Saturn erstattet Geld nicht zurück

12. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Leon1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Saturn erstattet Geld nicht zurück

Hallo,

Ich habe im online Shop Saturn am 8.12.2021 einen TV gekauft per giropay Preis 3348,80 Euro.

Dieser wurde mir defekt geliefert und daher widerrufen am 18.12.2021. dieser würde dann am 29.12.21 abgeholt.

Bis heute habe ich kein Geld zurück erhalten. Der Saturn behauptet daß das Geld am 30.12 zurück gebucht würde.

Giropay hat mir auch bestätigt das bis jetzt keine Rückerstattung seitens Saturn statt fand. Leider bin ich bei giropay nicht registriert daher kein Käuferschutz.

Ist der Saturn damit nun in Zahlungsverzug? Nach § 357 § 286 Abs. 2 Nr. 2 .

Da die Ware abholt würde zählt die 14 tägige Rückerstattung ab dem 18.12?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38983x hilfreich)

Zitat (von Leon1983):
Der Saturn behauptet daß das Geld am 30.12 zurück gebucht würde.

Dann möge die Firma das doch bitte mal durch entsprechende Beweise substantiieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leon1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann möge die Firma das doch bitte mal durch entsprechende Beweise substantiieren.


Dies habe ich natürlich auch schon gefordert. Am 10.01 aber keine Antwort erhalten. Nur das es weiter geleitet wird.

Wie geht man da jetzt wohl am besten vor Anwalt? Wie ich verstanden habe muss dann auch der Saturn die Kosten dafür übernehmen? Oder Inkasso?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38983x hilfreich)

Zitat (von Leon1983):
Wie geht man da jetzt wohl am besten vor

Abwarten, bis das Unternehmen in Verzug ist, das wäre "Eingangsdatum der Ware beim Verkäufer + 14 Tage"



Zitat (von Leon1983):
Anwalt?

Könnte man dnan machen, ja



Zitat (von Leon1983):
Wie ich verstanden habe muss dann auch der Saturn die Kosten dafür übernehmen?

Nö, nur wenn sie in Verzug sind.



Zitat (von Leon1983):
Oder Inkasso?

Nutzlos und kostet nur Dein Geld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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