Folgender Fall:
Herr A kauft von Autohaus ,,B" einen PKW inklusive zusätzlicher Gebrauchtwagengarantie.
Auf dem Heimweg des Herrn A qualmen alle Räder, da die Bremssättel des Fahrzeugs fest sind.Begründung des B, der Wagen habe länger gestanden.Herr B aktzeptiert seine Sachmangelhaftung und holt das Fahrzeug mit Verzögerung von 3 Wochen auch irgendwann mal von A ab um die Bremsen zu erneuern.Nun ist der Wagen wiederum seit 2 Wochen in der Werkstatt und eine Rückmeldung bleibt aus.Ein vereinbarter Ersatzwagen für die Reperaturzeit wurde bei Abholung nicht geliefert.A benutzt diesen Wagen geschäftlich.Kann A nun einen Ersatzwagen in Rechnung stellen? A hat während der Zeit einen Ersatz PKW von Nachbarn geliehen, welcher nun auch recht geduldlos gern ein paar Euros dafür erwartet.Reperaturzeit von 2 Tagen war vereinbart.
LG
Sachse1
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Sachmangelhaftung PKW
2. Juli 2013
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Frage vom 2. Juli 2013 | 14:22
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Sachmangelhaftung PKW
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2013 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Kann A nun einen Ersatzwagen in Rechnung stellen?
Wie könnte man den beweisen das da ein Ersatzwagen gestellt werden sollte und das auch noch kostenlos?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 3. Juli 2013 | 11:20
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
Zumal
quote:
A benutzt diesen Wagen geschäftlich
darauf hinweisen könnte, daß hier scheinprivat gekauft wurde (gegenüber einem gewerblichen K hätte der VK z.B. auch die Gewährleistung ausschließen können). Da muß man als K jetzt auch sehr aufpassen, was man dem VK sagt...
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