Schon über 1 Jahr Wartezeit auf Ersatzteil

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
MidNight123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schon über 1 Jahr Wartezeit auf Ersatzteil

Guten Tag zusammen,

Bei meinem Fahrzeug sind nach 70.000km bei einer Bodenwelle beide Federn vom Fahrwerk (Bilstein B14) gebrochen. Sau gefährlich und sollte niemals passieren. Doch Kulanz oder Stellungnahme von Bilstein? Keine Chance!

Somit habe ich mir dann ein neues B14 Fahrwerk über einen Bilstein-Partner gekauft (da es auch serienmäßig beim Wagen verbaut gewesen ist) dieses hat jedoch vorne rechts nach 2 Monaten extrem angefangen zu klackern und zu quietschen. Auch im Lenkrad hat man es gefühlt.

Damit bin ich zur Werkstatt und es wurde festgestellt das es ein Produktionsfehler sei. (Kolben hat zu viel Spiel)
Anschließend habe ich den Bilstein-Partner angeschrieben wegen der Garantie und das sich bitte drum gekümmert werden soll.

Mir wurde erklärt, dass ich in Vorkasse gehen muss, das Ersatzteil bestellt wird, ich es einbaue und Bilstein dann prüft, ob sie mir das Geld für das Fahrwerk und den Ein-und Ausbau ersetzen.
Das war Februar 2022.

Doch seit dem wird der Liefertermin für das Ersatzteil immer weiter verschoben. Anfangs wegen Corona, dann wegen Ukraine Krise und mittlerweile gibt man sich garkeine Mühe für eine Begründung.
Aber Anfang Februar soll es definitiv kommen...
Heute kam die Mail das es abermals verschoben wird und es vllt im März kommen könnte.
Ich warte also jetzt schon mehr als 1 Jahr auf das Ersatzteil, kann mein Fahrzeug schon seit 1 Jahr nicht mehr wirklich nutzen und muss auf Bahn und Autos von Familie ausweichen und glauben das es im März dann wirklich kommt, tue ich auch nicht.

Ich bin absolut ratlos, verzweifelt und fühle mich total hilflos da weder von Bilstein noch vom Bilstein-Partner in irgendeiner Weise etwas kommt.

Kann man irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von MidNight123):
Sau gefährlich und sollte niemals passieren.
Mittlerweile kommt das sogar extrem häufig vor. 70.000km ist noch normal.

Zitat (von MidNight123):
Anschließend habe ich den Bilstein-Partner angeschrieben wegen der Garantie und das sich bitte drum gekümmert werden soll.
Das war ein Fehler. Ich an deiner Stelle hätte den Verkäufer, im Rahmen der "Gewährleistung", zu einer Neulieferung aufgefordert.

Zitat (von MidNight123):
kann mein Fahrzeug schon seit 1 Jahr nicht mehr wirklich nutzen
Sorry, hausgemachtes Problem wegen schlechter Vorgehensweise.

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn?

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#3
 Von 
MidNight123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Das sind die AGBs. Man hat 2 Jahre Garantie auf das Fahrwerk.
https://bilstein.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/

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#4
 Von 
MidNight123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das war ein Fehler. Ich an deiner Stelle hätte den Verkäufer, im Rahmen der "Gewährleistung", zu einer Neulieferung aufgefordert.


Mir wurde an der Stelle jedoch sowohl von Bilstein als auch vom Partner versichert, dass dies das gängige Prozedere ist. Man muss das Fahrwerk nämlich zu Bilstein schicken, die schauen sich an, ob es da einen Gewährleistungsanspruch gibt und würden dann zahlen wenn alles passt. Damit aber das Auto nicht ohne Fahrwerk dasteht, empfehlen sie, dass man schon mal in Vorkasse geht und das Teil kauft und einbaut, damit man fahren kann während geschaut wird, ob das eingeschickte Fahrwerk in die Garantie fällt.

Es mag durchaus so sein, dass mein Vorgehen schlecht war, aber wenn die Personen gegenüber mir dieses Vorgehen so erklären, empfand ich zu dem Zeitpunkt nicht das ich was falsch mache.

Es handelt sich bei dem Fahrzeug um die Sonderversion des Hyundai Genesis Coupé. Die kam Serienmäßig mit einem Bilstein B14 Fahrwerk.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von MidNight123):
Das sind die AGBs.

Gefragt waren aber die Garantiebedingungen.



Zitat (von MidNight123):
Man hat 2 Jahre Garantie auf das Fahrwerk.
https://bilstein.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/

Davon steht rein gar nichts in dem verlinkten AGB.
Ganz im Gegenteil ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von MidNight123):
Mir wurde an der Stelle jedoch sowohl von Bilstein als auch vom Partner versichert, dass dies das gängige Prozedere ist. Man muss das Fahrwerk nämlich zu Bilstein schicken, die schauen sich an, ob es da einen Gewährleistungsanspruch gibt und würden dann zahlen wenn alles passt.
Zuerst einmal sollte man Gewährleistung und Garantie trennen. Das sind verschiedene Dinge. Dann muss man schauen welche vertraglichen Rechte man hat. Oft ist die Gewährleistung der bessere Weg.
Wann wurde der Wagen gekauft? Wann trat der Mangel auf? Wo kann man die Garantiebedingungen nachlesen? Warum soll man in Vorkasse treten wenn die Teile angeblich gar nicht lieferbar sind? Die Materialprüfung dauert nun also schon 1 Jahr ohne Ergebnis? Um welchen Wagen handelt es sich?

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#7
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,
WENN mich nicht "alles täuscht", so gibt der FahrzeugHERSTELLER 7 Jahre Garantie.
WENN es diesbezüglich NICHT auf (vermeintliche) "Fremdteile" Einschränkungen seitens
des Herstellers gibt, dann an DEHN wenden.
Bei den ganzen "Vernetzungen", welche heute bestehen, könnte die Fahrzeugproduktion
durchaus, in Spanien, Türkei, Frankreich, etc. stattfinden. Also NICHT in USA, Mexico, Brasilien etc.
Und der Produktionsbetrieb dürfte doch "sicherlich" noch Fahrwerke auf "Reserve"(Lager) haben.
Ist IHR Fahrzeug akut noch lieferbar /Bestellbar, dann mal beim Werk nachfragen, bzw. nachfragen lassen.
Gruss

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
WENN es diesbezüglich NICHT auf (vermeintliche) "Fremdteile" Einschränkungen seitens
des Herstellers gibt, dann an DEHN wenden.

Unfug.



Zitat (von Mumpel):
Und der Produktionsbetrieb dürfte doch "sicherlich" noch Fahrwerke auf "Reserve"(Lager) haben.

Ja und? Was nutzt das?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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