Shop möchte vor der Reklamation von in ear Kopfhörern wissen wie der Zustand ist, wie verhalten?

17. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Shop möchte vor der Reklamation von in ear Kopfhörern wissen wie der Zustand ist, wie verhalten?

Bei Expert habe ich mir 2 in ear Kopfhörer (200€+) online gekauft, ein Paar hält nicht in meinen Ohren und das 2. Paar ist viel zu leise. Nun habe ich beim Shop per Email angemeldet das ich die beiden Kopfhörer reklamieren möchte, ohne Angabe von Gründen.

Antwort von Expert:

Zitat:
Bitte teilen Sie uns vorab Näheres zum Zustand der Artikel mit.
Haben Sie die Artikel bereits ausgepackt oder benutzt?

Bitte beachten Sie, dass bereits benutzte Hygieneartikel von der Rücknahme ausgeschlossen sind.

Wir verweisen auf den Punkt 6.3 unserer Widerufsbelehrung.


Wie sollte ich mich am besten verhalten damit der Shop die Kopfhörer zurück nimmt?

Wusste gar nicht das solche Kopfhörer nicht zurück genommen werden. Beim Kauf der in ear Kopfhörer habe ich nichts davon gelesen das die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Muss man sich die AGB´s vor dem Kauf durchlesen?
Hatte mir schon bei Sony, Teufel und Amazon in ear Kopfhörer bestellt und zurück geschickt, da gab es keine Probleme bei der Rücknahme.

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53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von expert123):
Muss man sich die AGB´s vor dem Kauf durchlesen?
Müssen muss man nicht, aber dann hat man uU den *Salat*. Besser ist das also immer.
Zitat (von expert123):
Wie sollte ich mich am besten verhalten damit der Shop die Kopfhörer zurück nimmt?
Du müsstest sie in der ungeöffneten OVP zurücksenden.
Oder konntest du die Dinger mit Versiegelung/OVP testen? :wink:
Aber wie würdest du den Mangel beschreiben?

Hast du die AGB und Punkt 6.3 der W-Belehrung inzwischen gefunden/gelesen?

6.3 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von expert123):
Wie sollte ich mich am besten verhalten damit der Shop die Kopfhörer zurück nimmt?

Gab es eine Hygieneversiegelung? Eine einfache Folie reicht dazu nicht. Es muss eine richtige Versiegelung sein, die als Hygienesiegel erkennbar ist.
Gab es solch eine Versiegelung nicht, dann kann sich der Verkäufer auch nicht erfolgreich auf ein Hygieneprodukt berufen um die Rücknahme zu verweigern.

Zitat (von expert123):
Muss man sich die AGB´s vor dem Kauf durchlesen?
Das sollte man tatsächlich.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die AGB und Punkt 6.3 der W-Belehrung inzwischen gefunden/gelesen?


Es geht hier doch gar nicht um einen Widerruf, sondern um eine Sachmängelhaftung.

Da man das aber dem Verkäufer nicht mitgeteilt hat, geht der natürlich von einem Widerruf aus. Wenn die Kopfhörer jedoch einen Defekt haben, dann darf die Rücknahme bzw. der Umtausch natürlich nicht verweigert werden, wenn sie schon genutzt wurden.

Zitat (von expert123):
Wie sollte ich mich am besten verhalten damit der Shop die Kopfhörer zurück nimmt?


Man gibt dem Shop eine genaue Beschreibung des Mangels.

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#4
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

1 Paar war glaube ich in einem Luftdichten Verpackung eingeschweißt und die anderen Kopfhörer waren in keiner Luftdichten Verpackung.

Zitat:
Es geht hier doch gar nicht um einen Widerruf, sondern um eine Sachmängelhaftung.

Die Kopfhörer sind nicht defekt, ein Paar passt nicht richtig und das andere ist zu leise.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es geht hier doch gar nicht um einen Widerruf, sondern um eine Sachmängelhaftung.
Ich denke, der Fragesteller hat das nur etwas anders geschrieben, aber er meint wohl einen Widerruf. Korrekt?

Zitat (von expert123):
1 Paar war glaube ich in einem Luftdichten Verpackung eingeschweißt und die anderen Kopfhörer waren in keiner Luftdichten Verpackung.
Eine einfache luftdichte Verpackung reicht nicht. Ein Hygienesiegel muss als solches erkennbar sein.

https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html#:~:text=Noch%20einmal%20zur%20Klarstellung%3A%20Nach%20dem%20Gesetz%20ist,d.%20h.%20mit%20besch%C3%A4digter%20Versiegelung%20beim%20Unternehmer%20ankommen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von expert123):
Die Kopfhörer sind nicht defekt
Zitat (von expert123):
per Email angemeldet das ich die beiden Kopfhörer reklamieren möchte

Finde den Widerspruch ...

Was möchte man denn nun tatsächlich, reklamieren, widerrufen, ... ?




-- Editiert von User am 17. August 2022 16:11

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich meine einen Widerruf, keine Reklamation, sorry.

