Schadenersatz (Deckungskauf) nach Betrugsversuch

26. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Schadenersatz (Deckungskauf) nach Betrugsversuch

Sehr geehrte Forumsgemeinschaft,

ich war bei einem Privatkauf über eine Online-Kleinanzeigensystem etwas "blauäugig" und bin nur knapp an einem Schaden durch Betrug aufgesessen. Meine Frage zielt darauf ab ob neben der strafrechtlichen Lage ein zivilrechtlicher Anspruch aus dem Privatkauf bestehen könnte....

Zur Sache:
Ich habe über ein online-Kleinanzeigensystem ein elektronisches Gerät gefunden, welches ich gern für den angebotenen Preis von 250,- Euro erwerben wollte. Nach Kontakt mit dem Verkäufer erhielt ich den Zuschlag und wir vereinbarten einen Versand und Bezahlung per Nachnahme.
Bei der Ankunft des Paketes stellte ich fest, dass der Inhalt es Päckchens nicht das elektrische Gerät sondern einen Gewichtskörper (Päckchen Mehl) enthielt. Somit verweigerte ich die Annahme und habe Gott sei Dank des netten Postmitarbeiters das bereits entrichtete Geld unmittelbar zurück erhalten, so das ich keinen unmittelbaren Schaden habe.
Bei der Polizei habe ich umgehend eine Anzeige wegen Warenbetrug gemäß §263 StGB gestellt.

Da das elektronische Gerät als Geschenk vorgesehen war, muss ich nun den Artikel zu einem höheren Preis an anderer Stelle erwerben.
Kann ich ggf. diese "Mehr"-Kosten für den Deckungskauf im Rahmen eines Adhäsionsverfahren als Schadensersatz geltend machen und hat dies Aussicht auf Erfolg?


Vielen Dank schon im Voraus!

Toatward

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111578 Beiträge, 38605x hilfreich)

Die Erfolgsaussichten, das man den Betrüger findet sind gering.
Adhäsionsverfahren werden oft abgelehnt.
Und da die meisten Betrüger nicht aus Langeweile betrügen, dürfte die Aussicht auf Geld noch geringer sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1763 Beiträge, 274x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und da die meisten Betrüger nicht aus Langeweile betrügen, dürfte die Aussicht auf Geld noch geringer sein


Dazu kommt, dass die, die ihre Betrugsmasche professionell betreiben, zwar unpfändbar arm sind, aber als "Miete" für den Garagenstellplatz den dort abgestellten Porsche eines Fremden regelmäßig fahren dürfen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toatward
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Erfolgsaussichten, das man den Betrüger findet sind gering.
Adhäsionsverfahren werden oft abgelehnt.
Und da die meisten Betrüger nicht aus Langeweile betrügen, dürfte die Aussicht auf Geld noch geringer sein ...


Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Dies hatte ich leider bereits befürchtet..... Somit bleibt mir ein "Glück gehabt dass das Geld nicht weg ist". Immerhin :-)

0x Hilfreiche Antwort

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