Hallo zusammen
ich habe eine Sony Playstation 3 leider ging nach der Garatnie und zwar nach sechs Monaten das BlueRay Laufwerk kaputt
Ich habe keine gestztliche Garantie mehr!
Daraufhin durchsuchte ich Foren nach Usern die das selbe Problem haben und ich bin nicht der einzige User mit diesem Problem.
Hunderte wenn nicht Tausende User haben das selbige Probleme mit dieser Version der PS3.
Besteht für mich die möglichkeit durch einschalten eines Rechtsanwaltes, auf eine evtl Kulanzreparatur?
Da dies ein sehr häufig vorkommender Fehler ist?
Danke
Gruß Michaela
Spielekonsole ausserhalb der Garatantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Ich habe keine gestztliche Garantie mehr!
Die hatten Sie noch nie.
quote:
Besteht für mich die möglichkeit durch einschalten eines Rechtsanwaltes, auf eine evtl Kulanzreparatur?
Wohl kaum.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wieso sollte ich keine gesetzliche Garantie haben?
In PS3 Foren wird hierzu ausfürhlich diskutiert, da dieser Fehler häufig vorkommt.
Gruß Micha
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Lesen Sie doch mal
http://www.123recht.net/Kaufrecht-und-Gewährleistung__a9599.html
unter dem Abschnitt 'Garantie ist keine Gewährleistung'.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Aber es ist doch klar, was Michaela27 meint! – Wortklaubereien, nur um zu zeigen, dass man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung begriffen hat, helfen einem juristischen LAIEN nicht weiter. Das hier ist aber ein LAIEN-Forum und da kann man auch schon mal eine nicht ganz korrekte Frage richtig auslegen. Auslegen ist schließlich auch ein Teil der juristischen Arbeit.
Also:
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Sache bei Gefahrübergang (=beim Kauf) mangelhaft war. Die Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, aber der Anspruchsteller muss seinen Anspruch grundsätzlich beweisen. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr (§ 476 BGB
); da muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache mangelfrei war. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist gilt aber auch beim Verbrauchsgüterkauf die „normale“ Beweislast.
Hier könnte, wenn das Problem tatsächlich hundert oder gar tausendfach aufgetreten ist, ein schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegender Produktionsfehler gegeben sein, der sich erst nach Ablauf von sechs Monaten gezeigt hat. Wenn dies – möglicherweise mit anwaltlicher Hilfe - bewiesen werden könnte, wären Gewährleistungsansprüche gegeben. Da sich der Anwalt aber nur mit Paragraphen, nicht aber mit dem Innenleben einer PS 3 auskennt, wird man wohl vor allem ein Gutachten benötigen. Ob sich dieser Aufwand letztlich rechnet, ist fraglich. Eine neue PS 3 ist sicherlich günstiger als ein Anwalt und ein Gutachter, dessen Kosten der Käufer ja tragen muss, falls sich die bereits bei Gefahrübergang bestehende Mangelhaftigkeit nicht beweisen lässt.
Neben den Gewährleistungsansprüchen, die sich gegen den Verkäufer richten, wäre zu prüfen, ob der Hersteller eine Garantie gegeben hat, die unter Umständen länger als 6 Monate gilt und leichter durchgesetzt werden kann.
Hallo Michaela,
war mit Garantie die 2-jährige Gewährleistung gemeint, ist der Kauf also schon 2,5 Jahre her ? (@Mausi: So habe ich es verstanden)
Dann ist über dieses Recht nichts mehr zu holen, selbst wenn der Fehler nachweislich bereits beim Kauf vorlag.
Ob Sony zusätzlich eine freiwillige Garantie gibt, kann ich nicht sagen. Im Zweifel wären dann die Garantiebedingungen entscheidend.
PS: Rechtsanwalt und Kulanz schließen sich oft aus.
MfG Stefan
Stimmt - so kann man es lesen. Nach 2,5 Jahren wären Gewährleistungsansprüche verjährt und es käme - wenn überhaupt - nur noch Hestellergarantie in Betracht.
Gibt's die PS 3 eigentlich schon so lange? - Muß mal die lieben Enkelchen fragen.
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