Habe mir gerade zu den beiden Kopfhörern unboxing Videos angeschaut, beide Paare lagen ohne Schutzfolie in der Verpackung. Also sollte somit der Fall klar sein?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Kein Hygienesiegel => Widerrufsrecht besteht

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Kein Hygienesiegel => Widerrufsrecht besteht
Glaskugel in Betrieb? Die Verpackung muss nur versiegelt sein und das ist sie m.E. bei den In-Ear Kopfhörern immer.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Kein Hygienesiegel => Widerrufsrecht besteht

Richtog. Und an das Hygienesiegel werden gewisse Anforderungen gestellt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich dem Shop mitteilen das die beiden OVP geöffnet wurden aber da die Kopfhörer nicht Hygieneversiegelt waren, besteht ein Widerspruchsrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von expert123):
da die Kopfhörer nicht Hygieneversiegelt waren

Ob die Kopfhörer nun hygieneversiegelt waren oder nicht ist vollkommen irrelevant.
Relevant ist nur, ob es ein Hygienesiegel gab, dass für den Fall der Anwendung des gesetzlichen Widerrufrechtes im Fernabsatz den Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung entspricht.


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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Verpackung muss nur versiegelt sein und das ist sie m.E. bei den In-Ear Kopfhörern immer.
Falsch. Siehe #12

-- Editiert von User am 18. August 2022 09:24

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Verpackung muss nur versiegelt sein und das ist sie m.E. bei den In-Ear Kopfhörern immer.


Zitat (von -Laie-):
Falsch.


Nö!

Man könnte höchstens ergänzen; " und so gestaltet sein, das sie der Verbraucher nicht mehr wieder herstellen kann.

Zitat (von -Laie-):
Siehe #12


Und ?

Was soll man dem Beitrag #12 entnehmen ausser einer eigentlich inhaltslosen pauschalen und sogar widersprüchlichen Meinungsäußerung eines Users?

Zum einen gibt es gar kein Gesetz das regelt wie eine Versiegelung beschaffen sein muß noch gibt es eine entscheidente Rechtsprechung welche Anforderungen sie erfüllen muß bis auf die des BGH (siehe oben).

Zitat (von expert123):
Beim Kauf der in ear Kopfhörer habe ich nichts davon gelesen das die vom Umtausch ausgeschlossen sind.


Wenn das so ist, hat der Verkäufer ein Problem.

Zitat (von expert123):
Muss man sich die AGB´s vor dem Kauf durchlesen?


Nein, muss man nicht und das ist dann auch das Problem des Verkäufers.


Zitat (von -Laie-):
Eine einfache luftdichte Verpackung reicht nicht. Ein Hygienesiegel muss als solches erkennbar sein.


Zitat (von -Laie-):
https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html#:~:text=Noch%20einmal%20zur%20Klarstellung%3A%20Nach%20dem%20Gesetz%20ist,d.%20h.%20mit%20besch%C3%A4digter%20Versiegelung%20beim%20Unternehmer%20ankommen.



Sowohl der Beitrag wie auch das genannte Urteil sind überholt. Es geht primär nicht mehr um die Versiegelung sondern um die Belehrung.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
bis auf die des BGH (siehe oben).
Und das reicht dir nicht??? Ein Hygienesiegel muss als solches erkennbar und über die Auswirkungen wirksam belehrt worden sein. Fehlt eines davon (hier mindestens das erkennbare Hygienesiegel) gibt es weiterhin das Widerrufsrecht. Ich verstehe deine Aussage dazu nicht.

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#16
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mir gerade noch mal genau die Produktbeschreibungen von den beiden Kopfhörern angeschaut, ich konnte wirklich keinen Hinweis darauf finden, das eine Rückgabe Aufgrund von Hygieneprodukt, nicht möglich ist. Hat jemand einen § oder ein Urteil das der Shop verpflichtet ist darauf aufmerksam zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
https://www.paloubis.com/2021/03/ausschluss-des-widerrufsrechts-aus-gruenden-der-hygiene-und-des-gesundheitsschutzes/
https://kanzlei-lachenmann.de/wann-ist-das-widerrufsrecht-fuer-hygieneartikel-ausgeschlossen/
https://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hygieneartikel.htm
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#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Sowohl der Beitrag wie auch das genannte Urteil sind überholt. Es geht primär nicht mehr um die Versiegelung sondern um die Belehrung.



Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wann?


Was " Wann " !?

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Von wem?


Was " Von wem " ?

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wo kann ich nachlesen?


`Was` willst du denn nachlesen?



Signatur:

Gruß Charly

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#20
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich jetzt dem Shop am besten schreiben das die Kopfhörer nicht hygiene versiegelt waren (nur die OVP war versiegelt, die Kopfhörer in der OVP nicht) und das auf der Homepage nicht darauf hingewiesen wird das in ears vom Widerruf ausgeschlossen sind?

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#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von expert123):
ich konnte wirklich keinen Hinweis darauf finden, das eine Rückgabe Aufgrund von Hygieneprodukt, nicht möglich ist. Hat jemand einen § oder ein Urteil das der Shop verpflichtet ist darauf aufmerksam zu machen?



BGB § 312g

Zitat:
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:


3.
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,



BGBEG Art 246a

§ 1 Informationspflichten

Zitat:
(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:


(3) Der Unternehmer hat den Verbraucher auch zu informieren, wenn


2.
das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 sowie § 356 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzeitig erlöschen kann, über die Umstände, unter denen der Verbraucher ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht verliert.



Frage des BGH an den EuGH

Zitat:
Hat der vom Unternehmer vor Eintritt der Vertragsbindung zu erteilende Hinweis nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. k der Verbraucherrechterichtlinie in der Weise zu erfolgen, dass der Verbraucher unter konkreter Bezugnahme auf den Kaufgegenstand (hier: Matratze) und die angebrachte Versiegelung darauf hingewiesen wird, dass er das Widerrufsrecht bei Entfernung des Siegels verliert?



Zitat:
Antwort des Generalanwaltes


dass der Unternehmer – wenn eine Ware entsprechend den in Art. 16 Buchst. e dieser Richtlinie vorgesehenen Umständen versiegelt ist – den Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags unter konkreter Bezugnahme auf die betreffende Ware und unter deutlichem Hinweis darauf, dass diese versiegelt ist, ausdrücklich darüber zu informieren hat, dass er sein Widerrufsrecht bei Entfernung des Siegels verliert.




Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
`Was` willst du denn nachlesen?
Er möchte gerne das nachlesen was du behauptet hast.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Er möchte gerne das nachlesen was du behauptet hast.



Na ja, das kann er ja gerne wenn er es kann!


Ich persönlich kann mit " Wann " - " Wem " - " Wo " nicht viel anfangen.

Wenn wirklich Interesse an einem Thema besteht (was ich bezweifle) , dann sollte man seine Fragen wenigstens in vernünftigen, verständlichen Sätzen formulieren.




PS: Fragen/Rückfragen zu `seinen Aussagen/Behauptungen` beantwortet dieser User generell nicht!?

Signatur:

Gruß Charly

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#24
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würdet ihr dem Shop nun antworten? Einfach nur schreiben das es sich um keine versiegelten Hygiene Produkte handelt und das die Informationspflicht verletzt wurde weil keine Info im Shop stand, das in ears vom Widerruf ausgeschlossen sind?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Da die Frist läuft würde ich da gar nichts groß "anmelden" oder mit Diskussionen / Erklärungen anfangen.
Ich würde das Produkt mit dem Widerruf zusammen an den Verkäufer senden.

Wenn der Verkäufer rumzickt, würde ich ihm passend antworten und nach Fristablauf den aus stehenden Betrag einklagen.


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#26
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Du solltest Dir aber sicher sein, dass sowohl im Shop kein Hinweis als auch auf der Verpackung kein entsprechender Hinweis war ... sonst wird es teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
expert123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Frist läuft würde ich da gar nichts groß "anmelden" oder mit Diskussionen / Erklärungen anfangen.

Ich habe mich innerhalb der 14 Tage beim Shop gemeldet und die Rückgabe angekündigt, ab da hat man weitere 14 Tage Zeit bis die Ware wieder beim Verkäufer sein muss. Ist also noch etwas Zeit. Möchte halt nur nicht das ich schon eine Woche benötige um auf die Mail vom Shop zu antworten, wirkt nicht gerade seriös.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde das Produkt mit dem Widerruf zusammen an den Verkäufer senden.

Der Rückversand ist kostenlos, erhalte also noch ein Retourenlabel vom Shop.


Zitat (von bostonxl):
Du solltest Dir aber sicher sein, dass sowohl im Shop kein Hinweis als auch auf der Verpackung kein entsprechender Hinweis war ... sonst wird es teuer.

Zu 100% bin ich mir nicht sicher ob da nicht irgendwo ein Hinweis dass das Produkt vom Widerruf auschgeschlossen ist, beilag. Muss so ein Hinweis nicht vor der Bestellung angezeigt werden und nicht erst wenn man das Paket erhalten hat?


-- Editiert von User am 20. August 2022 00:54

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von expert123):
Muss so ein Hinweis nicht vor der Bestellung angezeigt werden und nicht erst wenn man das Paket erhalten hat?
Meiner Meinung nach muss das nicht vor der Bestellung angezeigt werden, zumindest finde ich dazu keine rechtliche Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von expert123):
Muss so ein Hinweis nicht vor der Bestellung angezeigt werden und nicht erst wenn man das Paket erhalten hat?


Ja, so sieht es das Gesetz vor.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ja, so sieht es das Gesetz vor.
Kannst Du bitte das Gesetz nennen, in dem steht, dass Hygieneartikel explizit vor Bestellungen als solche gekennzeichnet sein müssen?

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