Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheitsglas

27. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)
Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheitsglas

Moinsen,

Käufer K hat bei einem Online-Händler VK einen Badewannenaufsatz aus Einscheibensicherheitsglas bestellt und über PayPal bezahlt.

VK gibt auf seiner Webseite an, er betreibe keine eigene Lagerhaltung. Die Ware würde nach Bezahlung beim Hersteller H bestellt und von diesem dann an den Endkunden geliefert. Deswegen würde der Versand auch etwas länger dauern.

Kein Problem für K, er bestellt bei VK und bekommt ca. 2 Wochen später die Ware direkt von H über einen Paketdienst geliefert.

Die Kartonverpackung der Ware ist vollkommen unbeschädigt, es sind nicht einmal Druckstellen am Karton ersichtlich und zusätzlich sind die Ecken noch mit einer Art Styropor ordentlich abgepolstert. Es klappert nichts, es klödert nichts, und beim Öffnen des Kartons ist dort ein völlig unbeschädigter Badewannenaufsatz vorhanden. Auch die interne Verpackung (Styropor und Luftpolsterfolie) ist völlig intakt.

Die Ware ist also gut verpackt worden, mehr kann man verpackungstechnisch wohl auch nicht machen.

Der Wannenaufsatz soll noch am Tage der Lieferung montiert werden und wird von K ins Badezimmer getragen.

Beim Anhalten an die Wand zum Maßnehmen zerplatzt die Scheibe ohne jede Vorwarnung/Anzeichen in den Händen des K.

K durchsucht daraufhin den Verpackungskarton nach weiteren Hinweisen zur Handhabung und findet dort zusätzlich einen Sicherheitshinweiszettel: die Scheibe könne in seltenen Fällen aufgrund unsachgemäßen Transports plötzlich zerbrechen.

Man solle beim Hantieren mit der Scheibe schnittfeste Handschuhe, langärmelige Kleidung und Schutzbrille tragen. - Bräuchte K denn diese Schutzausrüstung auch beim Duschen?

Eine Internetrecherche ergab, daß dieses sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) tatsächlich in seltenen Fällen ohne ersichtlichen Grund spontan zerbrechen könne.

Ursache sind wohl irgendwelche Einschlüsse im Glas, die auch nicht ohne weiteres entdeckt werden können.
Seit einigen Jahren wenden die Hersteller deshalb einen speziellen Heißtest an, um dieser Gefahr zu begegnen. Im Test auffälliges Glas wird gar nicht erst verarbeitet.

OK, die Glasscheibe ist augenscheinlich Made in PRC - auf dem Verpackungskarton findet sich ein Aufdruck PRC.

Ob die China-Leute nach DIN-Norm fertigen, sei einmal dahingestellt.

K hat also den VK über den Vorfall unterrichtet und verlangt Ersatzlieferung bzw. Kaufpreiserstattung. Lt. AGB des VK ist zunächst eine Ersatzlieferung vorgesehen, die Kaufpreiserstattung ist nachrangig.

Nur hat K jetzt Bedenken, daß ihm auch eine andere ESG-Scheibe ohne Vorwarnung zerbricht. Das kann sogar noch Jahre später passieren.

Gibt es eine rechtssichere Begründung, mit der K die Ersatzlieferung verweigern kann (z.B. unter Hinweis daß ein entsprechendes Prüfzeugnis für die Scheibe beigebracht wirdß und er stattdessen Kaufpreiserstattung verlangen kann?




-- Editiert von BudWiser am 27.10.2019 12:33

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Nur hat K jetzt Bedenken, daß ihm auch eine andere ESG-Scheibe ohne Vorwarnung zerbricht. Das kann sogar noch Jahre später passieren.

Das dürfte unter "Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos" fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
K hat also den VK über den Vorfall unterrichtet und verlangt Ersatzlieferung bzw. Kaufpreiserstattung. Lt. AGB des VK ist zunächst eine Ersatzlieferung vorgesehen, die Kaufpreiserstattung ist nachrangig.

