Schadensbegrenzung bei Stonierung ?

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadensbegrenzung bei Stonierung ?

hallo liebe Rechtsgemeinde,

habe mich jetzt durch ein Haufen an Fragen und Antworten gelesen, die auch mit dem Thema zu tuen haben.
Allerdings habe ich leider dabei keine für mich wirklich Lösung gefunden. Daher möchte ich die aufmerksamkeit von Euch Erfahreneren rechtsbelehrten in Anspruch nehmen.

Folgendes ist Fakt:
Bin mit meiner Freundin am 24.01.2011 ins Möbelhaus gegangen.

Habe dort einen Kaufvertrag unterschrieben.
Die im Verkaufsgespräch gemachten Aussagen bezüglich der Lieferzeit stimmen nicht mit den aufgeführten
voraussichtlichen Lieferzeit im Kaufvertrag überein.(Meine schuld unaufmerksamkeit zudem drei übereinander liegenden durchschriften)
Habe eine Anzahlung in höhe von 44,5 % des Kaufpreises gemacht. ( 190€ Bar sowie gestaffelt einmal 100€ und 200€
per Ec karte)

Nach spätere online Recherche stoß ich auf unmengen von negativen Berichterstattungen (sogar OFR-Sender und der Verbraucherschutz warnt vor diesem Unternehmen ).

Nun ist das vertrauensverhältniss meiner seits vollkommend erloschen und die Laune am Boden.

Fragen zum Kaufvertrag :

dort steht einmal
"[color=red]Der Kunde wird die Polstermöbel innerhalb von ZWEI Tagen nach Bereitstellung abnehmen[/color] "
unter der Unterschrift steht
" [color=red]Mittels Unterschrift bestätigt der Kunde die Farbe als auch die Kombination eingehend auf ihre Richtigkeit kontrolliert zu haben. Der Kunde wird die Polstermöbel binnen 24 Stunden nach Bereitstellung abnehmen[/color] "

Frage hierzu : "[color=green]Welcher Zeitraum ist den nun maßgeben 24 Std. oder ZWEI Tagen und zudem inwieweit kann mann "Bereitstellung" rechtlich auslegen ? Muss ich jetzt jeden Tag anrufen und nachfragen ob meine Möble bereit stehen oder gilt da ab tel. benarchichtung 2 Tage bezw. 24 Stunden ?[/color]"

Fragen zum kleingedruckten :

[color=red]"Alle unsere Artikel bleiben bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises unser Eigentum. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers ist dieser gehalten, eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 25% des Betrages, den der bei Vertragserfüllung hätte zahlen müssen, zu leisten. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Schaden nicht oder wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. ....... ist ein Abholmarkt, alle Preise sind Abholpreise.[/color]"

Frage hierzu: "[color=green]Bezieht sich die Prozentuelle Schadenersatzzahlung auf den gesamtpreis oder auf die Anzahlung plus 25% der Zahlung die bei Erfüllung/Lieferung erfolgen würde ?[/color]"


Nun zu meinen angedachten Lösung und damit zusammen hängenden aufkommenden Fragen zugleich bitte um Vorschläge wie mann das ganze am besten angeht bezw. kostengünstig wie möglich aus der Welt schaft.

Frage 1 : [color=blue]Habe ich durch die Umwandlung des Kaufvertrags in einen Ratenzahlungsvertrag die Chance auf eine günstigere bezw. kostenlose Stonierung ?[/color]

Frage 2 : [color=blue]Wenn das "gekaufte" wie gewünschte Modell(nicht auf Lager) in einem anderen Store der Firma auf Lager angeboten und zu einem womöglich gleichen oder gar noch günstigeren Preis ein Angebot bekäme, könnte ich da auf sofortige Abnahme mit dem bereits gemachten Kaufvertrag im anderen Store pochen (nach mittlerweile selbstverständlicher Begutachtung durch Zeugen)?[/color]


Danke für Eure aufmerksamkeit und ich hoffe das ich nicht eine Musterlösung in einer bereits geantworteten Frage übersehen habe.

Ich würde Demjenigend der für mich das ganze löst ohne eine Schadensersatzzahlung an diese Firma zu leisten sogar 10% des Kaufpreises als Aufwandserschädigung erstatten oder auf wunsch für einen guten Zweck spenden, lieber soll ein Mensch der für die Rechte der Käufer eintritt das Geld bekommen als eine wohl auf Abzocke ausgelegte Firma.

Mir bezw. Uns ist das ganze peinlich auf solche Geschäftgebahren rein gefallen zu sein.
Wir versuchen das ganze positiv zusehen "Aus Fehlern lernt man"

Für Eure aufmerksamkeit und Antworten danken Wir Euch von Herzen.

Hochachtungsvoll Pierre & Eva[color=red][/color]


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-- Editiert am 27.01.2011 17:50

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Die im Verkaufsgespräch gemachten Aussagen bezüglich der Lieferzeit stimmen nicht mit den aufgeführten
voraussichtlichen Lieferzeit im Kaufvertrag überein.

Bitte mal detailliert posten.



quote:
Nun ist das vertrauensverhältniss meiner seits vollkommend erloschen und die Laune am Boden.

Leider kein Rücktrittsgrund



quote:
Frage hierzu : "Welcher Zeitraum ist den nun maßgeben 24 Std. oder ZWEI Tagen und zudem inwieweit kann mann "Bereitstellung" rechtlich auslegen ? Muss ich jetzt jeden Tag anrufen und nachfragen ob meine Möble bereit stehen oder gilt da ab tel. benarchichtung 2 Tage bezw. 24 Stunden ?"

Im Zweifel legen die Gerichte normalerweise widersrprüchliche Aussagen verbraucherfreundlich aus, das bedeutet hier 2 Tage.
Wobei ich Zweifel habe, das diese Abholfrist überhaupt angemessen ist.

Bereitstellung würde ich so auslegen, das die Frist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Benachrichtigung, das die Möbel zur Abholung bereitstehen beginnt.



quote:
Frage hierzu: "Bezieht sich die Prozentuelle Schadenersatzzahlung auf den gesamtpreis oder auf die Anzahlung plus 25% der Zahlung die bei Erfüllung/Lieferung erfolgen würde ?"

Auf den Normalpreis





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Frage 1 : Habe ich durch die Umwandlung des Kaufvertrags in einen Ratenzahlungsvertrag die Chance auf eine günstigere bezw. kostenlose Stonierung ?

Die Möglichkeit könnte man versuchen, ob man jedoch damit durchkommt erscheint mir zweifelhaft.



quote:
Frage 2 : Wenn das "gekaufte" wie gewünschte Modell(nicht auf Lager) in einem anderen Store der Firma auf Lager angeboten und zu einem womöglich gleichen oder gar noch günstigeren Preis ein Angebot bekäme, könnte ich da auf sofortige Abnahme mit dem bereits gemachten Kaufvertrag im anderen Store pochen (nach mittlerweile selbstverständlicher Begutachtung durch Zeugen)?

Da müsste man klären, ob es nicht selbständige Filialen sind die nur unter gemeinsamen Logo agieren.





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#3
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo Harry van Sell,

im Verkaufsgespräch wurde uns eine Lieferzeit im Normalfall von 6 bis 8 Wochen gesagt maximal 12 Wochen. Auf dem kaufvertrag steht jedoch vermutlich Lieferwoche 14-2011 und äußerste Lieferzeit 27-2011.

Da wir nun KW 4 haben ist alleine der voraussichtliche Liefertermin (10KW) schon weit davon entfernt wie wir uns das vorgestellt und auch mehrmals gesagt haben, daraufhin meinte der Verkäufer "wenn sie glück haben und alles gut läuft könnten die Möbel bereits schon nach 4 Wochen eintreffen, das kann ich ihnen aber nicht garantieren".

