Selbstständiger kleiner Onlinehändler verweigert Rückgaberecht.

26. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
FloBen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständiger kleiner Onlinehändler verweigert Rückgaberecht.

Hallo ich habe da ein "kleines" Problem bei welchem, wie ich hoffe, ihr mir helfen bzw einen Rat geben könnt.

(Achtung ein recht ausführlicher Text im Anschluss)

Ich habe am 9.10.2019 einen Kauf über den Facebook Marketplace getätigt, welcher 4 Videospiele der Firma Nintendo, für das Super Nintendo Entertainment System (kurz SNES) beinhaltet und 110€ gekostet haben. Während des kurzen Schriftverkehrs zwischen mir und dem Verkäufer, versicherte er mir zweimal, dass er mir ein zweiwöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Auf meine Frage hin, ob ich per Paypal bezahlen könne (ich hätte die PayPal Gebühren selbst übernommen), bat er mich die Ware entweder per Überweisung oder aber Paypal Friends/Family zu bezahlen, mit der Begründung: "Weil der Käuferschutz 180 Tage gultig ist. Und das übersteigt selbst bei Selbstständigen jede Rückgabefrist. Biete Ihnen freiwillig ein 2Wöchiges Rückgaberecht an innerhalb dieser Zeit Rückgabe ohne Angabe vom Grund an mit Zahlung PayPal Family. Sollten Sie dann nicht zufrieden sein gibt's den Betrag zurück."
Zusammen mit der EMail Adresse an welche ich das Geld schicken sollte wiederholte er nochmal das Angebot zur Rückgabe. Zitat: "[Seine Email Adresse] als PayPal Family. Wie gesagt 2 Wochen Umtauschrecht ohne Angaben von Gründen :) Danke :) "

Am 10.10.2019 sendete er mir drei Bilder mit dem vorbereiteten Umschlag.
Am 12.10.2019 habe ich die vollständige Ware, sowie eine Rechnung, erhalten musste aber feststellen, dass diese keine 100% originale waren. D.H. bei den Videospielen sind nur die Kunststoffhülle [die sogenannte Cartridge] Original (vermutlich um auf den Verkaufsbildern eine Echtheit vorzutäuschen), sowohl die Produktaufkleber [die Labels] als auch die eigentliche Computerplatine im Inneren [welche den meisten Wert ausmachen] sind billige Reproduktionen aus z.b. China. Diese haben bei weitem nicht den Wert wie die Originale. (Preisunterschied je Videospiel zwischen 30 und 70 Euro )

Aus diesem Grund wollte ich die Ware zurückschicken und habe den Verkäufer auch am selben Abend darüber informiert, im selben Zuge fragte ich ob ich die Adresse nutzen solle welche als Absender auf dem Maxibrief stand. Als Antwort seinerseits kam nur: Zitat:
„Nein davon aus wurde es verschickt"
„Achso"
„Nö"

Das war noch am 12.10.2019, kurz danach hat mich der Verkäufer dann bei Facebook blockiert, sodass ich weder auf sein Händlerprofil noch auch auf seine angebotenen Waren, Zugriff mehr habe. Ich habe zwar über den Facebook Chat noch zwei weitere Male versucht in Kontakt mit ihm zu treten, jedoch ohne Erfolg.

Nach etwas Recherche konnte ich die „offizielle" Homepage von Ihm und seinem Online Handel (welcher laut Impressum eine UST-ID besitzt welche auch "aktiv" ist) ausfindig machen und auch dort habe ich Ihn noch einmal kontaktiert, ebenso keine Antwort.

Nun habe ich letzten Freitag 18.10.2019 ein Einschreiben mit eben nochmal der schriftlichen Anmeldung meines Widerspruchs abgeschickt, welche am Donnerstag mit der Begründung "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." zurück kam. Obwohl es die Adresse ist welche auch auf der (zugegeben recht laienhaften) Rechnung steht.


Nun stellen sich mir 2 Fragen:
1. Macht es Sinn einen Anwalt in Bezug auf Widerruf einzuschalten oder sind die Chancen auf Erfolg zu gering bzw unverhältnismäßig?
2. Könnte man dieser Person auch wegen Betrugs belangen und so den weiteren Verkauf von vermutlich gefälschter/repro Ware verhindern, da die Spiele ja wissentlich nicht als Reproduktionen ausgegeben wurden und auch so "präpariert" wurden, sodas auf dem ersten Blick keine Manipulation ersichtlich ist.

Ich danke allen die bis hier hin alles gelesen haben und hoffe das man mir bei diesem Problem helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

zu1) Ob ein Anwalt Erfolg hat oder nicht, kann man nicht sagen. Jedenfalls müsstest du ihn erstmal selber bezahlen. Wenn der Anwalt den VK auch nicht ausfindig machen kann, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

zu2) Du kannst schon eine Anzeige ersrtatten, solltest dir aber bezüglich Fälschung ganz sicher sein. Evtl bringt dir das am Ende eine ordentliche Adresse ein.
Dein geld bekommst du darüber jedoch nicht zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von FloBen):
Obwohl es die Adresse ist welche auch auf der (zugegeben recht laienhaften) Rechnung steht.

Und was ist mit der Adresse vom Impressum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FloBen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FloBen):
Obwohl es die Adresse ist welche auch auf der (zugegeben recht laienhaften) Rechnung steht.

Und was ist mit der Adresse vom Impressum?


Das ist eine andere, nur habe ich dort nichts hingeschickt und da jetzt die 14 tage frist abgelaufen ist, denke ich nicht das es noch etwas bringt. (wobei ich eh nicht glaube das er darauf reagiert) Oder meint ihr ich sollte es noch an dieser Adresse versuchen um damit mehr in der Hand zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von FloBen):
da jetzt die 14 tage frist abgelaufen ist,

Welche? Die für den Widerruf?

Wenn ich das so lese, dann vermute ich, das man gar keine Widerrufsbelehrung bekommen hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Auch sein Geld kann man über den strafrechtlichen Weg zurückerhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FloBen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FloBen):
da jetzt die 14 tage frist abgelaufen ist,

Welche? Die für den Widerruf?

Wenn ich das so lese, dann vermute ich, das man gar keine Widerrufsbelehrung bekommen hat?


Widerrufsbelehrung nein, einzig die beiden Aussagen über den Chat das er mir ein Rückgaberecht einräumt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von FloBen):
Widerrufsbelehrung nein

Dann gibt es auch keine "14 tage Frist".


Als erstes müsste man jetzt mal die korrekte Anschrift des Verkäufers herausbekommen.

Ist das eine Firma oder ein Einzelunternehmer?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FloBen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FloBen):
Widerrufsbelehrung nein

Dann gibt es auch keine "14 tage Frist".


Als erstes müsste man jetzt mal die korrekte Anschrift des Verkäufers herausbekommen.

Ist das eine Firma oder ein Einzelunternehmer?


ein Einzelunternehmer von dem ich vor kurzem noch ne neue Adresse "entdeckt" habe, werde dort hin nochmal was schreiben und hoffen das es dort zum erfolg führt. Was ich aber ehrlich gesagt nicht mehr glaube

0x Hilfreiche Antwort

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