Hallo,
vielleicht könnt ihr helfen.
wir haben im März eine Drohne online gekauft. Nun stellten wir fest, dass die Drohne einen Mangel hat. Die automatische Landung funktionierte nicht immer und trotz Seitenbewegungsdeaktivierung flog sie doch einmal seitwärts in den Grillpavillion. Es passierte allerdings nichts. Es war unsere erste Drohne und bis dahin dachten wir noch an einen Bedienungsfehler. Bis zum 21.06.
Mein Mann betätigte die automatische Landung, die Drohne flog seitwärts in einen Baum und stürzte dann ab. Nun ist sie kaputt.
Dann sind wir zum "Laden" gefahren und haben reklamiert. Ich habe die Sachmängelhaftung angesprochen und es wurde ständig von Garantie gesprochen. Nach dem Zauberwort Gewährleistung, hat man es dann doch verstanden. Man schob uns einen Reparaturauftrag unter und nach ca. 2 Wochen kam dann der Kostenvoranschlag. Sollten wir der Reparatur zustimmen, kann es auch noch teurer werden, möchten wir die Drohne zurück, sollen wir 29 Euro zahlen. Im Kostenvoranschlag stand unter festgestellte Mängel eben auch:
Deaktivierung Seitwärtsbewegung und automatische Landung ohne Funktion.
Ich habe geschrieben, sie haben bis 26.07. Zeit, mir die mangelfreie Drohne zuzuschicken. Was natürlich nicht passierte. Jetzt bekam ich ein Schreiben, dass sie sich mit 50 Prozent an den Schaden beteiligen.
Zwischenzeitlich habe ich mit einem Anwalt gesprochen. Er meinte, den Sachmangel müssen sie beheben, aber bei dem Schaden (kaputte Drohne) wäre ich in der Beweispflicht.
Nun ist es ja aber so, dass die Dohne ja nur in den Baum fliegen konnte, weil der Mangel eben vorliegt. Ansonsten umfliegt sie jedes Hindernis.
Was soll ich jetzt tun?
Sachmangel Drohne
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Schwierige Situation. Eigentlich ist der VK in der Beweispflicht, dass kein Sachmangel vorliegt. Hier behauptet der K einen Sachmangel der aber nicht nachvollzogen werden kann. Dass die Drohne defekt ist, das ist unstrittig. Nur der Grund warum, das kann man so nicht nachvollziehen.
Ganz ehrlich? Wenn es meine Drohne wäre würde ich die 50% akzeptieren. Hier kann ich keine Einschätzung geben wie ein Gericht hier entscheiden würde. Das Risiko alles zu verlieren wäre mir zu hoch. Ich teile die Einschätzung deines Anwalts, dass du nachweisen musst, dass die Drohne aufgrund des Sachmangels kaputt gegangen ist.
Es ist nämlich so, dass du jederzeit eingreifen können musst, auch wenn die Drohne zunächst einen falschen Befehl bekommt. Es ist also grob fahrlässig sich auf die Funktion zu verlassen und z.B. den Sender aus der Hand zu legen um zu sehen wie die Drohne alles alleine macht.
Wie schwer ist die Drohne denn? Hast du eine Fernpilotenlizenz?
Es ist eine dji3 mini pro, 249 Gramm
Wenn die Drohne richtig funktioniert, kann man natürlich jederzeit eingreifen. Sie war ja auch nur ca. 10 Meter von uns entfernt. Die Seitwärtsbewegung war deaktiviert und bei Hindernissen weicht sie aus. Und genau das hat sie nicht gemacht.
Und genau der Mangel soll behoben werden. Es wird aber nur immer über den Schaden an der Drohne gesprochen. Und dann nur über das Gerüst. Die Kamera ist auch kaputt.
Der Wortlaut der Reparaturfirma:
Automatische Landung ohne Funktion und Drohne fällt oder fährt in Richtungen die im Menue deaktiviert wurde.
Kamera richtet sich nicht mehr auf und wackelt (nicht in den Garantie-/Gewährleistungsbedingungen)
Reparatur Grundgerüst.
Ich vermute, dass die Fernbedienung kaputt ist.
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ZitatIch vermute, dass die Fernbedienung kaputt ist. :
man kann auch vermuten dass man eben falsche Einstellungen gewählt hat , wenn etwas im Menü deaktiviert ist
Wir haben es überprüft, alle Einstellungen waren richtig. Hindernisse sollte sie umfahren und Seitwärtsflug war deaktiviert. Mein Mann drückt automatische Landung und die Drohne fliegt in den Baum, bleibt hängen und stürzt dann ab. Dass diese Einstellungen ohne Funtion sind, hat die Firma ja auch erkannt. Nur wird der Mangel nicht behoben.
ZitatMan schob uns einen Reparaturauftrag unter :
Man hat also einen Reparaturauftrag unterschrieben?
Das wäre in der Tat sehr schlecht ...
ZitatNun ist es ja aber so, dass die Dohne ja nur in den Baum fliegen konnte, weil der Mangel eben vorliegt :
Dafür könnte man in der Tat beweisbelastet sein.
Ein weiterer Minuspunkt ist, das man die Drohne trotz bekannter Fehlfunktion weiter benutzt hat, das kann im Endeffekt die komplette Mängelhaftung kosten.
ZitatAnsonsten umfliegt sie jedes Hindernis. :
Was sich vom Benutzer abschalten lässt?
