Sind Heckleuchten teil der Gebrauchtwagengewährleistung?

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Verbockt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Heckleuchten teil der Gebrauchtwagengewährleistung?

Ich habe einen etwas teureren Gebrauchtwagen gekauft vor ca 10 Monaten. Da ich diesen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft habe, habe ich 1 Jahr gesetzlich eine Gewährleistung. Nun ist vor wenigen Tagen bei starken Regenfällen enorm viel Wasser in die Heckleuchte eingedrungen. Nun funktioniert die Heckleuchte nicht mehr und das Chrome darin ist auch vollständig abgelöst. Das Chrome in der Heckleuchte dient als Reflektor und verstärkt die Helligkeit des Lichtes. Da diese nun aber fehlt, ist die Ausleuchtung viel schlechter in der einen Heckleuchte, was sicherlich auch ein sicherheitsrelevantes Risiko darstellt.
Bekomme ich die Heckleuchte nun auf Gebrauchtwagengewährleistung ersetzt? Schließlich ist es ja kein Verschleißteil wie Bremsen oder Reifen.

Ich habe schon mit dem Händler telefoniert, doch er sagt es wäre absolut nicht Teil der gesetzlichen Gewährleistung. Da wären nur zum Schutz des Käufers so Sachen wie Getriebe und Motor enthalten. So recht kann ich das nicht glauben.
Zudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler. Doch Undichtigkeit einer Heckleuchte kommt doch nicht aus dem nichts und ist auf einen Materialfehler zurückzuführen. Zudem ist das mit der Heckleuchte eigentlich ein bekanntes Problem bei dem Modell.
Wie ist Ihre Meinung? Hab ich da irgendein Recht auf das ersetzen der Heckleuchte? (Werksgarantie ist seit einigen Monaten abgelaufen)

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Verbockt):
Zudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler.


Die Beweislast liegt tatsächlich nach 6 Monaten beim Käufer. Ich fürchte, dass das jetzt das eigene Problem sein wird.




1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Verbockt):
Hab ich da irgendein Recht auf das ersetzen der Heckleuchte?

Gegen Übernahme der Kosten ersetzt jede Werkstatt den Austausch.
Zitat (von Verbockt):
Zudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler.

Richtig, wäre der Mangel bei Übergabe vorhanden gewesen, hätte es nicht so lange benötigt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Die Beweiselastumkehr ist vorbei, der Käufer muss jetzt beweisen, das derMangel bei Kauf zumindest latent vorlag.


Das hier

Zitat (von Verbockt):
Zudem ist das mit der Heckleuchte eigentlich ein bekanntes Problem bei dem Modell.

könnte je nach Bekanntheit und Ausprägung als Serienfehler gelten.
Das würde die Beweisführung enorm erleichtern.



Zitat (von Verbockt):
doch er sagt es wäre absolut nicht Teil der gesetzlichen Gewährleistung. Da wären nur zum Schutz des Käufers so Sachen wie Getriebe und Motor enthalten.

Absoluter Blödsinn.

Wenn der Händler so drauf ist, nur noch kurz und knapp schriftlich und mit Zustellnachweis kommunizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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