Schneider pöbelt mich an, weil ich eine Quittung verlange

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneider pöbelt mich an, weil ich eine Quittung verlange

Hallo liebe Leute,

ich habe heute ein Kleidungsstück bei einer Schneiderei abgeholt. Es war eine Kleinigkeit (Kosten 5€), ich habe dann ganz normal nach einer Rechnung/Quittung gefragt mit allen erforderlichen Angaben, da ich es nicht für mich sondern im Auftrag abgeholt habe.

Der Schneider hat mich wie aus dem Nichts angeschrien, wie ich es wagen könnte bei 5€....er hat mich seines Ladens verwiesen, Zitat "Lass dich hier bloß nie wieder blicken".

Ich war eine ganz normale Kundin, ich kenne diesen Mann nicht. Ich stand dann total neben mir und bin aus dem Laden gerannt.
Was ist hier passiert, dass er so krass reagiert hat?

Vielen Dank!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6044 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat (von lana25):
Was ist hier passiert, dass er so krass reagiert hat?


Keine Ahnung. Ich sehe aber auch keine Frage, die sich in einem Rechtsforum klären lassen muss

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte einfach wissen, ob ich kein Recht auf eine Rechnung/Quittung habe in solch einem kleinen Betrieb? Meines Wissens darf man überall eine Quittung verlangen, auch bei kleinen Beträgen...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29616 Beiträge, 5339x hilfreich)

Zitat (von lana25):
ob ich kein Recht auf eine Rechnung/Quittung habe
Doch, hast du.
Die Ladengröße oder die Kaufsumme ist egal, das ist dir bekannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir dann weiß ich Bescheid..

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15476 Beiträge, 8969x hilfreich)

Trotzdem muss der Schneider Sie nicht mehr bedienen.
Wenn er Sie nicht mehr als Kunde haben will, müssen Sie das akzeptieren. Es ist sein Laden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt..Aber wenn er jeden Kunden aus seinem Geschäft schmeißt, der eine einfache Quittung haben möchte, dann gute Nacht.

Aber ich weiß, das ist nicht meine Sache. Allerdings meine 5€, die ich jetzt aus eigener Tasche zahlen musste ohne Quittung. Das finde ich einfach nicht rechtens....

-- Editiert von User am 13. September 2023 16:08

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1937 Beiträge, 304x hilfreich)

Zitat (von lana25):
Aber ich weiß, das ist nicht meine Sache. Allerdings meine 5€, die ich jetzt aus eigener Tasche zahlen musste


Bargeld nur gegen Quittung.
Keine Quittung, kein Bargeld.
So einfach ist das.

Wenn er dann sein Geld haben will, dann muss er eben den Quittungsblock rausholen. Auch für einen einzigen Cent.

Aber gut...wenn man jetzt ohne Quittung bezahlt hat, kann man nicht mehr viel machen...

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#8
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da hast du natürlich Recht! Kein Bargeld ohne Quittung. Ich sehe das Thema als erledigt an, ich weiß jetzt viel besser Bescheid, danke euch :)

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29616 Beiträge, 5339x hilfreich)

Zitat (von lana25):
Allerdings meine 5€, die ich jetzt aus eigener Tasche zahlen musste ohne Quittung.
Auch kein schöner Zug von der Person, dass sie dir die läppischen 5,- nicht trotzdem gibt, wenn du schon den Gang für sie dorthin machst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
lana25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das war für meine Firma, nichts privates. Aber ich habe die Sache jetzt verarbeitet. Ich werde nicht mehr im Auftrag der Firma dorthin gehen.

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