Zitat(nicht in den Garantie-/Gewährleistungsbedingungen) :
Was in den "Garantie-/Gewährleistungsbedingungen" steht ist irrelevant, wenn es um die gesetzliche Mängelhaftung geht - denn diese haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung schon recht gut definiert, die kann auch ein Unternehmen nicht aushebeln.
Ich fragte nach einer Bescheinigung, dass sie die Drohne behalten und da hat die Dame bei der Information diese Auftragsbestätigung vorgelegt. Ganz unten steht der Satz:
Wichtige Informationen zu Ihrem Reparaturauftrag....
Zur Abwicklung des Reparatur-Garantievertrages....
Das hat mein Mann unterschrieben.
Das haben wir erst zuhause gelesen....leider.
Die Fehlfunktion trat ja nicht immer auf. Das ist uns erst hinterher aufgefallen, als wir überlegt hatten, wie dieser Unfall passieren konnte. Ein Bekannter (der das gleiche Modell hat) ist unsere Drohne geflogen und sagte, dass die sehr ruckelig fliegt. Aber diese Fehlfunktionen wurden aber auch bei der Reparaturfirma festgestellt. also der Mangel liegt vor, das wurde uns ja bestätigt.
Die Einstellungen sind:
Hindernis umfliegen oder beim Hindernis bremsen. Sie bleibt dann also stehen. Ob man das ganz ausschalten kann, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wir haben es aber gleich überprüft. Hindernis umfliegen war eingeschaltet.
Normalerweise ist die Drohne idiotensicher. Wenn alles funktionieren würde, dann hätte das nicht passieren dürfen. Das ist für mich eigentlich der Beweis.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass der Mangel behoben wird. Wenn wir die Drohne repariert zurückbekommen, ist ja der Fehler nicht behoben.
Aber die Kommunikation ist so schleppend und es wird gar nicht auf das eigentliche Problem eingegangen.
Ich habe ja auch mit einem Anwalt telefoniert und er sagte den Mangel müssen sie beheben, aber der Markt redet um den heißen Brei und tut es nicht.
Dann werde ich wohl doch einen Anwalt beauftragen müssen.
Und dieser Mangel muss auch behoben werden.Zitatalso der Mangel liegt vor, das wurde uns ja bestätigt. :
Das ist leider falsch. Eine Hinderniserkennung ist niemals 100% sicher. Das ist eine Sicherung die nur dann eingreifen soll wenn der Nutzer einen Fehler macht. Wenn man also nicht selbst steuert sondern die Drohne alles alleine machen lässt, dann ist das grob fahrlässig. Hier sehe ich die Folgeschäden nicht als von der Mängelhaftung abgedeckt.ZitatWenn alles funktionieren würde, dann hätte das nicht passieren dürfen. :
Wenn man automatische Landung aktiviert, dann soll sie zu dem Ausgangspunkt zurückkommen. Sie war ca. 10 Meter hoch und 10 Meter von uns entfernt. Der Baum war ca. 5 Meter entfernt. Sie steigt normalerweise dann auf die eingegebene Höhe und setzt dann zur Landung an. Das tat sie bis ca. 4 Meter Höhe und ist dann seitwärts in den Baum. Das ging natürllich alles so schnell. Wir konnten sie gar nicht seitwärts steuern, weil es eben deaktiviert war.
Wäre nichts passiert, hätten wir sie wahrscheinlich trotzdem reklamiert, bei drei Funktionsstörungen. Meistens ließ sie sich ja einwandfrei steuern.
Ich hab jetzt nochmal geschrieben, dass es um den Sachmangel geht und nicht nur um den Schaden. Eine reparierte Drohne nützt mir wenig, wenn der Mangel nicht behoben wird. Da ist der nächste Crash vorprogrammiert.
Trotzdem Danke für eure Zeit. Nächste Woche geh ich zum Anwalt und ich werde berichten. Ich weiß auch nicht, was dabei rauskommt.
Der Mangel ist ja unstrittig.
Der Markt behauptet nun, dass der Mangel vom Sturz kommt.
Und ich behaupte, dass der Mangel bei Übergabe der Drohne schon vorhanden war.
Nun bin ich mit meinem Latein am Ende und habe einen Anwalt beauftragt.
Als der Fehler vorher auftrat, war die Drohne ja noch heil.
ZitatDer Markt behauptet nun :
Das laut Gesetz und Rechtsprechung definitiv nicht aus.
Zitathabe einen Anwalt beauftragt. :
Als Laie das Beste was man machen kann.
Nach einer Mitteilung vom Markt haben wir die Drohne heute abgeholt. Sie haben sie nicht repariert.
Können wir jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten?
Und welche Folgen hat das?
Anwalt ist eingeschaltet, hat aber leider Urlaub.
ZitatAnwalt ist eingeschaltet :
Dann den entsprechend informieren.
ZitatNach einer Mitteilung vom Markt haben wir die Drohne heute abgeholt. :
Ich hoffe das man da nichts unterschrieben hat?
Gerät unrepariert zurück. Ware wurde vollständig ausgehändigt.
Das hat mein Mann unterschrieben.
Anwalt hat leider Urlaub. Ich habe trotzdem eine Mail geschickt. Vielleicht liest es einer....
Geld zurück wäre uns am liebsten
Und jetzt?
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