Schuhkauf-Mangel-Reparatur

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuhkauf-Mangel-Reparatur

Folgender Fall:
Schuhkauf im September 2014, Mangel (Absatz abgelaufen) konkret im Januar aufgetreten. Mangelanzeige im Januar bei der Schuhfiliale. Dort die Aussage, man hat 2 Jahre Garantie auf die Schuhe und man kann diesen Schuh dort lassen und ein neues Paar bekommen. Dieser Schuh ist aber nichtmehr verfügbar. Man möchte aber auch keinen anderen Schuh haben und würde diesen ggf. auch beim Schuster reparieren lassen. Kann man auf eine exakt identische Ersatzware oder im anderen Fall auf eine Begleichung der Reparaturrechnung beharren?

Schonmal Vielen Dank für kurzfristige Antworten...... ;-)

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wie wurde der Mangel gerügt?
Als Gewährleistungs- oder als Garantiefall?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Mhhhh, also sie war im Geschäft und hat den Mangel vor Ort angezeigt, nur mündlich...(leider) und dort die Auskunft bekommen mit den 2 Jahren Garantie......usw.
bei Gewährleistungs- oder Garantiefall hab ich jetzt keine Ahnung....?
Hilft das?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.153 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen