Smyth Toys weigert sich Reklamation anzunehmen

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ollfried
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Smyth Toys weigert sich Reklamation anzunehmen

Ein Idance PM6 Mikrofon habe ich am 24.08.2018 bei MyToys (jetzt Smyth Toys) gekauft.
Nach etwa zwei Monaten war das Gerät defekt und wurde auch umgetauscht bei Smyth Toys.

Vor ein paar Wochen war ich bei SmythToys und habe reklamiert das, dass Mikrofon nicht mehr
funktioniert. Deadline 2 Jahre Gewährleistung ist der 24.08.2020. SmythToys weigert sich nun einfach diese erneute Reklamation anzunehmen, geschweige denn das Gerät erneut umzutauschen.
Die haben gesagt: Das Gerät das ursprünglich verkauft haben, wurde nach zwei Monaten umgetauscht.
Mit dem zweiten Gerät haben Sie nichts mehr mit zutun. Ich solle mich an iDance wenden.

Das habe ich auch versucht. Die melden sich aber weder per Email, noch per Fax...

Hatte gedacht das man 2 Jahre Gewährleitung hat.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Hatte gedacht das man 2 Jahre Gewährleitung hat.


Ja, außerhalb der ersten 6 Monate muß aber der Käufer nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Wenn der Austausch im Oktober 2018 war, dann läuft die für den K günstige Beweislastumkehr also bis April 2019. Das ist über ein Jahr her.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Hatte gedacht das man 2 Jahre Gewährleitung hat.
Hat man ja. Nur scheint die eigene Vorstellung darüber nicht zur Relaität zu passen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Hatte gedacht das man 2 Jahre Gewährleitung hat.

Nö, die Gewährleistung wurde vor über 15 Jahren durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.

Und da ist es so, das der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, das der Mangel bereits beim Kauf zumindest latent vorlag.
Kann er das nicht, muss der Verkäufer nichts machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ollfried
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, der Verkäufer muss nach 6 Monaten nichts mehr machen.
Das habe ich verstanden.

Was ist aber mit dem Hersteller des Gerätes. Gegenüber dem Hersteller gibt es doch aber die 2 Jahre Gewährleistung, oder nicht =

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Was ist aber mit dem Hersteller des Gerätes.
Vielleicht gibt es ja eine Herstellergarantie?

Zitat (von Ollfried):
Gegenüber dem Hersteller gibt es doch aber die 2 Jahre Gewährleistung, oder nicht
Nein, Gewährleistung (gesetzl. Sachmängelhaftung) besteht gegenüber dem Vertragspartner -> sprich dem Verkäufer!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Mit dem zweiten Gerät haben Sie nichts mehr mit zutun. Ich solle mich an iDance wenden.
Das könnte u.U. einer endgültigen Weigerung nachkommen. Wird aber kein Selbstläufer. Grundsätzlich verweigern darf der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht. Allerdings muss man ihm schon die Beweise, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Ollfried):
Was ist aber mit dem Hersteller des Gerätes. Gegenüber dem Hersteller gibt es doch aber die 2 Jahre Gewährleistung, oder nicht =
Nein, die gibt es nicht.
Du hast immer noch nicht verstanden, was die "Gewährleistung" überhaupt ist.
Das hat nicht mit einer Garantie gegen Defekte zu tun.
Es geht bei der Gewährleistung einzig und alleine um den Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes. Die Gewährleistung besagt lediglich, dass das Gerät frei von Mängeln sein muss wenn es von dir gekauft wird. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) besagt also explizit nicht, dass du einen Anspruch auf Reparatur oder Austausch hast wenn das gerät innerhalb dieser Zeit kaputt geht. Der Verkäufer ist dabei derjenige den die Gewährleistung betrifft. Viele Hersteller bieten eine freiwillige Garantie an. Ob solch eine besteht findest du in einem etwaigen Garantieversprechen des Herstellers. Der Verkäufer verhält sich hier absolut korrekt. Erst wenn du nachweisen kannst, dass überhaupt ein Gewährleistungsfall besteht müsste der Verkäufer dementsprechend reagieren.

-- Editiert von -Laie- am 01.07.2020 12:39

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Mein Standard-Satz:

2 Jahre Gewährleistung bedeutet: Man hat 2 Jahre Zeit, Fehler zu reklamieren, die zum Kaufzeitpunkt / Lieferzeitpunkt vorhanden waren. Manchmal zeigt sich ja ein (von Anfang an vorhandener) Fehler erst nach längerer Benutzung.

2 Jahre Gewährleistung bedeutet nicht(!): Alle Fehler, die innerhalb von 2 Jahren auftreten, fallen unter die Gewährleistung.

Fehler, die zum Kaufzeitpunkt / Lieferzeitpunkt noch nicht vorhanden waren, sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.496 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen