Sachmangelhaftung PKW

2. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sachse1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Sachmangelhaftung PKW


Folgender Fall:

Herr A kauft von Autohaus ,,B" einen PKW inklusive zusätzlicher Gebrauchtwagengarantie.
Auf dem Heimweg des Herrn A qualmen alle Räder, da die Bremssättel des Fahrzeugs fest sind.Begründung des B, der Wagen habe länger gestanden.Herr B aktzeptiert seine Sachmangelhaftung und holt das Fahrzeug mit Verzögerung von 3 Wochen auch irgendwann mal von A ab um die Bremsen zu erneuern.Nun ist der Wagen wiederum seit 2 Wochen in der Werkstatt und eine Rückmeldung bleibt aus.Ein vereinbarter Ersatzwagen für die Reperaturzeit wurde bei Abholung nicht geliefert.A benutzt diesen Wagen geschäftlich.Kann A nun einen Ersatzwagen in Rechnung stellen? A hat während der Zeit einen Ersatz PKW von Nachbarn geliehen, welcher nun auch recht geduldlos gern ein paar Euros dafür erwartet.Reperaturzeit von 2 Tagen war vereinbart.

LG
Sachse1

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Kann A nun einen Ersatzwagen in Rechnung stellen?

Wie könnte man den beweisen das da ein Ersatzwagen gestellt werden sollte und das auch noch kostenlos?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Zumal

quote:
A benutzt diesen Wagen geschäftlich


darauf hinweisen könnte, daß hier scheinprivat gekauft wurde (gegenüber einem gewerblichen K hätte der VK z.B. auch die Gewährleistung ausschließen können). Da muß man als K jetzt auch sehr aufpassen, was man dem VK sagt...

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