Schwimmbrille

18. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go623359-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwimmbrille

Guten Tag,
folgende Situation: gestern habe ich im Shop eines Schwimmbades eine Schwimmbrille gekauft. Leider ist die Brille undicht und egal, wie fest ich die Verstellbänder ziehe, die Brille lässt Wasser an der Nase rein und ist somit für den beabsichtigten Zweck, dem Schutz der Augen, nicht brauchbar. Ich habe versucht, mein Geld zurückzubekommen, aber leider gab es neben der Brille ein handgeschriebenes Schild, das besagt, dass diese Waren nicht zurückgegeben werden können.
Wie ist hier die Rechtslage? Warum kann ich eine Schwimmbrille nicht zurückgeben, obwohl ich sie am selben Tag gekauft habe und ich auch einen Beleg habe?!
Danke für Eure Meinungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1015 Beiträge, 161x hilfreich)

Zitat (von go623359-86):
Warum kann ich eine Schwimmbrille nicht zurückgeben, obwohl ich sie am selben Tag gekauft habe und ich auch einen Beleg habe?!


Du hast die Frage falsch gestellt. Es ist völlig irrelevant, ob du die Brille am selben Tag oder am Vortag oder letzten Monat gekauft hast.

Wenn du so gegenüber dem VK argumentierst, lehnt er zurecht ab.
Du musst argumentieren, dass du die Brille wegen Sachmangel reklamierst, nicht weil du sie am selben Tag gekauft hast.

Dann muss in einem ersten Schritt der VK nachbessern. Also entweder Reparatur oder neue Brille. Erst wenn auch das scheitert kannst du zurücktreten und Geld zurück verlangen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1015 Beiträge, 161x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Wo soll hier ein Mangel sein? TE hat einfach eine für sich unpassende Schwimmbrille gekauft. Pech


Klar, kann auch sein. Ich habe jetzt Mal unterstellt, dass es tatsächlich an dem ist:

Zitat (von go623359-86):
Leider ist die Brille undicht


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von go623359-86):
aber leider gab es neben der Brille ein handgeschriebenes Schild, das besagt, dass diese Waren nicht zurückgegeben werden können.

Das wäre auch ohne handgeschriebenes Schild so, denn es gibt da kein Rückgaberecht.



Zitat (von go623359-86):
Leider ist die Brille undicht

Jetzt wäre die Frage warum konkret, Fertigungsfehler oder Mängel in der Passform?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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