anwalt nehmen, wie er lustig ist. Nur hat er keinen Erstattungsanspruch, solange du noch nicht in Verzug warst. --
danke für die antworten...
aber dann frage ich mich wieso sein anwalt so einen schwachsinn macht und ihm dabei doch die kohle aus der tasche zieht...? bei solch einem aussiechtslosen unterfangen?...es sei denn der anwalt ist sein bester freund und macht das umsonst"...?
oder was sollte das dann sein...? was erwarten die jetzt?
also 30 tage hätte ich zeit mit der rückzahlung...,ab dem zeitpunkt seines geldeingangs versteht sich?
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@Mirk
...danke "
also wir haben nichts vereinbart betrf. der frist der rückzahlung, ebenso habe ich in der auktion nichts über fristen erwähnt bzw. auch keine allgemeinen fristen festgelegt. somit ist die einzige frist dir hier greift, die aus dem allgem. gesetzbuch?
hiernochmal die fakten:
artikel verkauft am 6.9.
zahlung erhalten am 10.9
mahnbescheid wegen aufforderung zur rückzahlung am 20.9.erhalten
somit habe ich noch 20 tage zeit für die rückzahlung ? (was ich aber nicht im vollen umfang ausschöpfen werde, rückzahlung folgt anfang nächste woche)
dann wäre das erledigt und ich muß nichts befürchten bzw. auch nicht für diese anwaltskosten aufkommen?
vielen dank:)
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-- Editiert silver-pool am 20.09.2012 14:58
Hallo,
stellt sich die Frage, wieso hast du nicht einfach nach erhalt des Widerrufes zurückgezahlt? Richtig sind die Ganzen Sachen die mit Fristen etc genannt worden sind, allerdings hat eine Rückerstattung auch zügig und ohne AUfschgub zu geschehen. Man könnte hier schon überlegen, ob du die Rückzahlung nicht absichtlich in die Länge gezogen hast...
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>Rückzahlungsfristen, gewerbliche Verkäufer Ebay
Hallo,
stellt sich die Frage, wieso hast du nicht einfach nach erhalt des Widerrufes zurückgezahlt? Richtig sind die Ganzen Sachen die mit Fristen etc genannt worden sind, allerdings hat eine Rückerstattung...
ich hatte andere ausgaben, die rückzahlung war innerhalb von 14 tagen eingeplant, wie gesagt nächste woche bekommt er sein geld...,,ich denke das liegt im grünen bereich und nach 10 tagen einen anwalt einzuschalten ist schlicht und einfach unangemessen denke ich. also ich werde dies mahngebühren selbstverständlich nicht bezahlen.
danke für eure antworten, die sache ist denk ich zu 100% beantwortet und klar.
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