Kunde A erwirbt ein Laptop des Herstellers B.
Das gekaufte Gerät sendet in unregelmäßigen abständen einen störenden, unangenehmen hochfrequenten Ton aus und
wurde bis dato zwei mal zum Reparaturservice geschickt( alles innerhalb der Garantiezeit), jedoch ohne Erfolg.
Laut Hersteller A lässt sich kein Fehler feststellen, das Problem besteht aber weiterhin.
Wie ist die Rechtslage, besteht ein Anspruch auf ein neues Gerät, bzw Wandlung,
da das Problem noch nicht behoben wurde, oder nicht, da rein von der Technik her kein Fehler gefunden wurde?
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-- Editiert am 24.06.2010 22:32
Sachmangel?
24. Juni 2010
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Frage vom 24. Juni 2010 | 22:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangel?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2010 | 11:34
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
besteht ein Anspruch auf ein neues Gerät, bzw Wandlung,
da das Problem noch nicht behoben wurde, oder nicht, da rein von der Technik her kein Fehler gefunden wurde?
Der Anspruch ist ja nur davon abhängig, ob ein Mangel vorliegt und nicht davon, ob (durch den VK/Hersteller) die Ursache gefunden werden konnte. Allerdings wird man den Mangel schon gerichtsfest beweisen müssen; etwa indem man eine andere Werkstatt die Diagnose "hochfrequenter Störton" bestätigen läßt. (Die Ursache muß man dann nicht mehr teuer herausfinden lassen, das ist nicht das Problem des K.)
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#2
Antwort vom 25. Juni 2010 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Über das Vorhandensein von Sachmängeln gibt § 434 BGB
Auskunft.
Die Sache ist danach mangelfrei, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
Dies ist aber bei der beschriebenen Beschaffenheit kaum anzunehmen.
Ist der Laptop deswegen mangelhaft und konnte derFehler, wie im vorl. Fall, im Wege der mehrfachen Nachbesserung nicht beseitigt werden, müßte doch der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder sogar auch vom Kaufvertrag zurücktreten können..
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