Naja, die AGB des K sind natürlich eine tolle Sache, jedoch hebeln diese keine geltenden Gesetze aus.
In der Tat ist es aber so, dass dem Verkäufer einer Sache die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren ist. Reparatur fällt wohl flach, also ist Neulieferung ein adäquates Mittel. Man müsste sogar "in Kauf" nehmen, dass die Scheibe noch ein weiteres mal bricht, denn der Verkäufer hat das Recht, zweimal nachzubessern.

Zitat (von BudWiser):
Bräuchte K denn diese Schutzausrüstung auch beim Duschen?
Wenn er ganz sicher gehen will, dass ihm niemals unter Keinen Umständen etwas passiert wäre das anzuraten. Aufgrund der "besonderheit" der Örtlichkeit empfehle ich Neopren und Speeedo-Brille ;)

Zitat (von BudWiser):
OK, die Glasscheibe ist augenscheinlich Made in PRC - auf dem Verpackungskarton findet sich ein Aufdruck PRC.
Oder der Karton kommt aus PRC ;)

Zitat (von BudWiser):
unter Hinweis daß ein entsprechendes Prüfzeugnis für die Scheibe beigebracht wird
War denn ein entsprechendes Prüfsiegel vereinbart, oder entspricht es bei ESG Glas einer üblichen erwartbaren Eigenschaft?
Kurzum: Sind alle ESG Scheiben immer mit einem Siegel versehen, oder sind es nur ausgewählte (teure) Hersteller, die eine Besiegelung der Ware durchführen lassen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):

War denn ein entsprechendes Prüfsiegel vereinbart, oder entspricht es bei ESG Glas einer üblichen erwartbaren Eigenschaft?
Kurzum: Sind alle ESG Scheiben immer mit einem Siegel versehen, oder sind es nur ausgewählte (teure) Hersteller, die eine Besiegelung der Ware durchführen lassen


Nein, vereinbart war da nichts. Derartige Nachweise/Prüfsiegel sind wohl nur üblich, wenn tausende Quadratmeter Fensterfläche an Hochhäusern etc. mit ESG ausgeführt werden.

Besonders billig war die Scheibe auch nicht, gemessen an den anderen Angeboten. Das geht bei etwa 100 EUR los.

Problem ist, daß die Badewanne in einer Mietwohnung aus den 60er Jahren steht und entsprechend schmal ist. Die Standardgrößen für Duschabtrennungen ab 75 cm aufwärts passen für solche schmalen Badewannen nicht. Und da sind bei anderen Herstellern dann die Sondergrößen als Sonderanfertigung mit deutlichem Preisaufschlag im Spiel.

Diese Abtrennungen aus ESG sind ja Massenware. Wenn die reihenweise spontan zerbrechen würden, hätte sich das längst flächendeckend herumgesprochen.

Also wohl tatsächlich einer der seltenen Einzelfälle.

Mal sehen, wie der VK reagiert. Es ist eine UG. Ich habe immer ein wenig Bedenken, daß das finanzielle Polster bei Gewährleistungen noch nicht so dicke ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Diese Abtrennungen aus ESG sind ja Massenware. Wenn die reihenweise spontan zerbrechen würden, hätte sich das längst flächendeckend herumgesprochen.
Ich kenne mich in der Herstellung derartiger Produkte nicht aus, als dass ich da ein Urteil geben könnte. Aber gut, wenn ein Siegel erst gar nicht nicht üblich ist, dann erwächst hier erst recht kein Anspruch.

Zitat (von BudWiser):
Mal sehen, wie der VK reagiert. Es ist eine UG. Ich habe immer ein wenig Bedenken, daß das finanzielle Polster bei Gewährleistungen noch nicht so dicke ist.
Ja das stimmt natürlich. Wobei man das ja auch vorher wusste (hätte wissen können).
Es wird wohl niemand seinen Betrieb aufgrund einer fehlgeschlagenen Lieferung einstellen müssen. Und falss doch: sehen Sie sich als Glückspilz, dass es überhaupt zu einer Lieferung kam ;)

P.S. die Umwandlung einer UG ist bekanntlich nicht obligatorisch. Es kann durchaus Vorteile haben als UG weiter zu verweilen (etwa weil die Aufträge eher kleiner Natur sind und generell das Unternehmen eher einem Nebengewerbe dient). Hat durchaus Vorteile im Verwaltungsaufwand.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen