Sachmängel - eneuter Mangel nach Beseitigung

26. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
stephy123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängel - eneuter Mangel nach Beseitigung

Hallo,

ich habe in August schuhe gekauft und vor 3 Wochen zum Laden zurückgebracht, da die Sohle abgegangen ist. Daraufhin musste ich 2 Wochen warten bis die Schuhe repariert wurden (1. Nacherfüllung). Letzte Woche Montag habe ich die Schuhe abgeholt, diese ein paar Tage getragen und nun geht die Sohle wieder ab.... Meine Frage ist nun, kann ich dieses Mal darauf bestehen dass ich keine erneute Reparatur will sondern diese gegen neue Schuhe oder einen Gutschein umtauschen möchte? Ich will auf jeden Fall nicht wieder die Schuhe reparieren lassen! Ich habe mal gelesen, dass ich dem Verkäufer 2 mal die Möglichkeit zur Nacherfüllung gewähren muss bevor ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann....

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von stephy123 am 26.11.2014 10:13

Meine Frage ist nun, kann ich dieses Mal darauf bestehen dass ich keine erneute Reparatur will sondern diese gegen neue Schuhe oder einen Gutschein umtauschen möchte? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>§ 439 BGB - Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. <hr size=1 noshade>


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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