Schild gekauft nur nie erhalten

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mitti01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schild gekauft nur nie erhalten

So ich habe da mal ein ganz spezielles Anliegen.

Ich habe im April 2008 einen Beratervertrag bei einem Unternehmensberater unterschrieben.
Desweiteren betreibt dieser Berater auch noch eine Werbeagentur.

Den Beratungsvertrag habe ich dann im September wieder gekündigt weil sich keine merklichen Vorteile für mich aufgezeigt haben und mir die Kosten aus der Spur gelaufen sind.

Zum Zeitpunkt des Abschluß ging es mir finanziell nicht so gut, was sich eigentlich durch den Berater ändern sollte.
Nachdem ca. 3000€ an Rechnungnen aufgelaufen waren habe ich wie o. a. den Vertrag gekündigt.

Desweiteren hat der Berater einige Dinge durch seine Werbeagentur für mich angefertigt u.a. ein Schild für meine Firma.

Da ich die 3000€ nicht auf einmal aufbringen konnte habe ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihm getroffen.
Nach kurzer Zeit kam dann ein Schreiben von einem Inkasso-Büro wegen der offenen Forderung.
(Zwischenzeitlich hatte ich mich von o.a. Person komplett geschäftlich getrennt.)

Mit dem Inkasso-Büro habe ich ebenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen die ich bis auf einen Betrag der dem Schild entsprach eingehalten habe.

Ich habe den Unternehmer mehrmals aufgefordert mir das Schild und noch einige andere von mir zur Verfügung gestellten Datenträger zurückzugeben.
Es passierte aber gar nichts!

Obwohl im Vertrag stand, das sämtliche Datenträger usw. nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben sind!

Der Oberhammer kommt jetzt noch!

Da ich mir nicht mehr sicher war was ich tun kann und ich mittlerweile einen Rechtsanwalt kennengelernt hatte, fragte ich Diesen um Rat.

Er sagte mir das ich nichts mehr bezahlen solle und die noch offene Position mit dem nicht erhaltenen Schild verrechnen sollte.

Das hab ich dann auch so gemacht, bis dann ein Schreiben vom Gericht kam.
Sämtlichen Schriftverkehr habe ich dem Anwalt per Mail zur Verfügung gestellt.

Er meinte das wir ja noch etwas Zeit hätten und haben unglaublicherweise sämtliche Fristen verpennt so dass das Urteil auch noch rechtskräftig geworden ist!!!!
Ergo: Titel gegen mich!

Von dem Anwalt hörte ich dann nur das seine Haftpflicht das nicht übernehmen wird, weil er kein offizielles Mandat von mir hatte.

Zwischenzeitlich hörte ich dann auch noch von mehreren Freunden das der o. a. Unternehmer über die bei ihm noch offenen Positionen meiner Person gesprochen hatte!
Einer dieser Freunde wollte ursprünglich bei mir Kunde werden.
Mit der Aussage das er es noch etwas abwarten wollte wie sich mein Geschäft entwickelt kam es zu keinem Vertragsabschluß!

Genau sowas hat er während einer unserer Beratungsstunden über eine mir bekannte Person getan. (sogar namentlich und mit Zahlenwert benannt!)

Da ich in einer kleinen Stadt lebe, ist das für mein Unternehmen und meine Person natürlich der Supergau!

Ich habe mittlerweile ein Einschreiben zu o.a. Unternehmer geschickt, mit einer Aufrechnung meinerseits und das auch ich mir gerichtliche Schritte vorbehalte wenn die Zahlung nicht erfolgt.
Natürlich passierte nix!
Daraufhin beantragte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Es kam..... na wer weiß es??? Ein Widerspruch!

Heute 10.02.2010 hat er dann mal wieder weil er ja einen Titel hat, mein Konto abgeschossen!
150€ für die Gerichtskosten.


Fazit: Ich hab fast 4000€ versenkt aber ich lebe noch! ;-)
Nur möchte ich das so nicht auf mir sitzen lassen, weil ich mittlerweile alles bezahlt habe und einen Teil der von mir beauftragten Leistungen nicht erbracht sind!
Und selbst der Unternehmer sich nicht an seinen Vertrag gehalten hat!
Zumindest was die Rückgabe meiner Sachen betrifft.

Und nun brauch ich mal nen Rat















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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
nd haben unglaublicherweise sämtliche Fristen verpennt so dass das Urteil auch noch rechtskräftig geworden ist!

Das ist wirlich unglaublich. Schlieslich stehen die Firsten sogar für Laien verständlich auf den ganzen Schriftstücken. Somit hätte man den Anwalt rechtzeitig 'Dampf machen' müssen oder notfalls selbst handeln müssen.



quote:
Von dem Anwalt hörte ich dann nur das seine Haftpflicht das nicht übernehmen wird, weil er kein offizielles Mandat von mir hatte.

Stimmt. Der Anwalt selbst übrigens auch nicht wenn keine Mandatserteilung glaubhaft gemacht werden kann.



quote:
Zwischenzeitlich hörte ich dann auch noch von mehreren Freunden das der o. a. Unternehmer über die bei ihm noch offenen Positionen meiner Person gesprochen hatte!

Du wirst dich wundern wo das eventuell noch alles drinsteht. Schufa, Bürgel und wie die Auskunfteien alle heißen ...



quote:
Und nun brauch ich mal nen Rat

Ganz offiziell einen Anwalt nehmen, denn dieser haftet auch dann auch offiziell wenn er 'Mist' baut...

Es wäre zu prüfen, ob überhaupt ein Aufrechnungsanspruch besteht. Dazu müsste man die Verträge und AGB diesbezüglich prüfen.

Bezüglich der Verlaubarung der offenen Forderungen muss man ebenfalls genau prüfen, inwiefern diese zivil- und strafrechtlich relevant sein könnten und ob man eine Unterlassung fordern kann. Auch hier kommt es auf den genauen Wortlaut und insbesondere auf die Beweisbarkeit an.








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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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