SCHENKUNG VON HAUSTIER

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lifecompanion22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
SCHENKUNG VON HAUSTIER

Hallo.
Ich habe anfang des Jahres einen Hund von meinem Vater bekommen. Er steht im Kaufvertrag. Leben tut der hund bei mir, ich bin 22 Jahre alt und studiere noch

Jetzt kommt es immer wieder vor das ich erpresst werde. " wenn du dies und jenes nicht tust, nehme ich dir den hund weg"
Da ich erwachsen bin und darauf keine lust mehr habe , werde ich den hund nun in raten zurück zahlen.
Jetzt meine Frage, wie kann ich den besitz des hundes auf mich übertragen lassen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Lifecompanion22):
Jetzt meine Frage, wie kann ich den besitz des hundes auf mich übertragen lassen?

Besitzer bist Du ja offnebar schon:
Zitat (von Lifecompanion22):
Leben tut der hund bei mir

Ich nehmen mal an, Du willst auch Eigentümer werden?



Zitat (von Lifecompanion22):
Ich habe anfang des Jahres einen Hund von meinem Vater bekommen.

Wie genau?
Als Geschenk? Zur Pflege? Zum temporären Aufpassen? Als ... ?
Und wie genau wäre das ganze nachweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lifecompanion22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo du.
Ja ich will auch Eigentümer werden.
Wenn wir kein Streit haben wird mein Vater das unterschreiben, ich will es einfach vorsichtshalber absichern.
Er hat ihn mir so geschenkt , wie wenn ich ihn selbst gekauft hätte.
Er soll mir gehören, bei mir wohnen, ich kümmer mich um ihn usw. Es ist eben mein Hund. Nur rechtlich nicht.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn er dir geschenkt wurde, dann bist du auch rechtlich der Eigentümer.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Wenn er dir geschenkt wurde, dann bist du auch rechtlich der Eigentümer.

Korrekt.

Nur gibt es hier halt offenbar keinerlei Nachweis über die Schenkung



Zitat (von Lifecompanion22):
Wenn wir kein Streit haben wird mein Vater das unterschreiben, ich will es einfach vorsichtshalber absichern.

Dann sollte man das auf jeden Fall so machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifecompanion22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wenn ich ein Schreiben aufsetze, indem ich schreibe das mein Vater mir den Hund geschenkt hat, und dieser das unterschreibt, würde das als Beweis gelten?

Grüsse

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Warum sollte er das unterschreiben, wenn er doch so gerne mit Wegnahme des Hundes droht (was er dann nicht mehr könnte)?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifecompanion22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das droht er immer nur bei Streitsituationen oder wenn ihm etwas nicht passt.
Als ihm zum Beispiel mein Partner nicht gepasst hat, hiess es " entweder der oder ich nimm den Hund weg".
Zurzeit ist alles ok.
Ich möchte vorsorgen und nicht mehr erpressbar sein.
Die situation wird immer wieder eintreffen...

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