Hallo zusammen...
nachdem ich mich hier im Forum ein wenig mehr umgeschaut habe, aber leider keine passende Auskunft gefunden habe, hoffe ich das mir mit einer Antwort weitergeholfen werden kann!!!
Ich habe am 17.06.2009 bei einem gewerblichen Händler von ebay einen Glastisch für 140 Euro gekauft.
Der Tisch wurde am 19.07.2009 zu meinen Eltern geliefert und dort in den Keller gestellt.
Als ich den Tisch dann am 28.06.2009 auspacken wollte, ist mir aufgefallen, dass die Glasplatte mehrere Sprünge aufweist.
Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihm den Mangel geschildert.
Als Antwort habe ich von ihm folgendes bekommen:
Hallo xxx,
Leider kann Ihre Reklamation auf die Art und Weise nicht angenommen bzw. bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie in dem Fall wichtige Kundeninformation - WEISSER AUFKLEBER AUF DER AUSSENVERPACKUNG.
Sollte ein Transportschaden ODER mangelhafte Verarbeitung ODER fehlerhafte Lieferung vorliegen, ist dies innerhalb gesetzlicher Frist (1 x Woche)per Mail mit den dazugehörigen Bildern von den reklamierten Stellen zu melden.
Bilder bitte an: xxx@xxx.de
Die Ware ist innerhalb 1 x Woche komplett auszupacken und nach Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen.
MfG xxx
Auf der Artikelseite stand nichts von dieser einwöchigen Frist. Erst als ich mich durch mehrere Seiten in seinem Profil durchgeklickt habe, stand da was davon.
Der Karton war von außen nicht beschädigt, weshalb ich einen Transportschaden ausschließe.
Ich hatte nicht die Zeit, den Tisch vorher auszupacken, da ich voll im Umzugsstreß gewesen bin.
Und meine Eltern haben jetzt nicht jeden Aufkleber auf dem Karton durchgelesen.
Nach einigem Suchen haben wir den Aufkleber auf dem Karton dann auch gefunden.
Jetzt zu meinen Fragen:
Was kann ich jetzt tun, damit ich doch noch einen Tisch mit ganzer Glasplatte bekomme?
Ist so eine Einschränkung mit einwöchiger Frist Rechtens???
Kann ich dem Verkäufer den Tisch jetzt einfach zurückschicken und einen Neuen verlangen?
Laut BGB hab ich ja ein Recht darauf, dass der Verkäufer den Sachmangel behebt/ausgleicht, oder nicht???
Schonmal vielen Dank für die Hilfe und Antworten...
MfG
Benny
Sachmangel bei Glastisch von ebay-Händler
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
> Kann ich dem Verkäufer den Tisch jetzt einfach zurückschicken und einen Neuen verlangen?
**
Ja! Die Klausel ist unzulässig, sie verstößt gegen die Rechte der Verbraucher. Sie kann sogar abgemahnt werden.
"[...] Es stellt auch eine zu Lasten des Verbrauchers getroffene Abweichung von den gesetzlichen Regelungen dar, wenn dem Verbraucher eine Rügepflicht, und sei dies auch nur bei offensichtlichen Mängeln, auferlegt wird. Denn eine solche Rügepflicht kennt das gesetzliche Gewährleistungsrecht der§§ 437 ff. BGB
nicht. Im Gesetzgebungsverfahren über das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" wurde zwar die Einführung einer Rügefrist diskutiert, letztlich aber nicht umgesetzt (vgl. BT-Drs. 14/7052, S. 197
).Soweit sich die Beklagte zur Begründung der Wirksamkeit der in Rede stehenden Klausel auf § 309 Nr. 8 b) ee) BGB
sowie auf die dazugehörige Gesetzesbegründung beruft, die erkennen lasse, dass § 309 Nr. 8 b) ee) BGB
gegenüber der Vorschrift des § 475 Abs. 1 BGB
„dominant" sei, so geht sie in mehrfacher Hinsicht fehl [...] (Zitat)
Landgericht Hamburg - Urteil vom 05.09.2003 - Az.: 324 O 224/03
http://www.beckmannundnorda.de/lghamburgruege.html
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Das hört sich ja schonmal sehr vielversprechend an.
