Schenkung gegen Gebühr?

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
LunaGirl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung gegen Gebühr?

Meine Uni bietet Microsoft Software (AA-Versionen) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3 € an. Man kann sich die Software aus dem Netz ziehen oder die Datenräger ausleihen und kopieren.

1. Ist das eine Schenkung oder ein Kauf?
2. Ab wann kann ich bei einer Bearbeitungsgebühr von einem Kauf ausgehen?

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Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tapped
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 9x hilfreich)

Mit Sicherheit keine Schenkung indem Sinne. Sondern eine Nutzungserlaubniss mit Bedingungen, z.B. Nutzung nur für Schulische Zwecke o.ä.

Ich kenn diese "AA-Version" nicht aber irgendwo muss ja definiert sein DAS deine UNI und zu welchen Zwecken sie die Software rausgeben darf.

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#2
 Von 
LunaGirl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das ist so:

Das sind besondere Lizenzen von Microsoft für Schulen, Hochschulen, etc. . Die Uni erwirtbt bspe. WindowsXP und darf an seine studenten so viele WindowsXP's ausgeben wie sie möchte. Aber eben nur Studenten dieser einen Uni. Die Software darf nach dem Studium aber weiter verwendet werden.

Nun verlangt die Uni 3 € Bearbeitungsgebühr pro Lizenz. Der Student muss sich den Datenträger mit der CD ausleihen und kann dann davon eine Kopie erstellen.

Die Frage ist inwieweit man dies eben nun als "Kauf" oder als eine Schenkung einordnen kann. Oder vielleicht etwas ganz anderes?

Auf jeden Fall macht die Uni zur Zeit ein ganz gutes Geschäft mit diesen Lizenzen. Die Uni zahlt glaube ich 499 € an Microsoft, hat im Grunde keine Arbeit mit den Datenträgern. Wenn nur 25% der 22000 Studenten an meiner Uni sich nur eine Lizenz holen, kommt da ganz schön was zusammen.

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