Sofa unvollständig und falsch geliefert

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Frodo89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofa unvollständig und falsch geliefert

Hallo und vielen Dank schon einmal im Voraus für hilfreiche Antworten.

Heute sollte die Lieferung unseres, im Internet bei einem größeren Möbelanbieter bestellten, Ecksofas erfolgen. Die Lieferung bestand aus zwei Paketen durch eine Spedition, wurde hoch in unsere Wohnung gebracht und durch meinen Schwager (wir waren auf der Arbeit) entgegengenommen.

Wir mussten feststellen, dass die Lieferung zum einen falsch (von den beiden Teilen des Ecksofas wurde eines doppelt geliefert) und auch unvollständig (das zweite Teil des Sofas sowie ein dazugehöriger Hocker fehlen) ist. Das heißt, dass wir nun zwei identische Teile eines Sofas haben, die zusammen kein ganzes bilden und wir noch auf den fehlenden Sofateil sowie den zum Sofa gehörenden Hocker warten müssen.

An den Verkäufer geht noch heute eine Email sowie morgen ein Brief per Einschreiben, in welchen wir Nacherfüllung binnen 14 Tagen fordern.

Nun zur Frage: Vertraglich vereinbart ist das Bezahlen des Kaufpreises (eine Anzahlung hat es nicht gegeben) innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Kann ich mit dem Bezahlen des Kaufpreises warten, bis die Lieferung vollständig ist oder muss ich einen Teil oder gar den vollen Kaufpreis schon jetzt innerhalb der genannten Frist bezahlen?


Vielen Dank,

Frodo89



-- Editiert von Frodo89 am 05.01.2021 16:02

-- Editiert von Frodo89 am 05.01.2021 16:03

-- Editiert von Frodo89 am 05.01.2021 16:04

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127075 Beiträge, 40756x hilfreich)

Zitat (von Frodo89):
Kann ich mit dem Bezahlen des Kaufpreises warten, bis die Lieferung vollständig ist oder muss ich einen Teil oder gar den vollen Kaufpreis schon jetzt innerhalb der genannten Frist bezahlen?

Kommt auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung an, wie man da vorgehen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8448 Beiträge, 1777x hilfreich)

Zitat:
Vertraglich vereinbart ist das Bezahlen des Kaufpreises (eine Anzahlung hat es nicht gegeben) innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Kann ich mit dem Bezahlen des Kaufpreises warten, bis die Lieferung vollständig ist oder muss ich einen Teil oder gar den vollen Kaufpreis schon jetzt innerhalb der genannten Frist bezahlen?


Wartet doch erstmal ab, was der Verkäufer sagt und wie er reagiert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17612 Beiträge, 5983x hilfreich)

Du darfst einen angemessenen Teil zurückbehalten. Den Preis für den Hocker also auf jeden Fall und dann kommt es darauf an, was benutzt werden kann. Sollte das Sofa gar nicht nutzbar sein, dann brauchst du auch noch nichts zu bezahlen.

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