Rückzahlungsprobleme eines Händlers

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Rückzahlungsprobleme eines Händlers

Hallo,

folgendes Problem hat sich ereignet.

Bei einem großen Händler wurde ein Geschirrspüler bestellt. Dieser hatte von Beginn an diverse Mängel, so dass er nach ca. 1 Jahr gegen einen neuen (gleiches Modell) vom Händler getauscht wurde.

Der getauschte Geschirrspüler hatte die gleichen Mängel, wie der vorherige, sowie zusätzliche Mängel. Letztlich quittierte er seinen Dienst mit einer Fehlermeldung, sowie Überflutung der Küche, was Schäden am Bodenbelag, sowie an den benachbarten Schränken der Küche verursachte.

Dem Händler wurden die beiden Optionen zur Lösung des Problems angeboten:

1. Rückabwicklung. D.h. Rücknahme des defekten Gerätes und Rückzahlung des kompletten Preises.

2. Klage auf Rückabwicklung, sowie auf Schadensersatz wegen dem Schaden an Küche und Boden.

Händler entschied sich für Punkt 1. Holte das Gerät ab. Hat sich dann noch ca. 100 EUR EUR für die Nutzung des Gerätes abgezogen, was nicht ausgemacht war, und hält den Kunden nun seit 2 Wochen mit der Rückzahlung hin.

Erst hat er behauptet, er habe keine Bankdaten vom Kunden, obwohl das Gerät vor 1,5 Jahren mit Paypal gezahlt wurde. Er hätte also die Rückbuchung auf PP-Konto durchführen können.

Dann wurde ihm eine Bankverbindung zur Rücküberweisung gegeben. Seit dem vergingen 2 Wochen ohne Rückzahlung.

Auf Anfrage behauptet der Händler, die betreffende Abteilung sei überlastet und man arbeite alle Zahlungen chronologisch ab.

Langsam entsteht der Eindruck, dass möglicherweise der Händler die Rückzahlung nicht leisten will oder leisten kann.

Das Verhalten des Händlers wirkt auf den Kunden wie eine Hinhaltetaktik.

Man möchte, da es sich um einen vierstelligen Betrag handelt, nicht in Ermangelung der Zahlungsfähigkeit des Händlers auf seiner Forderung sitzen bleiben. So stellt sich die Frage, ob hier eine Verdachtsanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Insolvenzverschleppung angesagt wäre?

Fallen Euch noch andere Straftatbestände ein, wie z.B. Betrug, falls der Händler gar nicht vor hatte die Rückzahlung zu leisten?

Man könnte die Strafanzeigen dem Händler in Aussicht stellen, mit einer letzten Fristsetzung. Dann Anzeige erstatten und die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben.

Zusätzlich ist noch aufgefallen, dass der Händler scheinbar die Email-Adresse des Kunden auf eine Blacklist gesetzt hat, und so seine Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

Wenn man an die Service-Email des Händlers schreibt, erhält man normalerweise eine Info-Email, in der bestätigt wird, dass die Anfrage eingegangen ist und bald beantwortet wird. Es ist auch eine Eingangsbestätigung per Email.

Nun ist das so, dass auf die Email-Adresse des Kunden keine solche Info-Email mehr erfolgt.

Schreibt man dem Händler von einer anderen Email-Adresse, bekommt man diese Info-Email aber schon.

Wäre ein Indiz dafür, dass der Händler sich dem Kunden gegenüber stumm stellte.

Wie wäre in einem solchen Sachverhalt die weitere Vorgehensweise, um an sein Geld zu kommen?

Ist der Nutzungsabzug des Händlers überhaupt rechtens, wenn das Gerät von Beginn an defekt war und deshalb kaum vom Kunden genutzt werden konnte?

