Sachmängel - Schlüsselübergabe

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)
Sachmängel - Schlüsselübergabe

Guten Abend liebes Forum,

die Schlüsselübergabe des gekauften Hauses steht an. Jetzt gibt es eine Frage zu einem Sachmangel.

Das Haus wurde im November 2019 notariel gekauft. Die hälfte bereits bezahlt. Vor drei Wochen kam die Meldung von den noch Eigentümer, dass es in einem Zimmer (Dachgeschoss) über die Decke/ Wand leicht reinregnet/ feucht wird bei Regen. Das war beim kauf noch nicht der Fall.

Laut Kaufvertrag, müssen die Eigentümer bis zu Schlüsselübergabe den Zustand beim Kauf gewährleisten.

Jetzt ist die Frage an euch, wie geht man hier vor? Muss der Schaden bei Schlüsselübergabe protokolliert werden?
Muss der Notar in Kenntniss gesetzt werden?

Es wird Rechtssicherheit benötigt, dass später eventuelle Ansprüche geltent gemacht werden können. Brauchen wir hierzu einen Gutachter oder reicht ein Zimmermann?

Ich freue mich auf eure Tipps, danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von bloodyscorpion):
Laut Kaufvertrag, müssen die Eigentümer bis zu Schlüsselübergabe den Zustand beim Kauf gewährleisten.

Wann erfolgte denn "der Kauf" tatsächlich? Unterzeichnung des Vertrages muss nicht unbedingt der Zeitpunkt des Kaufes sein.


Und der Zustand beim Kauf wurde wie genau dokumentiert?
Bedeutet "Zustand beim Kauf" also mit etwas Pech nur, "kein nasser Fleck" aber nicht "ohne Loch im Dach"...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Haus wurde im November gekauft. Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet.

Im Kaufvertrag wurden keine Schäden eingetragen.

Im Januar dann die Meldung, dass an einer Stelle das Dach undicht ist und Wasser eindringt. Es wurde auch selbst versucht das Dach zu dichten - erfolglos.

Nun, mit der Schlüsselübergabe und der Restzahlung überträgt sich auch die Gefahr für Untergang etc.

Da der Schaden zwischen Kauf im November und Schlüsselübergabe jetzt stattgefunden hat, müssen eigentlich die Verkäufer für den Schaden aufkommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bei der Schlüsselübergabe sollte ein Fachmann die undichte Stelle, die Ursache und die ca-Schadensbeseitigungskosten bewerten. Das sollte in das Übergabeprotokoll. Als Fachmann wäre zunächst mindestens ein Dachdeckermeister zu empfehlen.

Am Dach könnte eine neue oder eine alte Schadensursache erkannt werden--- damit könnte dann weiter *gearbeitet* werden.
Erkennt ein Dachdecker alte Schadensursachen ... dann wäre es uU ein (arglistig) verschwiegener Mangel.

Zitat (von bloodyscorpion):
müssen eigentlich die Verkäufer für den Schaden aufkommen..
Eigentlich ja.
Zitat (von bloodyscorpion):
Muss der Schaden bei Schlüsselübergabe protokolliert werden?
Unbedingt zu empfehlen.
Zitat (von bloodyscorpion):
Muss der Notar in Kenntniss gesetzt werden?
Nein. Den Kaufvertrag hast du und auch der Verkäufer.

Falls der Verkäufer einen vom Dachdecker festgestellten alten Schaden abstreitet, und man sich nicht einig wird--- könnte ein öbuv SV erforderlich werden--- dessen Gutachten man dann auch evtl. vor Gericht verwenden kann.

Kommt also doch sehr auf den Schaden und den Verkäufer an.

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