Sendung ohne Bestellung

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Sendung ohne Bestellung

Hallo,

vor kurzem bestellte ich Teile für einen PKW und habe diese mit PayPal bezahlt und auch erhalten. Im Paket waren dann auch die bestellten Teile incl. einer Rechnung mit Auftragsbestätigung, dass bereits per PayPal gezahlt wurde usw.

Nun bekomme ich heute noch ein Paket mit anderen Teilen, welche ich nie bestellt habe. Anbei das selbe Rechnungsschreiben, selbe Summe, selber Text, dass per PayPal bereits gezahlt wurde. Diese Teile wurden jedoch nie bestellt und es steht auch nirgendwo etwas davon, dass erstes Paket eine Falschlieferung war oder soetwas. Ich gehe davon aus, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens sich vertan hat und der meinung war, dass komplette Paket wurde gekauft.

Bin ich nun verpflichtet mich zu melden bzw. die zweite Lieferung nachzuzahlen, oder habe ich einfach Glück gehabt? Denn laut Schreiben welche dabei war, wurden ja beide Pakete bereits bezahlt.

Also darf ich die Teile behalten?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bin ich nun verpflichtet mich zu melden bzw. die zweite Lieferung nachzuzahlen <hr size=1 noshade>


Weder noch.

quote:<hr size=1 noshade>oder habe ich einfach Glück gehabt <hr size=1 noshade>


Wenn der Absender es nicht merkt, ja. Wenn er es aber merkt, bist du zur Rückgabe verpflichtet, §241a II BGB .

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#2
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es einen Zeitraum in dem sich der Verkäufer melden muss bzw. Ich verpflichtet bin die nicht bestellte ware bei mir zu lagern bis ich sie abschreiben oder behalten oder weiss ich was kann?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

ganz ehrlich gesagt, melde das einfach dem VK, dan kann er die Sachen auf seine Kosten wieder abholen lassen!

Denke einfach mal, was dir lieber wäre, wenn du Jemanden etwas sendest was er nicht von dir gekauft hat, würdest du dann nicht auch haben wollen, dass er dir das sagt? Ich denke doch mal, also handle du dann nicht auch anders und zu dessen lasten...

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#4
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich vor. Allerdings ist mein Konto bei dem Anbieter nicht mehr vorhanden. Offensichtlich hat er es selbst mitgeschnitten und mir somit zumindest die Möglichkeit nehmen wollen nochmal zu bestellen?!.....



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#5
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/nichts-bestellt-und-trotzdem-zahlen/

Ich denke damit ist geklärt was ich tun muss/darf


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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3559 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Ich denke damit ist geklärt was ich tun muss/darf


Ich hoffe es.


Und zwar sollte in diesem Fall recht klar sein, dass die Ware nicht benutzt werden darf und, falls sie der Absender wieder haben will, muss ihm diese auch zur Verfügung gestellt werden. Abholen darf er sie dann selbst und auf seine Kosten.

Zahlen musst du aber selbstverständlich in keinem Fall etwas. (Außer möglicherweise, wenn du die Ware vernichtest, etc.) Auf seinen Fehler musst du den Verkäufer auch nicht hinweisen, es wäre aber angebracht, dies zu tun.

Eine Zeit lang wirst du die Sachen wohl oder übel aufbewahren müssen, daher wäre es ggf. auch in deinem Interesse, die wieder loszuwerden, also melde es dem Händler.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#7
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
§241a I (Unbestellte Leistung) schließt nicht nur vertragliche sondern auch gesetzliche Ansprüche wie den auf Herausgabe der Sache (§§985,812!!!) oder etwaiiger Nutzungen im Sinne des §100 (§§987f, 818) sowie auf Schadensersatz (§§989, 990 oder §§ 311 II, 280 [....]) aus. Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer der Sache, kann aber gleichwohl nach Belieben mit ihr verfahren.



Grad gesehen. Also deckt sich doch mit dem Link von oben. Ich glaube den Unterschied macht hier einfach nur Rechtmäßigkeit und Moral. Und wie mir scheint wäre es absolut rechtmäßig die Dinger zu behalten.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3559 Beiträge, 1370x hilfreich)

Dabei ist aber ein Unterschied zwischen unbestellter Lieferung und einer erkennbaren! Fehllieferung zu beachten...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#9
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lieferung war aber an mich adressiert und auf der Rechnung stand identisch das selbe wie auf der ersten. Also woher soll ich wissen dass es keine Nachlieferung war? Ist bei Versandhäusern doch oft so. Zumal auf der Homepage beide Artikel auf identischen bildern dargestellt werden. Also nicht offensichtlich als falschlieferung zu Identifiziereb für mich.

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

quote:
Also nicht offensichtlich als falschlieferung zu Identifiziereb für mich.
Das ist doch Quatsch, natürlich ist das dir deutlichst einfach als Falschlieferung zu identifizieren!!!

Ganz einfach mal gefragt, hast du in der ersten Sendung alle teile bekommen die du bestellt hast, wenn ja, dann hast du auf nichts mehr gewartet und somit ist eine andere Lieferung ganz simpelst als Falschliefrung zu erkennen. Du hast dich ja selber über das zweite Paket gewundert, somit hast du da schon eine Falschlieferung identifiziert...

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#11
 Von 
Uhrenfreak60
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich eben nicht sagen. Es geht dabei um Rohre für Turbolader.

1 x gab es dort "Frischluft Rohre" mit dem Foto eines Motors mit x rohren dran.

Ubd dann noch mal

1x druckrohre, selbes Bild mit x rohren am Motor.

Also habe ich das günstigere von beiden gewählt und bekam eben 2 Pakete. Also dachte ich es war eine nachsendung. Nun habe ich alle Rohre die auf den Bilden zu sehen sind bei 2 identischen Quittungen das ich Vorkasse via PayPal geleistet habe.

Also ich fühle mich im Recht. Obs moralisch ist sei dahingestellt

Wobei Materialkosten vielleicht 30 € für beide zusammen. Maximal. Also was der vorher schon an dundertfachem Aufschlag eingenommen hat, da sollte die eine fehllieferung nicht gleich den Ruin bedeuten

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