Stornierung nach Preisanstieg

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
evil123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung nach Preisanstieg

Hallo,

ich habe bei einem Onlinehändler mehrere Sammelartikel für ein Sammelkartenspiel bestellt, im Vorverkauf . Der Verkaufspreis war zum Start 55€ hier habe ich mehrere Produkte gekauft und per PayPal bezahlt. Etwa 3 Tage später hat der Onlinehändler, und andere die den gleichen Artikel anbieten, den Preis auf 80€ angehoben. Der Artikel wurde dann noch etwa 7 bis 10 Tage zu dem Preis verkauft und dann aus dem Sortiment entfernt. 14 Tage nach meiner Bestellung Habe ich jetzt eine Stornierung für fast 90% meiner bestellten Artikel erhalten mit information das man nicht genügend Artikel erhalten hat um alle Bestellungen im vollem Umfang zu bedienen.

Aus den AGB

Zitat:

2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten .... stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein solches Angebot wird erst mit der Online-Bestellung des Kunden über das Kontaktformular oder auf Grund einer telefonischen oder in Textform erfolgenden Bestellung abgegeben. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme dieses Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung....


Auszug aus den Email zur Bestätigung

Zitat:

Ihre Bestellung haben wir dankend erhalten. Unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde Ihr Auftrag entgegengenommen. Diese Email stellt keine Auftragsbestätigung dar. Diese erfolgt durch den Versand der Ware an folgende Anschrift:


Zitat:

Vielen Dank für Ihre .... Vorbestellung!


Zitat:

Bezahlung
Bei Zahlung per Vorkasse empfehlen wir bis spätestens zum genannten Release-Termin zu zahlen. Ihre bestellten Produkte werden ab dem Zahlungseingang für Sie reserviert, weswegen wir Ihnen eine frühzeitigere Zahlung nahelegen. Nur so kann eine Verzögerung beim Versand vermieden werden.


Zitat:

Die folgende Artikel wurden aus Ihrer .... storniert:

Anzahl : 14


und dann die teil Erstattung per PayPal.



Für mich ist das blödeste an der Situation das ich zumindest einen Teil der Bestellten Produkte zum Release Datum benötige so das mir im Falle der Stornierung nur die Option bleibt woanders teurer das gleiche Produkt noch einmal zu bestellen. Zusätzlich kommt die blöde, aber wohl irrelevante, Situation für mich dazu das es sich hier um eine Sammelbestellung handelte.

Zu meinen Fragen jetzt, wurde hier ein gültiger Kaufvertrag geschlossen da der Onlinehändler mir Vorkasse nahe gelegt hat und meine Zahlung 14 Tage lang behalten hat oder sind die Ausschlussklauseln wirklich so ok? Ist das verhalten des Verkäufers wie gehabt Rechtlich einwandfrei (Preis erhöhen und günstigere Bestellungen streichen)
Würde mich gerne bevor ich mich beim Händler beschwere schlau machen. Danke



Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Für mich ist das blödeste an der Situation das ich zumindest einen Teil der Bestellten Produkte zum Release Datum benötige so das mir im Falle der Stornierung nur die Option bleibt woanders teurer das gleiche Produkt noch einmal zu bestellen. Zusätzlich kommt die blöde, aber wohl irrelevante, Situation für mich dazu das es sich hier um eine Sammelbestellung handelte.
Kannst du das Alles mal etwas genauer erklären? Hört sich nämlich fasst so an, als ob du da nicht unbedingt als Verbraucher gekauft hast, was deine Rechte somit auch ganz anders aussehen lassen könnte...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
evil123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um Artikel für ein Sammelkartenspiel. Hier werden auch Turniere mit mehrerern tausend Euro Preise für die Top platzierten, ausgetragen. Durch die Grundsätzliche Struktur des Spieles benötigt man allerdings immer wieder neue Karten um Kompetitiv in den Turnieren mit spielen zu können. Aus dem gekauften Produkt benötigt man eine Karte aus dem Set vier mal(nur in diesem Set erhältlich, einmal fix vorhanden), wodurch man das Komplette Set 4 mal kaufen muss. Das ganze ist halt ein Nerd Hobby - für außenstehende wirkt das immer was verwunderlich. So habe ich halt 4 mal 4 für unsere Gruppe gekauft um das Porto zu sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von evil123):
wurde hier ein gültiger Kaufvertrag geschlossen da der Onlinehändler mir Vorkasse nahe gelegt hat und meine Zahlung 14 Tage lang behalten hat


