Vor einigen Monaten haben wir beim Möbelhaus ein Sofa bestellt. Heute sollte es geliefert werden. Bei der Lieferung stellte sich heraus, dass das Sofa weder durchs Treppenhaus noch in den Aufzug passt. Eine Fensterlieferung war ebenfalls nicht möglich, sodass das Sofa zurück ans Möbelhaus transportiert wurde.
Der Lieferant sagte heute, dass dieses Sofa in der Lieferung generell problematisch sei, da es nicht in Einzelteile zerlegbar ist. Dies wurde uns beim Kauf nicht gesagt.
In unserem Kaufvertrag steht ein Passus " Nach Aussage des Kunden lassen die räumlichen Gegebenheiten eine unproblematische Lieferung zu". Dies ist ein Standardpassus in den Kaufverträgen dieses Möbelhauses. Wir wurden beim Kauf auf keine Problematik hingewiesen.
Haben wir irgendwelche Möglichkeiten zu einem Rücktritt vom Kauf?
Sofa passt nicht durch Tür - Rücktritt?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



> Der Lieferant sagte heute, dass dieses Sofa in der Lieferung generell problematisch sei, da es nicht in Einzelteile zerlegbar ist. Dies wurde uns beim Kauf nicht gesagt.
Die meisten Sofas sind nicht zerlegbar. Von einigen Exemplaren abgesehen, die von vornherein für bestimmte Zwecke hergestellt werden, bedeutet die "Zerlegbarkeit", dass Kosten von ein paar hundert Euro anfallen können.
Zuerst muss man unwillkürlich schmunzeln, wenn man den Beitrag liest, weil man denkt, dass sich der Käufer selbst vorher Gedanken darüber gemacht hat, was in seine Wohnung wohin passt und wie es dorthin transportiert werden soll.
Jedoch scheint so etwas hier keine Ausnahme zu sein, tröstlich mag es sein, dass es vielen anderen ähnlich geht.
Bei der Suche bin ich auf das hier gestoßen:
http://nachtwach.blog.sf.tv/redaktion-nachtwach/sofa-zu-lang-kettensaege-.html
Da wurde das Sofa mit größten Anstrengungen 5 Stockwerke hoch geschleppt, bevor man feststellte, dass das 6. definitiv zu eng war für einen Transport.
Vielleicht steht es da heute noch.
Wie oft Vorstellung und Realität auseinander fallen, kann man regelmäßig auf den Ikea-Parkplätzen sehen, wenn die gerade gekaufte 2,30m hohe Schrankwand nicht in den Kleinwagen passt. Es kann also jeden treffen.
> In unserem Kaufvertrag steht ein Passus " Nach Aussage des Kunden lassen die räumlichen Gegebenheiten eine unproblematische Lieferung zu". Dies ist ein Standardpassus in den Kaufverträgen dieses Möbelhauses. Wir wurden beim Kauf auf keine Problematik hingewiesen.
Das deutet darauf hin, dass dem Möbelhändler derartige Probleme durchaus bekannt sein dürften. Was wurde denn speziell zur Lieferung vereinbart? War es eine "frei Haus-Lieferung"? Oder wurden dort spezielle Einzelheiten besprochen? Hat das Möbelhaus selbst geliefert oder war es ein Spediteur?
Wenn es eine frei Haus Lieferung gewesen wäre, sähe es schon nicht schlecht aus.
"Sachverhalt : Der Beklagte kaufte bei dem klagenden Möbelhändler ein Polsterbett für 2300 DM. Der Händler hatte sich verpflichtet, das Bett frei Haus zu liefern und aufzustellen.
Bei der Anlieferung stellte sich heraus, daß das Bett so sperrig war, daß es nicht durch das Treppenhaus paßte. Der Kläger verlangt für das Zerlegen des Bettes weitere 700 DM. Der Beklagte war damit nicht einverstanden und hat das Bett nicht abgenommen.
Entscheidungsgründe : Der Kläger hat keinen Anspruch auf den Kaufpreis.
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ist nämlich wegen anfänglicher Unmöglichkeit nichtig ( §§ 306
, 139 BGB
) ." (Zitat)
LG Nürnberg - Fürth, 13 S 8764 / 93, NJW-RR'95, 180
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iv0302.htm
Fall eine Lieferung und Montage durch die Möbelhaus Vereinbart wurde, dann stand ein Rücktrittsrecht gemäß § 323 Abs.1 BGB
zu, denn die Möbelhaus hat die von ihr geschuldete Leistung nicht erbracht.
laut das Urteil Amtsgericht Kerpen (102 C 141/16 vom 27.03.2017), Die Beklagte schuldete die Anlieferung und die Montage der gekauften Sofaecke. Zur Montage gehört grundsätzlich auch die Aufstellung "am vereinbarten Ort" (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 20.01.2011-12 U 91/10
, Juris Ziffer 13). Eine Auslegung der betreffenden Klausel des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags mit dem Wortlaut "Versandart: Lieferung und Montage" gemäß § 133
, §157 BGB und letztlich auch § 305C Abs. 2 und eine ergänzende Vertragsauslegung gemäß § 242 BGB
ergibt, dass es insoweit dem Kläger als Käufer zustand, über den Aufstellungsort in seiner Wohnung zu bestimmen (§ 315 BGB
), und dass die Beklagte Grundsätzlich das Risiko Trägt, das aufzubauende Möbelstück dorthin zu verbringen.
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ZitatIn unserem Kaufvertrag steht ein Passus " Nach Aussage des Kunden lassen die räumlichen Gegebenheiten eine unproblematische Lieferung zu". Dies ist ein Standardpassus in den Kaufverträgen dieses Möbelhauses. :
Es ist schon lange bei den Möbelhäusern in den Verträgen, das man sich als Kunde sicher ist, das eine Anlieferung möglich ist.
Man hat sich doch durch gelesen, was man Unterschrieben hat?
Der Vertrag im Ganzen gem. § 139 BGB
nichtig, diese Nichtigkeit tritt gem. § 306 BGB
unabhängig davon ein, ob einen der Vertragspartner diesbezüglich ein Verschulden trifft. Insbesondere hat der Beklagte durch die Bestellung keine Garantie dafür übernommen, dass die Anlieferung im Ganzen möglich ist. Hierfür bedürfte es weiterer Anhaltspunkte. Vorliegend haben die Parteien überhaupt nicht über die Möglichkeit der Anlieferung durch das Treppenhaus und die Türen breit gesprochen.
Auch wie die Möbel im Einzelnen im Wohnzimmer gestellt werden können. Fahrlässig handelte die Verkäuferin des Möbelhauses. Sie hätte unbedingt auch nach der Zargen breite fragen müssen und wenn Sie diese nicht zur Hand hatten, dann den Kauf eben auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
der Kunde kann nicht einschätzen ob das Möbelstück evtl. zerlegbar und durch die Vorhandene Tür Passen. Der Möbelhändler hätte beim Lieferauftrag aufnehmen müssen, dass die Anlieferung nur bei eine licht Türbreite von (z.B.) mindestens (95) cm möglich sei.
Nach mittlerweile 8,5 Jahren dürfte die TE ein passendes Sofa haben......
Und jetzt?
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