Sachmängelhaftung LCD-TV

2. Februar 2007 Thema abonnieren
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GuessWho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung LCD-TV

Am 30.12.2005 kauft Käufer K einen LCD-Fernseher mit der nativen HD-Auflösung von 1920x1080. Der Fernseher trägt das HD ready Logo. Er wird außerdem damit beworben, dass er "Kompatibel mit allen Formaten des Digitalfernsehens (DTV-Formate), z. B. 480P, 576P, 720P,1080i" ist. Das steht sogar so auch noch in der Bedienungsanleitung.

Bei der Inbetriebnahme stellte K einen Darstellungsfehler im Letterboxmodus fest und rügte den Fehler sofort beim Support des Herstellers H. Dort wollte man zunächst von einem Fehler des Geräts nichts wissen, bot aber nach einem intensiven und ausführlichen Schriftwechsel schließlich doch an, das Gerät per Firmware-Update zu reparieren. Zu diesem Zeitpunkt gab es dieses Firmware-Update aber überhaupt noch nicht. Man versprach aber, sich bei K zu melden, wenn dieses verfügbar sei.

Nachdem K auch bis zum November vergangenen Jahres nichts vom Hersteller gehört hatte, fragte K noch einmal bezüglich des Updates selbst beim Hersteller H nach. Daraufhin wurde eine Abholung des Geräts veranlasst und die neue Firmware aufgespielt.

Am 23.01.2007 kauft K einen DVD/HDD-Rekorder.
Dieser bietet ein HDMI-Upscaling an (bis 720p und 1080i). Der Rekorder ist über ein hochwertiges HDMI zu DVI-D-Kabel (24+1) angeschlossen.Vom Papier her muss der Fernseher auch über den DVI-Anschluss diese Auflösung zur Verfügung stellen. In der Praxis läßt sich der Fernseher aber nur bis zu einer Auflösung von 576p zur Mitarbeit überreden, d.h. auch wenn im Rekorder eine Auflösung von 1080i eingestellt ist, ignoriert der Fernseher diese Einstellung. Die HDMI-Upscaling-Funktion läßt sich also mit dem Fernseher nicht nutzen. Dies war allerdings für K einer der Kaufgründe für den Rekorder, die native HD-Auflösung des Fernsehers von 1920x1080,
sowie die zugesicherte "HD-Ready"-Eigenschaft einer der Beweggründe für den Kauf des LCD-TV.

Nach intensiver Recherche im Internet bringt K in Erfahrung, dass er nicht der einzige Besitzer dieses LCD-TVs mit diesem Problem ist, d.h. auch Geräte anderer Hersteller, die eine HDMI-Upscaling-Funktion haben, können die hohen Auflösungen nicht nutzen, dort können sogar teilweise nur Auflösungen bis 480p vom Fernseher dargestellt werden. An Fernsehern anderer Hersteller funktionieren die Player/Rekorder jedoch einwandfrei und können alle Auflösungen einwandfrei darstellen. So im übrigen auch sein Rekorder.

In den Internetforen häufen sich darüber hinaus auch Berichte, das es generell mit dem DVI-Anschluss des LCD-TVs Probleme gibt. Bei hohen Auflösungen und Zuspielung von HD-Material kommt es dort z.B. zu massiven Rucklern.
Selbst mit einigen neu auf dem Markt erhältlichen HD-DVD-Playern hat der Fernseher offenbar Probleme, die bei Fernsehern anderer Hersteller nicht existieren.

K hat diese Probleme selbstverständlich auch dem Support des Herstellers geschildert. Dort will man allerdings (wieder mal) nichts von einem generellen Problem wissen und verweist darauf, dass er Ansprüche aufgrund eines Sachmangels, der für K unzweifelhaft hier vorliegt (und zwar schon von Beginn an), nur gegen den Verkäufer V geltend machen kann.

