Sattel Rückgabe.

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
Sattel Rückgabe.

Hallo,

Ich habe einen Sattel gekauft und ihm fristgemäss zurückgesendet.
Die Küferin hat mir eine Nachricht geschickt, dass Ihr Steuerberater sagte, dass sie mir
Leihgebühr von 70 EUR für eine Woche berechnen soll, sonst würden alle Käufer nach 14 Tagen Reiten widerrufen .
Ich hätte den Sattel nicht genommen wenn ich das gewusst hätte.
Hat die Verkäferin Recht mir das Gebühr zu berechnen?

Auf der Seite stand:

Widerrufsbelehrung

Frist 14 Tage

Rücksendekosten
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

Rücknahmen akzeptiert


In AGB stand:
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei einem zwischen Frau XYZ und dem Kunden über eBay abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Abs. 1 BGB . Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g , 355 , 356 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Mit der Bestätigung seines Gebots, der Bestätigung seines Sofort-Kaufs oder seines Preisvorschlages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts nach §§ 312g , 355 ,356 BGB bei mit der Post normal versandfähiger Ware die Kosten der Rücksendung trägt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf den Kunden über. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr von Sabine Beeck. Die Hinsendekosten werden dem Kunden von Sabine Beeck in Höhe der jeweils angebotenen Standardlieferung erstattet, bzw. -wenn die Hinsendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes noch nicht bezahlt wurden- nicht mehr verlangt, sofern der Kunde von seinem Widerrufsrecht hinsichtlich aller in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren Gebrauch macht.
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.

Danke.

-- Editier von marlena_maskula am 27.06.2016 14:24

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.

Was steht in der Widerrufsbelehrung? Bitte mal den Text posten.
Eine Leihgebühr ist Unsinn. Was überhaupt nur in Frage kommen würde wäre ein Ausgleich für die Verschlechterung des Zustandes der dadurch zustande gekommen, dass die Ware über das hinaus benutzt worden, was bei einer Prüfung in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hast Du den Widerruf gem § 355 BGB innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist erklärt, oder nur den Sattel komentarlos zurückgeschickt?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Hast Du den Widerruf gem § 355 BGB innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist erklärt, oder nur den Sattel komentarlos zurückgeschickt?

Nur Sattel zurückgeschikt.

-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das ist kein Widerruf! Mittlerweile muss man den Widerruf explizit erklären. Wenn die VK den Sattel jetzt noch kulanterweise zurücknimmt (falls die Frist bereits abgelaufen sein sollte), dann sind die Rücknahmekonditionen frei verhandelbar!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Was steht in der Widerrufsbelehrung? Bitte mal den Text posten.


Widerrufsbelehrung

Frist 14 Tage

Rücksendekosten
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

Rücknahmen akzeptiert

-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 14:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das ist nicht die Widerrufsbelehrung!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das ist nicht die Widerrufsbelehrung!


Dann stand das noch:

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei einem zwischen Frau XYZ und dem Kunden über eBay abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Abs. 1 BGB . Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g , 355 , 356 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Mit der Bestätigung seines Gebots, der Bestätigung seines Sofort-Kaufs oder seines Preisvorschlages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts nach §§ 312g , 355 ,356 BGB bei mit der Post normal versandfähiger Ware die Kosten der Rücksendung trägt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf den Kunden über. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr von Sabine Beeck. Die Hinsendekosten werden dem Kunden von Sabine Beeck in Höhe der jeweils angebotenen Standardlieferung erstattet, bzw. -wenn die Hinsendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes noch nicht bezahlt wurden- nicht mehr verlangt, sofern der Kunde von seinem Widerrufsrecht hinsichtlich aller in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren Gebrauch macht.
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wann wurde der Sattel denn geliefert? Ab diesem Tag hast du 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Falls du noch innerhalb der Frist bist, dann reiche diesen Widerruf noch nach. Oder hat die Verkäuferin irgendwie signalisiert, dass sie das Zurücksenden der Ware als Widerruf wertet?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das ist kein Widerruf! Mittlerweile muss man den Widerruf explizit erklären. Wenn die VK den Sattel jetzt noch kulanterweise zurücknimmt (falls die Frist bereits abgelaufen sein sollte), dann sind die Rücknahmekonditionen frei verhandelbar


Da steht doch:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wann wurde der Sattel denn geliefert? Ab diesem Tag hast du 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Falls du noch innerhalb der Frist bist, dann reiche diesen Widerruf noch nach. Oder hat die Verkäuferin irgendwie signalisiert, dass sie das Zurücksenden der Ware als Widerruf wertet?

Am Freitag, den 27.05 war der Sattel bei mir und am 09.06 ist er zurückgesendet worden.

Zitat:
Oder hat die Verkäuferin irgendwie signalisiert, dass sie das Zurücksenden der Ware als Widerruf wertet?

Wie gesagt, alles zum Wiederruf habe ich in dem ersten Post geschrieben. Ich habe noch extra geschrieben dass ich dem Sattel evtl. zurückgeben werde.


