Sofa passt nicht durch Hausflur - Möbellieferung

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Sofa passt nicht durch Hausflur - Möbellieferung

Wir haben ein Sofa in einem Möbelhaus gekauft. Beim Kauf haben wir darauf hingewiesen, dass wir mit dem Treppenhaus Probleme haben, aber ein teilbares Boxspringbett mit Bettkasten problemlos durch unser Treppenhaus geliefert wurde. Daraufhin meinte der Verkäufer, das Sofa wäre ja kleiner und würde dann auch passen. Standartmäßig hatten wir eine Klausel im KV "Nach Aussage des Kunden lass die räumlichen Gegebenheiten eine problematiische Lieferung zu".
Heute morgen kam das Sofa. Die Herren waren auch nicht sonderlich motiviert und meinten nach einem kurzen Versuch mit eingepacktem Sofa, dass würde nicht passen. Sie nahmen das Sofa wieder mit und meinten, ich müsste jetzt 75 Euro für einen Fenstertransport bezahlen und sie würden dann noch mal wiederkommen. Ich habe dann angemerkt, dass ich mir nicht sicher bin, ob das Sofa durchs Fenster passen würde - darauf bekam ich nur die Antwort " wenn mein Kollege sagt, das passt - dann passt dass? Und wenn nicht.....?

Kann ich nun vom Kauf zurücktreten? Das Sofa kostet "nur" 400 Euro - die Lieferung dann schon 150 €?

Probleme nach Kauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Kann ich nun vom Kauf zurücktreten?
Nein. Wie das Sofa den Weg in dein Wohnzimmer findet ist dein Problem, denn du hast ja angegeben, dass eine problematische Lieferung möglich ist. Dein Sofa, dein Problem.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Daraufhin meinte der Verkäufer, das Sofa wäre ja kleiner und würde dann auch passen.


Kann man das im Streitfall gerichtsfest beweisen? In dem Fall stünde die Zustimmung zu der Klausel unter der Maßgabe, daß der VK eine grundsätzliche Zusage gegeben hat, auf die man sich als vertragliche Nebenpflicht berufen könnte.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Kann man das im Streitfall gerichtsfest beweisen?
Was will man den beweisen? Dass man dem Verkäufer gesagt, ein teilbares Boxspringbett hätte problemlos durch das Treppenhaus gepasst und die Couch wäre laut Aussage des Verkäufers kleiner? Hat man die Maße des Betts mitgeteilt? War die Aussage des Verkäufers nicht eher: "Dann sollte die Couch da auch passen."?

@TE: Haben Sie "teilbares" Boxspringbett oder "zerlegbares" Boxspringbett gesagt? "Teilbar" heißt bei den Betten meistens: Fußteil, Kopfteil, rechter oberer Teil, linker oberer Teil separat, aber Bettkasten selbst in einem Stück (dann z.B. 180x200x40 cm).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wie das Sofa den Weg in dein Wohnzimmer findet ist dein Problem,

Mutige These so ganz ohne Detailkenntnisse...



Zitat (von isd71):
Standartmäßig hatten wir eine Klausel im KV "Nach Aussage des Kunden lass die räumlichen Gegebenheiten eine problematiische Lieferung zu".

Und der Wortlaut der restlichen Vereinbarungen zum Thema "Lieferung"?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mutige These so ganz ohne Detailkenntnisse...
Die wichtigen Details hat der Fragesteller bereits im ersten Post angegeben, du hast sie selbst zitiert.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die wichtigen Details hat der Fragesteller bereits im ersten Post angegeben,

Nö ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von isd71):
... Die Herren waren auch nicht sonderlich motiviert und meinten nach einem kurzen Versuch mit eingepacktem Sofa, dass würde nicht passen. ..
Kommt mir bekannt vor. Entweder ist das Masche oder Zeitdruck bei den "Herren". Auspacken, evtl. Lehnen o.a. abschrauben und dann geht es viel besser. So viel Service muss sein!
Grundsätzlich immer die Maße im Kaufvertrag aufnehmen lassen. Sind diese falsch hat der Kunde schon gewonnen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Noch ein Nachtrag; Nach nochmaliger intensiver Durchsicht aller Unterlagen - und der mir vom Fahrer ausgehändigten SKizze - ist die Breite im Kaufvertrag mit einer Breite von 78 cm, in der Skizze von 87 cm angegeben. Die Maße stimmen also nicht überein. Ein Versuch dies telefonisch zu kären, führte noch nicht zum Erfolg, es erfolgt kein Rückruf des Mobelhauses! Das Sofa soll heute mit Hubwagen auf meine Kosten geliefert werden.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Die Maße stimmen also nicht überein.
Das eine ist vermutlich verpackt und das andere unverpackt.

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