Saturn Widerruf - Erstattung von Gutschein?

27. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Saturn Widerruf - Erstattung von Gutschein?

Hallo!
Folgendes: ich hab ein Produkt bei Saturn online gekauft. Dieses auch bekommen und nun habe ich den Widerruf erklärt, welcher mir per Email auch bestätigt wurde.

Allerdings habe ich aber beim Kauf einen Coupon eingelöst, den ich zum Geburtstag geschenkt bekommen habe. Also anteilig für den Gesamtpreis verwendet. Es ist/war einfach so ein Coupon (Karte), den man beim Rossmann im Laden kaufen kann. Sprich, das Geld für den Coupon wurde ja bezahlt.
Ich habe per Mail gefragt wie ich den Wert davon zurückbekomme?
Dies wurde komplett ignoriert und ich habe keine Antwort darauf bekommen.
Ich muss doch irgendwie das Geld davon zurückbekommen oder nicht? Denn nun habe ich kein Geld (also kein Gutschein mehr) und auch keine Gegenleistung, also die Ware, mehr.

Ich meine man stelle sich folgendes vor: Man kauft sich bei Rossmann eine 100€ Karte weil man online Zahlungsdiensten nicht traut oder was auch immer für einen Grund, und zahlt eben mit der Karte, was ja vollkommen legitim ist. Bekommt die Ware, diese gefällt aber nicht und widerruft.
Nun schickt man sie zurück und hat weder Ware, noch das Geld, welches man ja EINDEUTIG bei Rossmann gelassen hat.
Das macht doch rein von der Logik her kein Sinn, das wäre ja fast schon Diebstahl?
Ich kann mir das auf keinster Weise schön reden, dass das ausgeschlossen sein soll.
Oder bin ich wirklich komplett auf dem Holzweg und das Geld tatsächlich zu 100% futsch?
Wenn ja, dann war es das mit Saturn und generell mit diesen doofen Karten!

Vielen Dank für die Hilfe! :-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Definiere:

Zitat (von Tedar):
bei Saturn online gekauft

Du hast also online bestellt, online bezahlt und die Ware wurde mit einem DIenstleister zugestellt? Oder hast du die Ware online bestellt, bist in den Laden gefahren, hast dort die Ware bezahlt und mitgenommen?

Ich verstehe nicht, wieso du jetzt keine Ware und kein Geld haben solltest????
Selbstverständlich erhältst du dein Geld bei bestehendem Widerrufsrecht und einem erfolgten Widerruf, zurück.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich vermisse in der ganzen Schilderung den Teil wo man die Ware nachweislich zurückgegeben hat ...



Zitat (von Tedar):
Dies wurde komplett ignoriert

Und das weis man woher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
online bestellt, online bezahlt und die Ware wurde mit einem DIenstleister zugestellt
Ja, ganz genau so.

Zitat (von -Laie-):
Ich verstehe nicht, wieso du jetzt keine Ware und kein Geld haben solltest????
Nun, ich schicke dann eben die Ware zurück. Daraufhin sollte ich ja auch wieder mein Geld bekommen, welches ich dafür bezahlt habe. Allerdings wäre in dieser Rückzahlung eben der eingelöste Gutschein mit drin.
Ich versuchs mal so zu erklären:
Produkt hat YXZ€ gekostet (ohne meinen Gutschein)
Mein Gutschein ist DEFG€
Also YXZ€ - DEFG€ = ABC€ (also den Preis, den ich letztendlich bezahlt habe)
Sprich, ich bekomme nur das zurückgezahlt was ich bezahlt habe (also ABC€), ohne dass ich meinen Gutschein wieder habe. Obwohl ja für diesen bezahlt (im Laden Rossmann) wurde. Ich möchte allerdings nicht nur ABC€ zurückbekommen, sonder auch wieder meinen Gutschein. Ob mit das als Code oder als Überweisung gegeben wird ist mir egal.
Daher die Frage, wie (und ob überhaupt) ich meinen eingelösten Gutschein wieder bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich vermisse in der ganzen Schilderung den Teil wo man die Ware nachweislich zurückgegeben hat ...
Es handelt sich um ein Großgerät, welches noch abgeholt werden muss. Bisher wurde mir noch kein Termin bekannt gegeben (trotz Nachfrage).

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tedar):
Dies wurde komplett ignoriert


Und das weis man woher genau?
Weil es in der Antwort-Mail mit keinem Wort erwähnt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Tedar):
Sprich, ich bekomme nur das zurückgezahlt was ich bezahlt habe (also ABC€), ohne dass ich meinen Gutschein wieder habe.

Und wie genau kommt man auf diese absurde Theorie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tedar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie genau kommt man auf diese absurde Theorie?
Ach Herrjemine! :bang: Ich habe nun folgendes gefunden https://hilfe.saturn.de/app/answers/detail/a_id/5069/kw/R%C3%BCcksendung%20Erstattung
Dort steht genau die Antwort auf meine Frage. Ich kann es nicht glauben.. ich habe echt gründlich geguckt, zwar mit dem Smartphone und nicht per Computer, da muss es mir wohl durchgeruscht sein. Ich fühle mich nun leicht dumm.
Also danke dennoch und Entschuldigung für diesen verdammt unnötigen Thread.

(Auflösung: Eingelöste "Gutscheind Cards" bekommt man wieder erstattet. "Coupons" allerdings nicht, also Codes die z.B. in irgendeiner Aktion vergeben wurden etc.)

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