Hallo,
ich habe am 15.03. einen neuen Handyvertrag bei Anbieter A abgeschlossen. Ich teilte dem Verkäufer mit, mein bisheriger Vertrag bei Anbieter X laufe Anfang April ab, und ich möchte meine bisherige Rufnummer zwingend behalten. Sei alles kein Problem teilte man mir mit und datierte den neuen Vertrag auf den 08.04. - man könne das Startdatum jederzeit ändern.
Am 19.03. teilte ich dem Shop mit, mein alter Vertrag würde am 06.04. ablaufen und man möge das Datum ändern - alles kein Problem. Da mir der Verkäufer zweifelhaft schien bat ich um eine schriftliche Bestätigung, welche mir per Mail zugesichert, jedoch erstmal nicht zugestellt wurde. In der Zwischenzeit habe ich bei meinem alten Anbieter X angefragt, ob die Rufnummerportierung erfolgreich gewesen sei und musste erfahren, dass der Antrag hierzu seitens neuem Anbieter noch nicht einmal gestellt wurde, woraufhin ich am 26.03. den Shop ein weiteres Mal aufsuchte, selbigen Verkäufer bat die Portierung bitte nochmals zu überprüfen und mir den Vertragsbeginn und die Portierung zu bestätigen, was er an selbigem Tage per Email tat.
Am 04.04. musste ich von meinem alten Anbieter erfahren, der Portierungsauftrag sei noch immer nicht eingegangen und die Hotline des neuen Anbieters teilte mir mit, der Vertrag wurde ebenfalls nicht vorverlegt sondern ist weiterhin auf den ursprünglich falschen Termin datiert.
Somit musste ich den Laden erneut aufsuchen, ihn bitten die Portierung in Gang zu setzen und meinen Vertrag idealerweise sofortig beginnen zu lassen - wieder alles kein Problem. Solch eine Rufnummernportierung ist in 6h möglich (dreiste Lüge wie sich rausstellte).
Wie der Zufall es will, hat der Shop den Vertragsbeginn weiterhin nicht vorgezogen und die Portierung der Nummer bis zum heutigen 07.04. noch immer nicht beantragt.
Auf ein erneutes Aufsuchen wurde der Vertrag nun aktiviert (war nach 1h aktiv), die Rufnummer habe ich jedoch noch immer nicht und muss mind 7 Tage darauf warten.
--> Kann ich den Shop/ Verkäufer auf Schadensersatz verklagen, da er mir trotz mehrfacher mündliche als auch schriftlicher Zusage am 26.03. zusicherte, der Vertrag würde am 06.04. mit meiner gewünschten Rufnummer beginnen.
Ich bin abhängig auf Erreichbarkeit und bin dies nun nicht aufgrund einer anderen Telefonnummer die ich habe.
Ich freue mich über eure Einschätzung
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Schadensersatz Handyvertrag verbockt
7. April 2014
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Frage vom 7. April 2014 | 20:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatz Handyvertrag verbockt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. April 2014 | 22:51
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
quote:
Ich bin abhängig auf Erreichbarkeit ...
Die Erreichbarkeit ist ja gewährleistet - nur eben unter einer geänderten Rufnummer ...
Wenn sich beziffern läßt, welche Schäden die (vorübergehende) Nichtmehr-Erreichbarkeit unter der alten Rufnummer verursacht hat, bzw. welche Aufwendungen zur Schadensabwehr nötig waren ( 100 Mitteilungen / öffentliche Kundgabe, daß man vorerst nur unter einer geänderten Rufnummer xxxxx erreichbar sein würde, und unter der alten bis auf weiteres nicht mehr ), dann käme ein ein Schadensersatzanspruch in Betracht.
RK
#2
Antwort vom 8. April 2014 | 11:59
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
das Problem ist, dass ich nun unter anderem
a) kein Online Banking mehr aufgrund SMS Tan
b) keine Abholung von Paketen einer Packstation
c) Erreichbarkeit vor Kommunikation an Adressbuch
etc.
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#3
Antwort vom 8. April 2014 | 12:18
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
quote:
a) kein Online Banking mehr aufgrund SMS Tan
Einfach (telefonisch) die Umstellung auf die (vorübergehend geänderte) Mobilfunknummer beantragen
quote:
b) keine Abholung von Paketen einer Packstation
Ist die ABHOLUNG unmöglich, oder nur die Beanchrichtigung erschwert? Vorübergehend die Benachrichtungsnummer ändern ...
quote:
c) Erreichbarkeit vor Kommunikation an Adressbuch
"Einfach" allen Adressbuch-Kontakten die vorübergehende Erreichbarkeit unter geänderter Rufnummer mitteilen
Der nötige Aufwand könnte als Schaden ersatzfähig sein.
RK
#4
Antwort vom 10. April 2014 | 13:29
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
ist noch die Frage der Nachweisbarkeit falscher VK-Angaben anzumerken. Liegen die Aussagen schriftlich vor?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 10.04.2014 13:39
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