Smartphone - Gewährleistungsanspruch bei Wasserschaden aus kleinster Wassermenge?

2. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guennel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphone - Gewährleistungsanspruch bei Wasserschaden aus kleinster Wassermenge?

Hallo beisammen,

ich habe mein erst drei Monate altes Smartphone heute gereinigt. Da ich keine Tücher zur Hand hatte, habe ich wenige Tropfen Wasser mit Seife zu Lauge verrührt, meinen Finger darin angefeuchtet und mit dem Finger das Handy gewischt. Es besteht vorn und hinten aus Glas, auch sind keine offenen Fugen erkennbar, es ist allerdings nicht als wasserdicht zertifiziert.

Jetzt sehe ich an den Bildschirmrändern weiße Flecken, offenbar ist also Wasser in das Handy gelangt. Üblicherweise werden Wasserschäden ja nicht durch Garantie und Gewährleistung abgedeckt - klar, so ein Handy ist auch nicht dafür gedacht, in den Pool zu wandern. Nun war das Handy aber (ähnlich wie zB bei Regen) nur benetzt und nicht unter fließendem Wasser oder gar eingetaucht. Besteht daher für mich eine Basis, zu argumentieren, dass hier eine Undichtigkeit vorliegen könnte, sodass das Handy im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden kann?

Viele Grüße und danke im Voraus!

guennel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Welcher Grad der Wasserfestigkeit wird denn in den technischen Spezifikationen des Gerätes festgelegt?

Falls die Anwtort "keine" lautet, sehe ich da große Chance, das Schäden die durch das "waschen" des Gerätes entstanden sind auf nicht Verantwortliche abzuwälzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guennel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hersteller macht keine Angaben zur Wasserfestigkeit.

Zitat (von Harry van Sell):

Falls die Anwtort "keine" lautet, sehe ich da große Chance, das Schäden die durch das "waschen" des Gerätes entstanden sind auf nicht Verantwortliche abzuwälzen.


Meinst du hier "keine große Chance"?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von guennel):
Meinst du hier "keine große Chance"?

Uuups, ja leider keine große Chance


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie genau ist die Produktbezeichnung? Im Netz findet man meist recht ausführliche Informationen über die technischen Spezifikationen.

Normalerweise steht es aber schon dabei, wenn das Gerät beispielsweise gem IP XX geschützt ist. Das ist ja auch ein Verkaufsargument.

In diesem Link finden Sie die Aufschlüsselung der diversen IP Standards.http://www.computerbild.de/artikel/cb-Tests-Handy-Smartphone-wasserdicht-Test-18441399.html Irgendwo steht gewiss etwas von IP mit der Zahl dahinter, evtl mal danach schauen.

Und fürs nächste Handy: Trockenes oder feuchtes Brillenputztuch verwenden, die sind nie so feucht wie ein, auch ausgedrückter, Lappen.

-- Editiert von fb367463-2 am 03.09.2018 19:20

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von guennel):
Lauge


Ein Laugenschaden ist etwas anderes als ein Wasserschaden. Bei ein paar Tropfen Wasser hätte man evtl. noch eine Chance gehabt. So ist es einfach eine vorsätzliche Beschädigung (mal ehrlich, wie kommt man auf so eine Idee....).

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von guennel):
es ist allerdings nicht als wasserdicht zertifiziert.
Dann gilt hier: "Selbst Schuld"
Warum sollte da irgendjemand sonst für verantwortlich gemacht werden können? Das war eine grob fahrlässige Handlung.

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