Wir haben halt jetzt Angst endlos lange auf die Garnitur zu warten und danach noch mit evtl. späteren Reklamationen über Monate kein fertiges Wohnzimmer haben. Er hat uns zwar eine kostenfreie Leihcouch angeboten, aber das kann momentan für uns keine wirkliche Lösung sein.

Unsere Meinungswechsel begründen zahlreiche Aussagen in mehreren Foren über diese Firma.

Wir haben mit der Couch schon abgeschloßen und sind der festen Überzeugung mit der Schadenersatzzahlung besser zu fahren. Die frage die mich nun wurmt oder noch aufhält dies zu tuen ist ob es die möglichkeit gibt, wie in einem Antiforum der Firma halbwegs beschrieben wird, den Kaufvertrag zu einem Darlehnsvertrag (Ratenzahlung) umzuwandeln und mir so mehr Rechte bezw. weniger Kosten beim stonieren hätte?

lieben dank für dein Antwort, bin noch lange wach, kann seit gestern nicht mehr ruhig schlafen ;-(
LG Pierre


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#4
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo Tao,

danke für deine Antwort,

also zumindestens haben Sie eine gemeinsame Homepage und sind als Megastore auch dort gelistet.

Wie kann ich den herausbekommen ob Sie eigenständig sind oder wirklich ein zusammenhängendes Unternehmen ?

Lg Pierre

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
halbwegs beschrieben wird, den Kaufvertrag zu einem Darlehnsvertrag (Ratenzahlung) umzuwandeln und mir so mehr Rechte bezw. weniger Kosten beim stonieren hätte?

Wie gesagt, versuchen kann man es ...



quote:
Wie kann ich den herausbekommen ob Sie eigenständig sind oder wirklich ein zusammenhängendes Unternehmen ?

Da müsste man unter Umständen einsicht in die Unterlagen des/der Registergerichte nehmen (zeit- und kostenaufwändig).

Oder einfach dort anrufen und nachfragen, ob es möglich ist. Dann wird man hören, ob die so flexibel sind.





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#6
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
dort steht einmal
"Der Kunde wird die Polstermöbel innerhalb von ZWEI Tagen nach Bereitstellung abnehmen "
unter der Unterschrift steht
" Mittels Unterschrift bestätigt der Kunde die Farbe als auch die Kombination eingehend auf ihre Richtigkeit kontrolliert zu haben. Der Kunde wird die Polstermöbel binnen 24 Stunden nach Bereitstellung abnehmen "


Auf dem kaufvertrag steht nichts von AGb´s somit gilt ja das BGB .
Die beiden punkte wiedersprechen sich ja, ist somit laut BGB der Vertrag als nichtig anzusehen ?

Mein Vater meinte das es laut BGB ein Vertrag nur Zustande kommt wenn dieser eindeutig und verständlich geschrieben ist.

Lg der schlaflose Pierr

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Auf dem kaufvertrag steht nichts von AGb´s

Da du selbst aus ihnen zitiert hast, bezweifele ich das stark. Oder wo sind die Regelungen her?

Wo stand welche Klausel GENAU?



quote:
Die beiden punkte wiedersprechen sich ja, ist somit laut BGB der Vertrag als nichtig anzusehen ?

Nein, das wäre dann höchstens die Klauselen bezüglich der Frist.

Wobei man auch eventuell argumentieren könnte, das die 24h Frist eine individuelle Vereinbarung darstellen könnte.