Ich werde den Verkäufer nun nochmals kontaktieren und hoffen, dass er sich jetzt um die Regulierung des Mangels kümmert.
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quote:
ist dies innerhalb gesetzlicher Frist (1 x Woche)
Er soll doch mal das Gesetz mit dem entsprechenden Paragrafen nennen. Im Rechtsgebiet der Bundesrepublick Deutschland ist mir ein derartiges Gesetz nicht bekannt.
Firmeneigene 'Gesetze' sind für Verbraucher irrelevant.
Wichtig ist ihm eine Nachfrist zu setzten bis wann er mit der Mangelbeseitigung begonnen haben muss.
Innerhalb von einem Monat kann man doch auch bei ebay-Händlern von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen?
Idealerweise endet die Frist für die Nacherfüllung 2 Tage vor der Monatsfrist, so das man dann noch den Wiederruf erklären kann.
Aufforderung zur Mangelbeseitigung und Erklärung des Wiederruf sollte man per Einschreiben senden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
quote:<hr size=1 noshade>Er soll doch mal das Gesetz mit dem entsprechenden Paragrafen nennen. Im Rechtsgebiet der Bundesrepublick Deutschland ist mir ein derartiges Gesetz nicht bekannt.
Firmeneigene 'Gesetze' sind für Verbraucher irrelevant. <hr size=1 noshade>
Warum sollte der TE noch eine unsinnige Diskussion provozieren? Ob der Händler jetzt schon klein beigibt, erscheint ohnehin fraglich. Würde mich auf das Wesentliche beschränken.
quote:<hr size=1 noshade>Wichtig ist ihm eine Nachfrist zu setzten bis wann er mit der Mangelbeseitigung begonnen haben muss. <hr size=1 noshade>
Das wäre ebenfalls keine gute Idee. Nach Sachlage kommt hier nur eine Ersatzlieferung oder Teilersatzlieferung (Glasplatte) infrage, die Frist sollte das Ende des Zeitraums bestimmen, wo diese Ersatzlieferung abgewickelt sein muss.
quote:<hr size=1 noshade>Innerhalb von einem Monat kann man doch auch bei ebay-Händlern von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen? <hr size=1 noshade>
Ja, Widerrufsrecht und Rechte aus Gewährleistung = gesetzliche Sachmängelhaftung stehen (unabhängig voneinander) nebeneinander. Aber der Käufer möchte ja einen (mangelfreien) Glastisch. Insofern sollte Nacherfüllung hier 1. Wahl sein. Jedenfalls kann er nicht erst widerrufen, um dann Nacherfüllung zu verlangen.
Insbesondere sei hier noch einmal auf § 476 BGB verwiesen (Beweislastumkehr). Hatten vor einigen Tagen einen ähnlichen Fall im Forum.
http://www.123recht.net/Reklamation-nach-Ankauf-einer-Kaffeemaschine-__f164461.html
Hallo zusammen...
Ich bin sehr erfreut, dass mir so schnell und ausführlich geholfen wurde!!!
Ich habe gestern noch ne mail an den Verkäufer geschrieben, nachdem er auf die wiederholte Aufforderung nicht reagiert hat.
Der Inhalt der Mail scheint gefruchtet zu haben.
Ich habe ihm die entsprechenden § und das von bogus1 genannte Urteil mitgeschickt!
Und siehe da, heute morgen hatte ich dann Post von ihm!
Er wird mir in den nächsten Tagen eine neue Deck-Glasplatte zuschicken und die alte wird dann auch gleichzeitig entsorgt!
Vielen Dank nochmals an Bogus1 für die erstklassigen Infos!!!!
MfG
Benny
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