Hallo zusammen,
Ich habe vor 5 Monaten ein Abo bei fobe abgeschlossen für 6 Monate (3 Handtaschen jeweils 2 Monate).Dort kann man Designer Handtaschen mieten. Es gab jedoch von Anfang an Ärger (tasche mit enormen Gebrauchspuren, falsche Farbe, Zubehör fehlt…). Jedenfalls habe ich das Abo letzten Monat gekündigt und die vorletzte Tasche am 22.10 retourniert. Diese Tasche (Christian Dior paddle) hatte ich so gut wie kaum in der Nutzung, da diese sehr klein ist und nicht viel reinpasst. Desweiteren hatte auch der Umhängegurt gefehlt. Jedenfalls bekomme ich heute, 5 Wochen nach Eingang der retoure, eine email von fobe. Es würde einen Schadensfall an der Tasche geben. Eigentlich wäre eine Versicherung für solche Fälle dabei, jedoch nur wenn man den Schaden vorab meldet. Habe ich nicht getan, weil es ja keinen Schaden gab.
Jetzt frag ich mich natürlich was ich machen soll? Die Tasche kostet über 3000 Euro.
Schadensersatzforderung nach retoure
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Und welchen?ZitatEs würde einen Schadensfall an der Tasche geben. :
Flecken im Innenteil der Tasche
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Sollten da wirklich Flecken sein, wäre das kein vertragsgemäßer Gebrauch.ZitatFlecken im Innenteil der Tasche :
Die AGB von fobe sehen m.E. ganz gut aus. So wird für Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, mit Bezug zum BGB, der Mieter von der Haftung ausgenommen. Entsprechend ist für andere Schäden der Mieter haftbar.
Die zugehörige Versicherung greift tatsächlich nur, wenn der Schaden unverzüglich gemeldet worden wäre. (Wobei man das noch diskutieren könnte.)
Alles in allem: schwierig, Wieviel kostet die Aufbereitung einer solchen Tasche? Falls das überhaupt möglich ist ...
Zitattasche mit enormen Gebrauchspuren, :
Eigentlich verständlich. Du aber hast dich über die Tasche, viel zu klein und mit enormen Gebrauchsspuren nur geärgert--- und NICHT unverzüglich den Fleckenschaden und/oder die enormen Gebrauchsspuren und den fehlenden Trageriemen sofort dem Vermieter gemeldet?ZitatEigentlich wäre eine Versicherung für solche Fälle dabei, jedoch nur wenn man den Schaden vorab meldet. :
Die AGB des Vermieters hast du nicht gelesen, aber als gelesen/akzeptiert angeklickt?
Nach 10.3. der AGB hast du leider versäumt... ...aber kannst jetzt nochmal in den AGB nachlesen, was du mit dem Vermieter vereinbaren kannst.
Vermutlich kostet solch Tasche 3000,- neu, oder?
Man konnte vorher nachschauen, ob sie groß genug ist, oder? Ich kann jetzt noch sehen, wie klein sie tatsächlich ist. Vermutlich ist sie weniger zur üblichen Nutzung, sondern mehr zum Zeigen gemacht/gedacht/gemietet?
Ich glaub das wurde jetzt falsch verstanden. Die Tasche mit den Gebrauchspuren im Text war die erste Tasche und diese wurde nach langem hin und her ausgewechselt. Die Tasche von der jetzt die Rede ist hatte nichts als ich sie erhalten und auch zurückgeschickt habe. Wie gesagt, man konnte sie eigentlich nicht nutzen. Was ja auch nicht das Problem ist.
Ja, vielleicht. Von wem?ZitatIch glaub das wurde jetzt falsch verstanden. :
An welcher Tasche hat der Vermieter nun Flecken im Innenteil festgestellt?
Aus deiner Schilderung lese ich--- die kleine von dior, retourniert am 22.10.
Jetzt erst (nach 5 Wochen) meldet sich der Vermieter zu dieser Retoure und stellt den Fleckenschaden fest.
Ob du sie wegen der Winzigkeit selten oder nicht genutzt hast, ist tatsächlich nicht das Problem.
Aber was verlangt der Vermieter denn überhaupt?
Es geht wie gesagt un die dior Tasche (war die zweite von drei). Der Vermieter hat diese heute vor 5 Wochen erhalten. In der Email stand nur das ein Schaden gemeldet wurde und ich die Kosten für die Reinigung übernehmen soll. Wie hoch die sind wissen sie noch nicht. Und das eben die Versicherung nicht greift, da ich den Schaden nicht vorab gemeldet habe. Was ich auch schlecht tun kann, wenn’s keinen Schaden gab
Dann warte doch ab, was der Vermieter dir schreibt, wenn er weiß, wie hoch die Reinigungskosten sind...
Du wirst allerdings schlecht beweisen können, dass keine Flecken da drin waren.
Und der Vermieter muss gar nix beweisen? Der kann jetzt einfach nach 5 Wochen mit sowas daher kommen?
Ich hab zwei Fotos gemacht
, vor dem rückversand. Nicht so super Qualität aber man sieht schon den Großteil vom Innenraum. Ohne derartige Flecken.
ZitatJetzt frag ich mich natürlich was ich machen soll? :
Natürlich nichts.
Warum sollte Dich das
ZitatEs würde einen Schadensfall an der Tasche geben :
interessieren?
ZitatUnd der Vermieter muss gar nix beweisen? :
Doch, alles.
ZitatIch hab zwei Fotos gemacht , vor dem rückversand. Nicht so super Qualität aber man sieht schon den Großteil vom Innenraum. Ohne derartige Flecken. :
Sehr schön. Gut aufheben.
ZitatUnd der Vermieter muss gar nix beweisen? :
Der muss nachweisen (und nicht nur behaupten), dass Du den Schaden verursacht hast.
Falls eine Privathaftpflichtversicherung mit Deckung von Schäden an gemieteten Gegenständen vorhanden ist, wäre jetzt der Zeitpunkt, an man diese in den Prozess involvieren sollte. Die wird den Schaden nämlich entweder tragen oder (dazu ist sie verpflichtet) eine unberechtigte Forderung ablehnen.
✓ Wir übernehmen Kosten bei allen mechanischen Schäden (d.h. Sturz-, Fall- und Bruchschäden).
✓ Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden durch versuchten Diebstahl oder Raub sind ebenfalls mitversichert.
✓ Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
Das ist ein Auszug aus der Versicherungspolice von der Versicherung die eigentlich bei dem Abo inklusive ist.
Das ist doch einfach kompletter Irrsinn. Wenn ich die Schäden verursacht hätte dann hätte ich es gemeldet und die Versicherung wäre eingesprungen. Und jetzt kommen die daher mit einem ungemeldeten schaden, wo die Versicherung ja leider nicht einspringt.. das stinkt zum Himmel.
Zitatdas stinkt zum Himmel. :
Man könnte ein System dahinter vermuten, sollte man nur nicht laut machen.
So jetzt kam wieder Post. Es wurde nun festgestellt das die Tasche irreparabel geschädigt ist (bei Flecken in der Innentasche) und ich 2500 Euro bezahlen soll. Das ist wirklich ein schlechter Scherz.
Hast du bitte den Wortlaut?ZitatSo jetzt kam wieder Post. :
Der Vermieter schrieb ja zunächst, dass man die Höhe der Reinigungskosten erst ermitteln will--- und du diese dann zahlen sollst.
Nun hat wohl ein *Handtaschensachverständiger* was geprüft, begutachtet und bewertet und nun geht nix mehr?
Und jetzt?
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