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#8
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

also über meiner unterschrift bei der Auflistung der möbel steht ganz genau:
"Der Kunde wird die Polstermöbel innerhalb von ZWEI Tagen nach Bereitstellung abnehmen"

Unter meiner unterschrift steht ganz genau :
"Mittels Unterschrift bestätigt der Kunde die Farbe als auch die Kombination eingehend auf ihre Richtigkeit kontrolliert zu haben. Der Kunde wird die Polstermöbel binnen 24 Stunden nach Bereitstellung abnehmen "

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Laut Verbraucherschutz gilt insofern ich den Vertrag auf Ratenzahlung oder Verbraucherdarhlen umwandeln kann ein 14 tätiges wiederrufrecht.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129617176511687/BWF4625A/link7179A.html

Nun werde ich morgen mit meinem Vater den Vertrag versuchen zu stonieren und uns auf 25% Schadenserstatung nicht einlassen. Wir werden sie selbst zitieren,
"Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Schaden nicht oder wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist."
Und behaupten mit 30€ bearbeitungspauschale sei es der Sache genüge, den mehr als die bestellung einzugeben haben sie ja nicht gemacht. und das sie im klein gedruckten selbst nochmal erwähnen das sie ein Abholmarkt sind steht in hinsicht auf die langen lieferzeiten in keiner relevanz. meiner meinung nach.

Lg Pierre





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#9
 Von 
pierre832011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Morgen zusammen,

waren nun wieder vor Ort :

Haben uns vor die gleiche Couch gestellt und abermals ein unwissende Verkäuferin gefragt wie lange die Lieferzeit in der von uns ausgesuchten Bezugart den währe, wieder hieß es 6-8 Wochen aller höchstens 12 Wochen. Daraufhin sprachen Wir Sie an warum den die von mir vor zwei Tagen gekauftet bezw. bestellte Couch einen vermuttlichen Liefertermin von 10 (14KW) Wochen habe und eine äußerste Lieferwoche von 23 Wochen (27KW). Ich bestand auf eine abänderung des Kaufvertrages, dies können Sie nicht tuen, da der Computer es so vorgibt. Als Sie bemerkte das Wir Uns damit so nicht zufrieden geben, rief sie ihren angeblichen Vorgesetzten (Vor zwei Tagen noch der Lagerist) der uns dann fragte warum wir den den Kaufvertrag stonieren wollen. Erklährten ihn abermals das die uns im Verkaufsgespräch versicherte maximale Lieferzeit (12Wochen) gerade mal 2 Wochen nach der im Kaufvertrag stehenden vermutlichen Lieferwoche sei und wir das so nicht hinnehmen wollen. Als mein Vater in auf die äußerste Lieferwoche 23 Wochen ansprach sagte dieser "Das ist nur für den Fall das der Laden abbrennt, er aber nocht nicht erlebt hättet das das passiert währe" [ Erfahrungsberichte im Internet weißen aber durchaus auf lange lieferzeiten hin; ganz zu schweigen von der Reklamationszeiten ]

Jedenfals haben Wir gesagt, das wir unter diesen Gesichtspunkten vom Vertrag zurücktreten wollen, dies könne die Dame am Serviceschalter allerdings nicht bearbeiten und es müsse schriftlich einzureichen sein. Eine Tel. der ServiceBüro gibt es nicht, also wollten Wir die Sache direkt vor Ort schriftlich niederlegen.

Was Wir auch taten der Wortlaut der Stonierung sieht wie folgt aus :

" Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten den am 26.Januar 2011 Kaufvertrag zu stonieren leider sind uns die genannten und vertraglich ausgedruckten Lieferzeiten zu lang. Hiermit kündigen wir den Vertrag "siehe oben". Gerne übernehmen wir die Ihnen angefallenen Kosten. Leider konnten wir dies nicht im persöhnlichen Gespräch am 28.01.2011 in Bochum klären. Wir erlauben uns bis zur Klärung die EC Überweisungen zu stonieren!
MFG

Empfangen am 28.01.2011 +Stempel und Unterschrift "

Leider war ich danach bei der Bank und die können die Überweißung ( da mit Pin) nicht zurückbuchen, außer es läge ein Fall von Betrug oder nichteinhaltung des Vertrages vor. Prüfe derzeit dort meine möglichkeiten und warte ab was uns tel. von der Firma mitgeteilt wird.

Lg Pierre

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Wer hat dieses denn formuliert? Das Möbelhaus so wie es mir aussieht?




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"

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