Software Schlüssel Gewährleistung

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Software Schlüssel Gewährleistung

Guten Abend,
auf der Suche nach Produktschlüssel für Computerspiele bin ich auf zwei recht bekannte Internetseiten gestoßen (ich weiß nicht ob ich einen Link zu diesen Seiten posten darf oder nicht), bei denen man jeweils die Möglichkeit hatte einen kostenpflichtigen Käuferschutz aus seinem Warenkorb zu entfernen. Genauer gesagt, man soll für jedes Produkt nochmal 10% extra zahlen um einen Käuferschutz zu erhalten. Als Erläuterung steht da zum Beispiel folgendes:

Zitat:
Die Produktqualität ist garantiert und das Interesse der Kunden ist geschützt gegen Probleme wie ungültige, duplizierte Keys, usw, die vom Verkäufer verursacht sind.
Nachdem der Kunde den Käuferschutz deaktiviert hat, trägt er die komplette Verantwortung für irgendwelche mögliche Probleme.


Hat man diesen Käuferschutz deaktiviert bekommt man mehrere Male die Meldung angezeigt, dass man wie oben beschrieben die volle Verantwortung trägt, sollte ein gekaufter Produktschlüssel ungültig sein.

Meine Frage lautet also, ob da nicht so oder so die Gewährleistung eintritt?
Es gibt keinen aktuellen Fall jedoch interessiert mich die rechtliche Grundlage hinter dem ganzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marvin

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage lautet also, ob da nicht so oder so die Gewährleistung eintritt?


Klar. Die kann man nicht ausschließen.

Wollte der VK sich aus der Haftung für "duplizierte Keys" nehmen, müßte er die Schlüssel schon explizit als dupliziert verkaufen. Dann wäre es ein bekannter Mangel.
Was nicht geht, ist, auf Kosten des Käufers Lotterie zu spielen - "könnte mangelhaft sein oder auch nicht" ist keine klare Beschaffenheitsvereinbarung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Marvin231):
Meine Frage lautet also, ob da nicht so oder so die Gewährleistung eintritt?

Nö, denn die gibt es seit 15 Jahren nicht mehr.

Der Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - kann man gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Gegenüber Unternehmern schon.



Und je nach Sitz des Verkäufer nützt einem die gesetzliche Sachmängelhaftung genau 0,0...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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