Nach der deutschen Rechtsprechung kann man einen bei einem Händle gekauften Artikel nach 3maligem Reparaturversuch - Geräteannahme beim Händler und Reparatur beim Hersteller - das Gerät zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Die Garantie tritt aber immer nur dann ein, wenn man die Verarbeitungsvorgaben des Hersteller erfüllt. Also bei einer Pumpe zum Beispiel über die Neuanlage einer entsprechenden Abwasserleitung. Wenn das Gerät zurückgegeben wird erhält man nun den Kaufpreis. Allerdings stellt sich die Frage ob die Aufwendungen für die Installation der Abwasserleitung nach Herstellervorgabe auch zu ersetzen ist, denn andere Hersteller haben andere Vorgaben und die ursprünglicheLeitung ist wegen der gewährleistungsbedingungen nicht nutzbar. Nach meiner Sicht gibt es hier im BGB und der Rechtsprechung keine Hinweise. "Gegoogelt" ist das europäische Recht hier auch nicht erschöpfend.
Schadenersatz Kaufvertrage
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
> Allerdings stellt sich die Frage ob die Aufwendungen für die Installation der Abwasserleitung nach Herstellervorgabe auch zu ersetzen ist
IMO nein, jedenfalls nicht aus dem Gewährleistungsrecht allein.
Ob man hier weitergehende Ansprüche hat, wäre im Einzelfall zu prüfen.
Bei Aufwendungen, die man "nur" hatte, um Garantievoraussetzungen des Herstellers zu erfüllen, würde ich das verneinen.
Denn gegenüber dem VK hat man da kaum eine Handhabe (er hat die Garantiebedingungen weder gestellt noch forciert) und der Hersteller wiederum hat keine Gewährleistungspflicht.
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings stellt sich die Frage ob die Aufwendungen für die Installation der Abwasserleitung nach Herstellervorgabe auch zu ersetzen ist, denn andere Hersteller haben andere Vorgaben und die ursprünglicheLeitung ist wegen der gewährleistungsbedingungen nicht nutzbar. <hr size=1 noshade>
Das könnte durchaus als Mangelfolgeschaden eines Sachmangels gegenüber dem Verkäufer aus § 280 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden.
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"Aufwendungen für die Installation der Abwasserleitung nach Herstellervorgabe" sind aber keine "Mangelfolgeschäden eines Sachmangels". Denn in einer Installation nach Vorgabe von A ist ja kein Mangel zu sehen.
Daß er damit nichts mehr anfangen kann, dürfte irrelevant sein - sonst könnte ich auch behaupten, weil mein Sofa nicht mehr reparabel ist, hätte ich jetzt keine Verwendung mehr für das farblich passende 1-Mio-EUR-Haus und damit auch Anspruch auf Ersatz dieses Schadens.
Holla! Asche über mein Haupt, und meserscharf differenziert, Wellenkamp
Da habe ich mich durch den Umstand der fehlgeschlagenen Nacherfüllung zur Vermengung von Schaden aus Mangelleistung und fehlgeschlagener Nacherfüllung verirrt.
Dann eben ein anderer Ansatz, nämlich in Form eines Schadensersatzes des Vertrauensschadens nach § 284 BGB
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