Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade im der Unterrichtsplanung für meine Examensstunden. Das Thema werden die Sachmängel sein! Hier taucht immer wieder der Begriff eines "Durchschnittskäufers" auf. Im Internet finde ich aber keinerlei Definition zu dem Begriff eines "Durchschnittskäufers". Kann mir da jemand helfen?
LG
Sachmangel - Durschnittskäufer
21. November 2019
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Frage vom 21. November 2019 | 07:06
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangel - Durschnittskäufer
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#1
Antwort vom 21. November 2019 | 09:10
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 231x hilfreich)
Für mein Verständnis und in diffuser Erinnerung an mein Studium (bin kein Volljurist):
Der Durchschnittskäufer ist negativ abzugrenzen: Er ist weder Experte für das entsprechende Gut, noch in seinen persönlichen Fähigkeiten stark eingeschränkt ohne nicht mehr geschäftsfähig zu sein.
U.a. wesentlich für die Frage "Hätte erkennen können, dass...." bzw. allgemein die Verkehrsauffassung.
Grüße
#2
Antwort vom 21. November 2019 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (114380 Beiträge, 38985x hilfreich)
Wobei die Messlatte an die Intelligenz des "Durchschnittskäufers" von den Gerichten in den letzten Jahren doch etwas abgesenkt wurde ...
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#3
Antwort vom 26. November 2019 | 13:28
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitatnoch in seinen persönlichen Fähigkeiten stark eingeschränkt :
Beispiele:
1. Körperlich:
Liegt ein offenkundiger Mangel vor, wenn der "Normalmensch" ihn sehen kann, der Käufer aber blind ist? Oder im Rollstuhl sitzt und deswegen die Delle auf dem Dach nicht sehen konnte?
2. Geistig:
Ist das Impressum "leicht erreichbar" für jemanden, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder Legastheniker oder einen IQ von 60 hat?
3. Fachlich:
Muß man dem Käufer erklären, was "Schriftform" ist? Oder ein "Nachbesserungsversuch"?
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