Saturn Online reagiert einfach GAR nicht

26. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)
Saturn Online reagiert einfach GAR nicht

Hallo ihr Experten , ich hoffe, irgendjemand hat vielleicht noch einen schlauen Tipp für mich. Ich habe am 27.12 einen Laptop für 1400,- bei Saturn online gekauft und online liefern lassen. Am 30.12 das Gerät erhalten und dazu noch ein Headset als Naturalrabatt.

Da das Gerät viel zu heiß wurde, habe ich ihnen einen Tag später mit Reparaturauftrag an Saturn zurückgeschickt. Am 05.01.2021 kam der Laptop bei Saturn an. Erst auf meine telefonische Nachfrage wurde der Reparaturauftrag am 20.01 2021 nach 15 Tagen (21 nach Absendedatum) überhaupt bearbeitet. Ich habe eine E-Mail bekommen, dass der Laptop an den Hersteller weiter geschickt wurde. Am 04.02.2021 habe ich eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 20.02.2021 gesetzt. In der Zeit habe ich ca 5 mal bei Saturn angerufen um zu klären, ob ich ein neues Gerät oder zeitnah ein repariertes Gerät bekomme. Man hat immer versprochen, die Sache an die zuständige Abteilung weiterzuleiten und mich zurückzurufen. Es hat NIE jemand angerufen oder geschrieben.

Am 21.02.21 bin ich schriftlich über das Kontaktformular von Saturn vom Kaufvertrag zurückgetreten, habe das Headset zurückgeschickt und eine Frist zur Rückzahlung bis zum 04.03.21 gesetzt. Den Rücktritt habe ich auch in Schriftform dem Paket mit dem Headset beigelegt. Bis heute kein Rückruf, obwohl ich als Reaktion auf den Rücktritt wieder eine Nachricht erhalten habe, man wolle die Sache an die Fachabteilung weiterleiten und sich bei mir melden. Was kann ich jetzt noch tun? Ich habe Angst, dass auch nach Ablauf der Rückzahlungsfrist Saturn einfach gar keine Regung zeigt...



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Saturn Online reagiert einfach GAR nicht

Zitat (von Bewährungshelfer):
Ich habe eine E-Mail bekommen

Zitat (von Bewährungshelfer):
Man hat immer versprochen,

Zitat (von Bewährungshelfer):
obwohl ich als Reaktion auf den Rücktritt wieder eine Nachricht erhalten habe,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Bewährungshelfer):
Am 21.02.21 bin ich schriftlich über das Kontaktformular von Saturn vom Kaufvertrag zurückgetreten,

Über das Kontaktformular kann man nicht schriftlich zurücktreten.



Hat man für irgendwas einen Zustellnachweis? Insbesondere für die Frist zur Nacherfüllung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Es hat aber nie jemand mit mir über die Sache geredet, sondern meinen Gesprächswunsch nur zur Kenntnis genommen.
Naja, man bekommt bei Nachrichten über das Kontaktformular eine Eingangsbestätigung mit dem Zitat der ursprünglichen Nachricht.
Warum sollte man so nicht wirksam eine Nachfrist setzen können, wenn Saturn selbst diesen Weg der Kommunikation mehr oder weniger aufzwingt? Eine Faxnummer z.B. sucht man vergebens

Der Rücktritt jedenfalls wurde mit dem Paket versandt - dafür gibt's ne Zustellnachweis

-- Editiert von Bewährungshelfer am 26.02.2021 21:19

-- Editiert von Bewährungshelfer am 26.02.2021 21:20

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
man bekommt bei Nachrichten über das Kontaktformular eine Eingangsbestätigung mit dem Zitat der ursprünglichen Nachricht.

Perfekt, besser geht es fast nicht als Zustellnachweis.



Zitat (von Bewährungshelfer):
Was kann ich jetzt noch tun?

Erst mal abwarten was passiert bis die Frist abgelaufen ist.



Zitat (von Bewährungshelfer):
Ich habe Angst,

Warum, wieso?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Ich habe Angst,

Warum, wieso?