Grüße
freeman

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist der Nutzungsabzug des Händlers überhaupt rechtens, wenn das Gerät von Beginn an defekt war und deshalb kaum vom Kunden genutzt werden konnte?
Wenn er nicht einen einzigen tag genutzt werden konnte, dann wäre ein Nutzungsabzug nocht ok. Wurde er aber genutzt, ist der Abzug ok, evtl ist die Höhe aber nicht ok. Wobei das auch so ausfallen könnte, dass besagter Abzug zu gering ist.

Zitat:
Erst hat er behauptet, er habe keine Bankdaten vom Kunden, obwohl das Gerät vor 1,5 Jahren mit Paypal gezahlt wurde. Er hätte also die Rückbuchung auf PP-Konto durchführen können.
Also war die Behauptung des VK doch richtig!!! Wiso soll der VK jetzt auf das weltschlechteste Zahlungssystem etwas überweisen?

Zitat:
Fallen Euch noch andere Straftatbestände
ich sehe hier erstmal überhaupt keinen Straftatbestand!

Zitat:
Wie wäre in einem solchen Sachverhalt die weitere Vorgehensweise, um an sein Geld zu kommen?
Erstmal überhaupt eine ordentliche Frist zur Zahlung setzen (Einwurfeinschreiben), danasch kann man dann weitersehen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
wenn das Gerät von Beginn an defekt war und deshalb kaum vom Kunden genutzt werden konnte?

Nutzung erfolgt also Nutzungsabzug möglich.



Zitat (von freeman303):
Wie wäre in einem solchen Sachverhalt die weitere Vorgehensweise, um an sein Geld zu kommen?

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

UPDATE:

Frist zur Rückzahlung wurde dem Händler vom Kunden gestellt. Nun hat sich der Händler was besseres einfallen lassen.

Er behauptet nun, dass die Rückzahlung an den Kunden nicht angewiesen wurde, weil der Kunde die vor einem Jahr ersetzte Maschine nicht zurückgegeben hat.

Zur Erinnerung: Nach Mängelanzeige vor einem Jahr hat der Händler eine Ersatzmaschine durch einen Home Delivery Service liefern lassen.

Der Delivery Service kam an, hat die neue Maschine gebracht und hat die alte defekte Maschine mitgenommen. Das lief ohne jeglichen Papierkram ab.

Der Händler behauptet nun, dass er die alte Maschine vom Home Delivery Service nicht zurück erhalten hat und denkt, dass die alte defekte Maschine immer noch beim Kunden steht. Das wäre jetzt der Grund für die Verweigerung der Rückzahlung.

Der Kunde hat einen Zeugen, der dabei war, als die Ersatz-Maschine geliefert wurde und die alte defekte Maschine mitgenommen wurde.

Eigenartig, dass dem Händler seit einem Jahr nicht aufgefallen ist, dass er die alte defekte Maschine nicht zurück bekam. Aber plötzlich jetzt, dies im Zusammenhang mit der Rückzahlung bemerkt wird.

Was glaubt man nun dazu?

Der Kunde wird jetzt den Home Delivery Service kontaktieren und versuchen das zu klären. Doch der Home Delivery Service muss keine Auskünfte an den Kunden geben, da er nicht der Auftraggeber der Leistung war, sondern der Händler.

An sich war der Home Delivery Service als ein Auftragsgehilfe des Händlers anzusehen. D.h. wenn er eine Ersatzmaschine liefert und das alte Gerät zurücknehmen will, ist es wohl klar, dass der Kunde ihm das Gerät herausgibt, was auch geschehen ist. Der Händer hat ja auch das Kommen des Delivery Services beim Kunden angekündigt. Wenn der Delivery Service das Gerät dann verschlampt, ist das das Problem des Händlers, da er bei Reklamationen und Widerruf die Gefahr für den Untergang der Ware auf dem Rücktransportweg immer trägt.

Seht ihr hier noch eine Möglichkeit, ohne ein Gericht einzuschalten? Wie schätzt ihr die Situation ein?

Grüße
freeman

0x Hilfreiche Antwort

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