hallo, ich hab einen pc verkauft. nun habe ich mich bei der anschreibung geirrt und die festplatte zu groß angegeben. der käufer hat mit dem kauf auf sachmangelhaftung verzichtet. nun will er eine komplette wandlung. hat er das recht dazu?
ich hatte ihm bereits angeboten, eine festplatte wie beschrieben auszutauschen oder geld zu erstatten. er will aber den kauf rückgängig machen. muss ich hier überhaupt gewährleistung geben? der käufer hat ja beim kauf drauf verzichtet (stand in der auktion)
Sachmangelhaftung & abweichende Beschreibung
13. April 2005
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Frage vom 13. April 2005 | 00:18
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 6x hilfreich)
Sachmangelhaftung & abweichende Beschreibung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. April 2005 | 00:31
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Guten Abend,
wenn Sie die in der Auktion angegebene Festplatte nachliefern, dann erfüllen Sie den Vertrag mit dem Käufer. Dieser kann dann nicht zurücktreten, da Sie dann vertragsgemäß erfüllt haben. Zurücktreten kann ein Gläubiger in solch gelagerten Fällen generell nur bei wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, was hier bei Nachlieferung der richtigen Festplatte nicht vorliegt.
Gewährleistungsrecht kommt aufgrund des Ausschlusses nicht zur Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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