Weil sich in 2 Monaten niemand bei mir gemeldet hat, um Mal kurz zu besprechen, ob ich ein neues Gerät, ein repariertes Gerät oder mein Geld bekomme. Und weil seit Rücktritt vom Kaufvertrag 9 Tage (mit Wochenende dann11) vergangen sind, ohne dass IRGENDWAS passiert ist. Und weil bisher noch GAR nicht wirklich was passiert ist.

-- Editiert von Bewährungshelfer am 26.02.2021 21:34

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Das war kein Rücktrittsversuch. Das war der Versuch, eine Nachbesserung zu bekommen. Was der Verkäufer nicht in akzeptabler Zeit hinbekommen hat

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Der Rücktritt jedenfalls wurde mit dem Paket versandt - dafür gibt's ne Zustellnachweis
Wie jetzt? Also bist Du schon längst vom Kauf zurückgetreten?

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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Ja, ich bin am 21.2. vom Kaufvertrag zurückgetreten, nachdem die Frist zur Nacherfüllung ergebnislos und reaktionslos verstrichen ist

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
nachdem die Frist zur Nacherfüllung ergebnislos und reaktionslos verstrichen ist

Ob das schon für einen Rücktritt ausreicht, darf bezweifelt werden.
In der Regel ist dem Händler ja ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung einzuräumen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Das würde ich genau so sehen, wenn denn der Händler innerhalb der Frist tatsächlich einen Versuch unternommen hätte. Hat er ja aber gar nicht.

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Ich wüsste ja jetzt zu gerne, ob vielleicht auch noch jemand einen schlauen Tipp für mich hat oder ob es in diesem Forum vorrangig darum geht, das bisherige Vorgehen des Fragestellers detailliert-pessimistisch zu prüfen :-)

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5588 Beiträge, 1263x hilfreich)

Ein Einschreiben mit der Schilderung und einer konkreten Forderung bzw. einem Widerruf hast Du noch nicht versandt? Wenn mails und Kontaktformulare nichts bringen, würde ich mit Fristen - ein Einschreiben schicken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Ich wüsste ja jetzt zu gerne, ob vielleicht auch noch jemand einen schlauen Tipp für mich hat

Klar, nach Fristablauf den Händler entsprechend verklagen.

Dann wird übrigens der Rechtsanwalt der Gegenseite und ein Gericht das bisherige Vorgehen des Fragestellers detailliert-pessimistisch prüfen. Mit etwas Pech bekommt er das negative Ergebnis dann für ein paar hundert EUR kostenpflichtg, dafür dann aber amtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Ok, vielen Danke erst mal. Vielleicht habe ich das ja bisher auch etwas zu oberflächlich gesehen. Ich werde jetzt erst noch mal das Ende meiner Frist abwarten und dann ggf. mal eine Videoberatung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Da kann ich dann ja noch mal den ganzen bisherigen Schriftverkehr thematisieren....
Eine Frage noch: Wenn ich selbst einen Anwalt in Anspruch nehme, was für Kosten kommen denn im ersten Rechtszug da so in etwa auf mich zu? Streitwert sind 1405,-

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Da kann ich dann ja noch mal den ganzen bisherigen Schriftverkehr thematisieren....

Ja, der Teufel steckt im Detail und die Gegenseite ist durchaus geübt darin, diese Teufel zu finden.



Zitat (von Bewährungshelfer):
Eine Frage noch: Wenn ich selbst einen Anwalt in Anspruch nehme, was für Kosten kommen denn im ersten Rechtszug da so in etwa auf mich zu? Streitwert sind 1405,-

Das Kostenrisiko liegt bei ca. 1200 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 361x hilfreich)

Am Freitag habe ich meine Geschichte per eMail an NDR "Markt mischt sich ein" geschickt und Saturn in CC gesetzt. Gestern (Dienstag) hat mich Saturn telefonisch kontaktiert, heute hatte ich die Rückzahlung auf meinem Konto :-D

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111046 Beiträge, 38545x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Gestern (Dienstag) hat mich Saturn telefonisch kontaktiert, heute hatte ich die Rückzahlung auf meinem Konto :-D

Glückwunsch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1369 Beiträge, 112x hilfreich)

Unglaublich. Mehr Angst vor Presse. Als Respekt vor Gesetz. Was für eine Welt.

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

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