Schuhe reklamieren wegen drückender Naht?

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
twotwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuhe reklamieren wegen drückender Naht?

Person A kauft seiner Tochter teure Tennisschuhe für über 100€.
Beim spielen scheuert in beiden Schuhe eine naht am Knöchel des Kindes so hart,
das es dort wunde stellen bekommt. Kann Person A die Schuhe reklamieren
oder wäre eine drückende Naht kein Reklamationsgrund?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von twotwo):
Kann Person A die Schuhe reklamieren oder wäre eine drückende Naht kein Reklamationsgrund?

Aber sicher kann man dieses reklamieren.

Je nachdem was der Verkäufer dann antwortet, muss man weiter sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
twotwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Wenn der Verkäufer sich weigert, hat man dann in dem Fall trotzdem Erfolgsaussichten?
LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von twotwo):
Wenn der Verkäufer sich weigert, hat man dann in dem Fall trotzdem Erfolgsaussichten?

Ja, hat man. Kommt halt auf die Begründung der Verweigerung an, wie groß die sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
twotwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler hat die Reklamation heute verweigert mit dem Hinweis das die Nähte in anderen Schuhen des Modells genau so wären und meine Tochter dann eben den falschen Knöchel für den Schuh hätte.
Wie kann ich nun weiter vorgehen und argumentieren ?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von twotwo):
Wie kann ich nun weiter vorgehen
Den Schuh privat weiter verkaufen. Deine Tochter hat sich also einfach einen für sie nicht passenden Schuh gekauft. Pech.

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von twotwo):
Der Händler hat die Reklamation heute verweigert mit dem Hinweis das die Nähte in anderen Schuhen des Modells genau so wären

Das ist kein Argument. Nur weil alle Nähte fehlerhaft sind, bedeutet das nicht automatisch, das das kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist.



Ich würde jetzt ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben & Schuhe beilegen) oder das führen eines eindeutigen Beweis das es kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels / liefern des Beweis nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis (also Paket, kein Päckchen)
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Dann mal warten was er dazu mitteilt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von twotwo):
Der Händler hat die Reklamation heute verweigert mit dem Hinweis das die Nähte in anderen Schuhen des Modells genau so wären


Ich hab mir jetzt mal alle meine Sportschuhe angesehen, davon hat keiner Nähte im Knöchelbereich.....
Von daher könnte das hier ->
Zitat (von Harry van Sell):
Nur weil alle Nähte fehlerhaft sind, bedeutet das nicht automatisch, das das kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist.

durchaus zutreffend sein. ;)

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