Sachmängel Gewährleistung/Handy

9. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fips
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)
Sachmängel Gewährleistung/Handy

Hallo,
Ich habe im Juni ein gebrauchtes IPhone von einem bekannten Händler über das Internet für 465€ gekauft.Dieser Händler vertreibt neuwertige Apple Produkte mit bis zu 30 Monaten Garantie.
Wegen technischer Mängel konnte das Smartphone nicht genutzt werden und wurde von mir reklamiert und zurückgeschickt.
Nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen schickte man mir ein gleichwertiges Austauschhandy da eine Reperatur des alten Handys "lange Zeit in Anspruch nimmt".
Auch das Austauschgerät hatte die selben Mängel.
Nun trat ich schriftlich vom Kaufvertrag zurück und forderte den Kaufbetrag zurück.
Damit war der Kundendienst des Händlers einverstanden und forderte mich natürlich auf das Handy erstmal zurück zu schicken.
Ich bekam dann vor 4 Wochen eine Mail das das Handy eingegangen ist und der Kaufpreis in kürze erstattet wird.

Und dann ging es richtig los.
Nach Tel.nachfragen meinerseits wegen der ausbleibenden Erstattung hiess es beim ersten mal,das Handy muss erstmal
vom Internet abgemeldet sein.(Icloud).Was mein Sohn allerdings vor dem Retoure-Versand machte.Beim zweiten Anruf die selbe Aussage aber dann sahen sie plötzlich das es abgemeldet ist.Und alles ist gut.
Heute rief ich nochmals an und man sagte mir eine Ersattung ist erst möglich wenn das Handy abgemeldet ist.
Muss leider sagen das ich ausgerastet bin und das Geld bis morgen auf meinem Konto verlangte.Worauf die Dame auflegte.

Wie bekomme ich denn nun mein Kaufbetrag nun zurück.?
Weitere Telefonate und Briefe halte ich für sinnlos.
Das Handy ist ja vom Internet wie gewünscht abgemeldet.Aber selbst wenn nicht,wär das ein Grund die Rückerstattung des Kaufpreises zu abzulehnen.?

Danke fürs lesen.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde den Händler erst einmal nachweisbar (Einschreiben) in Verzug setzen und dabei eine Frist zur Erstattung des Kaufpreises einräumen (14 Tage).

Danach dann z.B. gerichtliches Mahnverfahren

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