Da dies nach den bisherigen Erkenntissen auch bestimmt nicht der letzte Mangel ist, der bei dem Gerät auftaucht und K auch keine Lust mehr hat, für den Hersteller den Beta-Tester zu spielen, möchte er seinen Fernseher gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Eine (weitere) Reparatur macht seines Erachtens keinen Sinn und verspricht keinen Erfolg, weil es sich wie gesagt offenbar um einen generellen Sachmangel handelt.
Außerdem ist K nicht bereit, möglicherweise noch einmal ein Jahr auf ein entsprechendes Firmware-Update zu warten - sofern dies überhaupt möglich ist.
Der Hersteller H sagt zudem, dass sie, als das Gerät im November 2006 beim Service war, alles durchgeprüft hätten, auch den DVI-Eingang.

Es steht außerdem zu Befürchten, dass z.B. wenn in nächser Zeit beipielsweise die Anschaffung eines HD-Geräts wie z.B. eines HD-DVD- oder Blu-Ray-Spielers anstehen würde, dieser ebenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß mit dem LCD-TV zusammenarbeitet. Möglicherweise wäre es dann auch zu spät, um dies zu reklamieren, weil die Garantie/Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Der Hersteller hat nach K's Ansicht den Fernseher unausgereift auf den Markt geworfen, zur Markteinführung gab es auch kaum HD-Geräte (für den europäischen/deutschen Markt), mit denen man die Funktionalität des Geräts bzw. der Schnittstelle ausführlich (auch seitens des Herstellers) hätte prüfen können. Eine funktionstüchtige HD-Tauglichkeit, die das "HD Ready"-Logo verdient, besitzt das Gerät jedenfalls wohl nicht.

Wie stehen K's Chancen, dem Verkäufer V gegenüber einen Sachmangel geltend zu machen (er hat diesen schon per mail angeschrieben, V antwortet aber nicht)?
K würde den Fernseher gerne zurückgeben und sein Geld wiederhaben. Wenn K richtig informiert ist, darf der Verkäufer V in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung verlangen, oder? Wie hoch darf diese dann bei einer Nutzungsdauer von ca. einem Jahr sein? Das Gerät hat neu ca 1.600 Euro gekostet, inklusive anmontierbaren Lautsprechern, die jedoch noch originalverpackt und unbenutzt sind. Der Wert des Fernsehers allein betrug neu etwa 1.400 Euro. Wer trägt das Transportrisko, wenn K den Fernseher zurück zum Verkäufer V bringt? Kann K sonst noch irgendetwas geltend machen (Transportkosten, Schadensersatz,...)?

Grüße

GuessWho

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Gemäß der Norm HD Ready der EICTA ist der Kopierschutz HDCP zwangsweiser Bestandteil des Übertragungsweges.
Damit kann bei normgerechtem Verhalten des Gerätes die Auflösung im HDMI-Betrieb nicht geändert werden, die Auflösung wird über das zugeführte kopiergeschützte Signal festgelegt.
Beim Upscaling wird aus der niedrigen Auflösung des Quellensignals künstlich eine höhere Auflösung erzeugt.
Dieses (dadurch nicht mehr native) Signal kann durch den Kopierschutz HDCP nicht mehr korrekt ausgewertet werden, der HDMI (und der YUV)- Eingang wird abgeschaltet oder schaltet auf eine niedrige Auflösung zurück.
Dieses Geräteverhalten ist normal.
Es kann durchaus der Fall eintreten, dass nach einem erneuten, aktuelleren Update bei Zuführung nicht normgerechter Signale gar keine Wiedergabe über HDMI mehr möglich ist.
Zum Thema der Zuspielung von HD-DVD oder BlueRay- Signalen ist anzumerken, dass diese Abspielgeräte selbst noch mit massiven Problemen behaftet sind.


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#2
 Von 
creativman
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

es gibt hd ready und full hd ready. full hd ready eignet sich auch für die hochauflösende Technik, die "normale" hd ready nicht, da geht "nur" die eingeschränkte Bildgröße, soweit ich weiß...

grundsätzlich ist der VK der Ansprechpartner bei Fragen und Reklamationen. Mit etwas Überzeugung sollte der VK den Gerät zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
mfg

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