Samsung Side by Side Kühlschrank gekauft. Aber keine deutsche Gebrauchsanleitung

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
Samsung Side by Side Kühlschrank gekauft. Aber keine deutsche Gebrauchsanleitung

Hallo,

wir haben ein Samsung Side by Side Kühlschrank gekauft. Aber es gibt deutsche Anleitung.

Wir haben es auf EBAY gekauft von einem deutschen Händler. Das ist eine GmbH mit Sitz in 09114 Chemnitz. Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht auch im Angebot.

Ich habe jetzt vor kurzem von Samsung erfahren, dass wir ein Kühlschrank gekauft haben, der für den polnischen Markt bestimmt ist. Deshalb gibt es laut Samsung auch keine deutsche Gebrauchsanleitung.

Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir uns für ein anderes Modell oder Marke entschieden. Über diese Situation sind wir nicht glücklich.

Können wir das Gerät zurück geben?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zunächst ist der Verkäufer zur Nachbesserung aufzufordern.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ist denn die Widerrufsfrist schon vorbei?

Wenn ja dann ist die fehlende Anleitung ein Mangel - den der Händler aber bestimmt leicht beheben kann.

Stefan

PS: Sorry, aber wozu braucht man denn eine Gebrauchsanleitung?
Ich gehöre zwar nicht zu denen die Anleitungen gar nicht lesen, aber bei einem Kühlschrank ...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die Gerichte haben entschieden das eine fehlende Anleitung ein Fall der gesetzlichen Schamängelhaftung darstellen kann - auch bei einem Kühlschrank.

Wobei den 3 Zeiler könnte der Händler auch selbst schreiben - es muss nämlich keine Original Anleitung des Herstellers sein.


Und man könnte mal schauen, ob es die nicht zum Download gibt. So ganz pragmatisch und unjuristisch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei den 3 Zeiler könnte der Händler auch selbst schreiben - es muss nämlich keine Original Anleitung des Herstellers sein.


3 Zeiler?
Beim meinem lagen Mehrere Romane verschiedener Sprachen bei.

Zitat (von reckoner):
PS: Sorry, aber wozu braucht man denn eine Gebrauchsanleitung?
Ich gehöre zwar nicht zu denen die Anleitungen gar nicht lesen, aber bei einem Kühlschrank ...


Ist schon ganz nett, wenn es um Austausch und Reinigung des Wasserfilters oder des Eisbereiters geht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
3 Zeiler?
Beim meinem lagen Mehrere Romane verschiedener Sprachen bei.

Das macht ja nichts. Es gibt aber nun einmal keine Mindestlänge für eine BA. Ein 3 Zeiler kann da durchaus bereits genügen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ich habe jetzt vor kurzem von Samsung erfahren,
Ich hätte Samsung gleich gefragt, ob dieser Kühlschrank auch für den dt. Markt verfügbar ist.
Und ich hätte darum gebeten, dass Samsung mir ein Büchlein zum Gebrauch zuschickt.
Kundenservice heißt das bei Samsung. Denn die liefern weltweit.

Oder einfacher: Wenn es dieser ist:
http://www.samsung.com/de/support/model/RS7778FHCSL/EF/

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#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Für dieses Modell gibt es KEINE deutsche Anleitung. Da das Gerät nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, sondern für den polnischen. Das stand so nicht im Angebot. Dann hätte ich es nie im Leben geholt. Fürs Eismachen, etc. möchten schon eine deutsche Anleitung. Abgesehen davon wurde ich rein gelegt. Mir wurde nicht gesagt, dass es nicht für den Deutschen Markt ist.
Was ist mit Wandlung. Ist das möglich?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Abgesehen davon wurde ich rein gelegt.
Wie bitte? Wo wurdest du denn "reingelegt"?
Zitat:
Mir wurde nicht gesagt, dass es nicht für den Deutschen Markt ist
Gegenfrage, wo wurde den gesagt, dass das Gerät für den deutschen Markt produziert wurde?

Viel eher wird es doch so sein, dass du das Angebot für einen Kühlschrank ModellX gesehen hast und dann das Angebot für Kühlschrank ModellX gekauft hast oder? Da sehe ich keinerlei "reinlegen" drin...

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Fürs Eismachen, etc. möchten schon eine deutsche Anleitung.
Hier die Anleitung zum Eismachen:
Gerät an Kaltwasser anschließen. Fertig. Den Rest macht der Kühlschrank von alleine. Zumindest mein Samsung Side by Side macht dann alles alleine. Ich denke nicht, dass es bei dir anders sein wird. Man kann dann noch wählen, ob man crushed Eis oder Eiswürfel haben möchte. Aber das sind Piktogramme, die sehen in deutsch genauso aus wie in englisch, spanisch oder kyrillisch.
Ich sehe hier keinerlei Täuschung. Es spielt doch überhaupt keine Rolle für welchen Markt der Hersteller das Gerät produziert. Der Kaufvertrag besteht mit dem Verkäufer. Ich vermute, dass du genau den Kühlschrank bekommen hast, den er auch angeboten hat, oder etwa nicht?

Signatur:

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wie bitte? Wo wurdest du denn "reingelegt"?


Nicht reingelegt, aber es fand zumindest nach Ansicht des Amtsgerichtes Bochum eine Irreführung statt.

Ich zitiere mal:

Zitat:
Bei Elektro- und Elektronikgeräten erwarten die interessierten Verkehrskreise regelmäßig eine Bedienungsanleitung. Dies gilt nach Überzeugung des erkennenden Gerichts auch für digitale Bilderrahmen, wie dem vorliegenden. Dass auch der Hersteller des hier streitgegenständlichen digitalen Bilderrahmens eine Bedienungsanleitung für notwendig erachtet hat, belegt die Tatsache, dass er eine solche dem Produkt beigefügt hat. Wird aber herstellerseits eine gedruckte Bedienungsanleitung für erforderlich erachtet, liegt es nahe, dass bei einem Vertrieb in Deutschland das Produkt auch mit einer solchen in deutscher Sprache versehen wird…

Eine dahingehende Erwartung hat dann auch naheliegender Weise der Verkehr. Dieser sieht sich in seiner berechtigten Erwartung getäuscht, wenn das Produkt nur mit einer englischsprachigen Anleitung vertrieben wird, ohne dass darauf vorher hingewiesen wurde."


Nebenher könnten da durchaus noch Verstöße gegen das ElektroG und UWG vorliegen.
Abmahnwürdig durch Mitbewerber.

Zitat (von sisqonrw):
Was ist mit Wandlung. Ist das möglich?


Wandlung gibt es nicht mehr, aber ich zitiere mal ->
Zitat (von reckoner):
ist denn die Widerrufsfrist schon vorbei?


-- Editiert von spatenklopper am 08.02.2019 13:16

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#11
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

ja leider ist die Widerrufsfrist schon vorbei.

was kann ich denn jetzt machen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):

was kann ich denn jetzt machen?


Eis, crushed Ice und kaltes Wasser :devil:
...Oder das, was dir bereits in der ersten Antwort mitgeteilt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Also dem vom Händler eine deutsche Anleitung fordern?

Was ist denn bei der einen Sache beim Amtsgerichtes Bochum am Ende passiert? Konnten die das Gerät zurück geben?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Also dem vom Händler eine deutsche Anleitung fordern?


Zum Beispiel.
Ich würde auch gar nicht mal behaupten, dass man zwingend einen Anspruch auf eine Anleitung von exakt diesem Modell hat.

Ich ziehe mal dem Vergleich zum PKW-Bereich: Dort gibt es nicht selten eine one-size-fits-all Anleitung, die alles und jedes beschreibt. Die Funktionen, die auf einen zutreffen kann man sich dann selbst herauslesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
was kann ich denn jetzt machen?

Dem Händler den Mangel gerichtsfest melden. Dazu eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Entscheidung setzen, damit er nach Ablauf in Verzug kommt. Das ganze mit Zustellnachweis versenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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