-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Du selbst schreibst aber, dass du den Widerruf noch gar nicht erklärt (abgesendet) hast.

Die VK schrieb:
Zitat (von marlena_maskula):
Die Widerrufsbelehrung ........ werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.

Der Wortlaut in dieser Widerrufsbelehrung ist wichtig. Keines von beidem was du bisher zitiert hast ist die Widerrufsbelehrung. Diese wurde wohl zusammen mit der Ware versendet und befand sich also wohl mit dieser zusammen im Paket.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Da steht doch:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Wie bereits gesagt: Das kommentarlose Zurücksenden ist kein Widerruf!

Noch eine andere Idee: Gab es für die Rücksendung ein Retourenformular, dass du dem Paket begelegt hast? Das würde mitunter den Anforderungen genügen

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Du selbst schreibst aber, dass du den Widerruf noch gar nicht erklärt (abgesendet) hast.

Im meinem ersten Post stand: Ich habe einen Sattel gekauft und ihm fristgemäss zurückgesendet.

Zitat:

Die Widerrufsbelehrung ........ werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.
Der Wortlaut in dieser Widerrufsbelehrung ist wichtig. Keines von beidem was du bisher zitiert hast ist die Widerrufsbelehrung. Diese wurde wohl zusammen mit der Ware versendet und befand sich also wohl mit dieser zusammen im Paket.

Nein, im Packet war nur der Sattel drin. Sonst nichts.


-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie bereits gesagt: Das kommentarlose Zurücksenden ist kein Widerruf!

Noch eine andere Idee: Gab es für die Rücksendung ein Retourenformular, dass du dem Paket begelegt hast? Das würde mitunter den Anforderungen genügen

Wieso steht dann im Gesetz, dass es genügt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wieso steht dann im Gesetz, dass es genügt?


Das steht so nirgendwo. Du musst das Gesetz auch richtig und vor allem vollständig lesen:

[Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (und nicht der Ware, Anm. von mir).



-- Editiert von fm89 am 27.06.2016 15:20

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Im Gesetz steht eben NICHT, dass es genügt die Ware zurückzusenden!
Die kommentarlose Rücksendung ist KEIN Widerruf. Versteh es doch endlich.

Zitat (von marlena_maskula):
Nein, im Packet war nur der Sattel drin. Sonst nichts.

Dann gab es also noch gar keine Widerrufsbelehrung und die Frist hat noch gar nicht begonnen! Du solltest unverzüglich den Widerruf erklären. Dein Glück! Dann kannst du also auch nicht belehrt worden sein, wie du Schaden abwenden kannst und somit kann kein Wertverlust durch die Ingebrauchnahme von dir verlangt werden!
Die VK hat den vollen Betrag (ohne Rückversand) zu erstatten.

-- Editiert von micbu am 27.06.2016 15:21

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Im Gesetz steht eben NICHT, dass es genügt die Ware zurückzusenden!
Die kommentarlose Rücksendung ist KEIN Widerruf. Versteh es doch endlich.

Ok, Sorry. Ich habe es verstanden.


Zitat:
Dann gab es also noch gar keine Widerrufsbelehrung und die Frist hat noch gar nicht begonnen! Du solltest unverzüglich den Widerruf erklären. Dein Glück! Dann kannst du also auch nicht belehrt worden sein, wie du Schaden abwenden kannst und somit kann kein Wertverlust durch die Ingebrauchnahme von dir verlangt werden!
Die VK hat den vollen Betrag (ohne Rückversand) zu erstatten.

Und der Text auf der Verkaufsseit gilt nicht als Widerrufsbelehrung?
Wieso? Danke. Das ging über Ebay (nicht über Kleinanzeigen sondern über ebay.de-Sofortkauf).
Ja, in Ebay gibt es eine Mötglichkeit die Transaktion abzubrechen. Das habe ich zu spät gemacht.

-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Und der Text auf der Verkaufsseit gilt nicht als Widerrufsbelehrung?
Wieso?

Weil, wenn das die einzige Widerrufsbelehrung sein sollte, diese fehlerhaft und somit nicht wirksam, wäre.
Ausserdem steht klipp und klar in der Beschreibung:
Zitat (von marlena_maskula):
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform werden dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet.

Die Widerrufsbelehrung muss dir also entweder per Mail oder im Paket zugestellt worden sein. Das wurde sie ja aber anscheinend nicht (sofern du in deinen Mails oder im Paket nichts übersehen hast)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo marlena,

wie bist Du an die im ersten Post eingestellten AGB gekommen? Hat Frau Beeck Dir eine Rechnung oder eine Bestellbestätigung geschickt und die AGB beigefügt?

