Schwieriger Matratzenkauf

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Almander
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwieriger Matratzenkauf

Hallo,
ich habe bei einem Online Händler eine Matratze gekauft (höherpreisig).
-der Kaufvertrag beinhaltete das normale 14 tägige Widerrufsrecht, sowie ein freiwilliges 100-Tage Probeschlafen gegen eine Gutschrift des Warenwertes, sollte die Matratze nach den 100 Tagen nicht passen wird der Wert für eine andere Matratze verrechnet.
-nach dem Probezeitraum habe ich dem Händler gesagt, dass die Matratze nicht meinen Vorstellungen entspricht, da sie zu weich ist.
- die Lösung des Händlers war, die Matratze in einen Härtegrad fester zu tauschen. Diese war jedoch viiel zu hart.
- nun ist der Händler seinen AGB´s nachgekommen und hat seiner Beratung nach 2 mal einen passenden Kern geliefert, welche subjektiv von mir empfunden nicht passten.
-nun hat jedoch der Hersteller der Matratze eingeräumt, dass es bei dem ersten Kern Qualitätsmängel gab, der Hersteller (nicht der Händler) tausche meinen zuletzt erhalten harten Kern gegen einen medium Kern aus, welcher dem Standard entspricht.
-Auf diesem medium Kern passts leider auch nicht
-der Hersteller sagt, die Qualität passt nun, der Händler sagt er habe einen Kern mit 100 Tage Probeschlafen verkauft, und einen Kern laut den AGB´s getauscht.
->Meines Erachtens ist der Händler aber nicht seinen AGB´s nachgekommen, weil die 100 Tage Probeschlafen mit einem Kern stattgefunden haben, welcher sich im Nachhinein als defekt erwiesen hat. Auf den festen Kern hatte ich ja die 100 Tage nicht, ab da ist der Händler vertraglich fertig und auf dem zuletzt vom Hersteller erhaltenen Kern hatte ich diese 100 Tage Probeschlafen auch nicht.

Eigentlich müsste der Händler aber den jetzigen Kern als 100 tage Testkern heranziehen und anhand diesem einen Tausch veranlassen. ?

Wie seht ihr das?

VG Alex

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111045 Beiträge, 38540x hilfreich)

Zitat (von Almander):
Eigentlich müsste der Händler aber den jetzigen Kern als 100 tage Testkern heranziehen und anhand diesem einen Tausch veranlassen. ?

Nö, da erkennbar sinnlos ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Almander
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sinnlos, da der Kern nicht passt ? oder bezogen auf den Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111045 Beiträge, 38540x hilfreich)

Es gibt offenbar nur 3 Kerne.
Alle 3 Kerne sagen einem nicht zu ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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