Vielleicht ist es nach deutschem Recht zulässig, dass ein Fernabsatzunternehmer (vertraglich) das Zustandekommen einer verbindlichen Lieferpflicht so ausgestalten kann, dass ein (seine Lieferpflicht begründender) Vertrag so lange nicht zustandekommt, wie er sich noch nicht zur Lieferung entschließen will, und solange er vom Käufer die Kaufpreiszahlung noch nicht "verlangt" und nicht den Eindruck erweckt, der Käufer sei schon ( was das Zustandegekommensein einer gegenseitigen vertraglichen Verbindlichkeit voraussetzt ) zur Vertragserfüllung = Kaufpreiszahlung verpflichtet, sondern solange er dem Interessenten eine vorläufige Freiwilligkeit der Zahlung über die "Empfehlung" eines (scheinbar ins Käuferbelieben gelegten) Zahlungszeitpunkts suggeriert.

Ob es mit den in nationales Recht umsetzenden Vorgaben der EU-Verbraucherschutzvorschriften vereinbar ist, einem Fernabsatz-Unternehmer zuzugestehen, Verbrauchen übergebührlich lange hinzuhalten, ohne dass sie einen Lieferanspruch haben, erscheint doch höchst fraglich:

Artikel 18
"Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich des Zeitpunkts der Lieferung nichts anderes vereinbart haben, liefert der Unter­nehmer die Waren, indem er den physischen Besitz an den Waren oder die Kontrolle über die Waren dem Verbraucher unverzüglich, jedoch nicht später als dreißig Tage nach Vertrags­abschluss, überträgt."

RICHTLINIE 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher

Zum Zeitpunkt der Lieferung der Artikel an den Käufer wurde nichts vereinbart - der Verkäufer versucht vielmehr, den die Lieferfrist von 30 Tagen auslösenden Vertragsabschluss erst "durch die Lieferung" selbst zustandekommen lassen.

Nach EU-Recht soll Verbrauchern bei Lieferverzug europaeinheitlich ein Rücktrittsrecht zustehen; national können weitergehende Rechte bestehen:

" Zusätzlich zum Rücktrittsrecht gemäß Absatz2 können dem Verbraucher andere, nach dem einzelstaatlichen Recht vor­ gesehene Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen."

Nach deutschem Recht haben nichtbelieferte Käufer zusätzlich das Recht, Schadensersatz geltend machen zu können.

Zitat:
sind die Ausschlussklauseln wirklich so ok?


Eher nein.

Auch bei einem "korrekten" Vertragsschluss könnte sich der Verkäufer kaum auf wirksame Klauseln berufen, mit denen er sich eine viel zu lange oder unbestimmte Lieferfrist ausbedingen will, oder mit denen er sich ein (grundsätzlich zulässiges) Rücktrittsrecht aus sachlichem Grund wie etwa einer Nichtverfügbarkeit vorbehalten will ( was zudem nur wirksam wäre bei vertraglicher Zusicherung einer unverzüglichen Mitteilung und unverzüglichen Vorkasse-Rückerstattung ).
Eine Rücktritts-Recht-Klausel wegen Nichtverfügbarkeit wird nur dann für wirksam gehalten, wenn der Verkäufer bei Vertragsschluss eine sichere Verfügbarkeit zum Lieferzeitpunkt hatte, sein Vorlieferant dann aber ausfiel.
( Hier: Eine "Rücktritsklausel" des Verkäufers fehlt; simple Vorkasse-Rückerstattung begründet kein Recht auf Rücktritt / Umgehung von Schadensersatzansprüchen wg. Nichterfüllung )

Zitat:
Ist das verhalten des Verkäufers wie gehabt Rechtlich einwandfrei (Preis erhöhen und günstigere Bestellungen streichen)

Das ganze ist halt ein Nerd Hobby


Hmm, "echte" Verbraucherschutzbelange sind hier eher nicht ersichtlich, sodass kein Interesse bestehen dürfte, das übervorteilende Gebahren der Händler ( eingesammeltes Geld, ohne Lieferanspruch, wird eher als "Gebot" auf einen jederzeit anpassbaren Preis behandelt, Überwälzung des Beschaffungsrisikos auf den Käufer ) verbraucherschutzrechtlich zu ahnden.

Vielleicht müssen nicht erst die schrägen Spielregeln selbst, sondern schon die bizarren Wege zum Spielmaterial-Erwerb als Teil des Spiels begriffen werden?

RK

0x Hilfreiche Antwort

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