Hast Du den Sattel bis zum Widerruf genutzt? Falls ja, wie? Ggf draußen und bei schlechtem/nassen Wetter? Oder nur ausgepackt und angeguckt? Die Frage zielt darauf ab, ob die Prüfung über das hinausgeht, was micbu im Post 1 schreibt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die Widerrufsbelehrung muss dir also entweder per Mail oder im Paket zugestellt worden sein. Das wurde sie ja aber anscheinend nicht (sofern du in deinen Mails oder im Paket nichts übersehen hast)

Es kam eine Email. Da konnte ich einen Button anklicken und dann war ich zur Verkaufsseite umgeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Und gab es dort eine Widerrufsbelehrung oder hatte diese Mail einen Anhang mit einer?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
dass Ihr Steuerberater sagte, dass sie mir Leihgebühr von 70 EUR für eine Woche berechnen soll,

Man beachte die Wortwahl... Sie soll es berechnen.

Also keine Pflicht - weder für den Verkäufer noch für den Käufer ... :grins:



Man könnte ja auch mal nett anfragen, die Verkäuferin soll mal nachfragen, ob der Herr Steuerberater denn gewillt wäre die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, die sein Vorschlag bei Umsetzung verursachen würde ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und gab es dort eine Widerrufsbelehrung oder hatte diese Mail einen Anhang mit einer?

Zitat:
wie bist Du an die im ersten Post eingestellten AGB gekommen? Hat Frau Beeck Dir eine Rechnung oder eine Bestellbestätigung geschickt und die AGB beigefügt?

Es kam eine Email. Da gibt es einen Button. Den kann ich anklicken und dann komme ich auf die Seite wo die AGB und Widerrufsbelehrung, die ich oben zitiert habe, stehen. Ansonten kam am 09.06 die Rechnung.

Zitat:
Hast Du den Sattel bis zum Widerruf genutzt? Falls ja, wie? Ggf draußen und bei schlechtem/nassen Wetter? Oder nur ausgepackt und angeguckt? Die Frage zielt darauf ab, ob die Prüfung über das hinausgeht, was micbu im Post 1 schreibt.

Der Sattel war nicht neu gekauft aber im neuwertigen Zustand. Den habe ich auf Pferd hingelegt, abfotografiert, habe mich auch kurz drauf gesetzt. Beim guten Wetter. Es sollte dann eine Sattlerin kommen und schauen ob er passt. Sie hat mir abgesagt. Dann habe ich ihn zurückgeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Jetzt sehe ich erst recht nichts was einen Wertersatz begründen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Es kam eine Email. Da gibt es einen Button. Den kann ich anklicken und dann komme ich auf die Seite wo die AGB und Widerrufsbelehrung, die ich oben zitiert habe, stehen.


Der Link in der E-Mail reicht nicht aus. Damit ist eine ordentliche Widerrufsbelehrung nicht erfolgt. Das hat der EuGH mit Urteil vom 5.7.2012 (C-49/11 ) in einem ähnlichen Fall entschieden und damit auch die Auffassung des BGH mit seinem Urteil vom 29.4.2010 (I ZR 66/08 ) bestätigt.

Du kannst daher immer noch ein Widerrufschreiben an die Verkäuferin senden. Gleichzeitig würde ich der Leih- und sonstigen Gebühren widersprechen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Velen lieben Dank an alle. Mal sehen wie sich der Fall weiter entwickelt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Du hast aufgrund der fehlerhaften Widerrufserklärung jetzt noch die Möglichkeit, das zu steuern, indem du den Widerruf schriftlich erklärst. Ansonsten könnte sich der Fall so entwickeln, wie du dir das gerade NICHT vorstellst. Entsprechend darauf hingewiesen wurdest du ja bereits:

Zitat (von micbu):
Das ist kein Widerruf! Mittlerweile muss man den Widerruf explizit erklären. Wenn die VK den Sattel jetzt noch kulanterweise zurücknimmt (falls die Frist bereits abgelaufen sein sollte), dann sind die Rücknahmekonditionen frei verhandelbar!


Also jetzt nicht zurücklehnen und abwarten, so verstehe ich deine Antwort #26 nämlich!

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Also jetzt nicht zurücklehnen und abwarten, so verstehe ich deine Antwort #26 nämlich!

Ja, ich habe die Transaktion heute Vormittag abgebrochen (Grund Rückgabe). Und auch eine Email an VK gesendet.


-- Editiert von marlena_maskula am 27.06.2016 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Und auch eine Email an VK gesendet.

Naja, ich würde es richtig machen. Mit Brief per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Du hast aufgrund der fehlerhaften Widerrufserklärung jetzt noch die Möglichkeit, das zu steuern, indem du den Widerruf schriftlich erklärst.


Kann man (schriftlich) seinen Widerruf erklären, obwohl man keine Widerrufserklärung vorliegen hat?
Für mich wäre der Ablauf wie folgt:
Kunde setzt sich mit VK in Verbindung und sagt, dass sie den Artikel gerne ordnungsgemäß widerrufen möchte.
VK schickt ihr (die in der Anzeige versprochene) Widerrufsbelehrung zu.
Kundin widerruft schriftlich.
Am besten mit Einschreiben.

Ich empfehle mich.

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