Guten Tag,
ich baue momentan einen Neubau. Ich war vor kurzem beim Sanitär Großhändler, da ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen. Das Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet.
Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.
Die Preise waren alle leicht über dem was ich kalkuliert habe, aber ich habe mich dann doch dazu entschieden, die Sachen zu nehmen und habe die Bestellung telefonisch erteilt.
Der erste Teil der Lieferung wurde bereits geliefert und da kam der Schrecken gleich mit. Es lag eine Rechnung bei und dabei setzt sich die Kalkulation wie folgt zusammen.
Preis aus Angebot
+ 10 % für meinen Installateur
+ 19 % Mwst.
Mir war gar nicht bewusst das die Preise aus dem Angebot netto waren.
Im Angebot stand das schon drin aber das ist mir nicht aufgefallen und der Installateur hat mir ja auch nur gesagt "Der Preis aus dem Angebot + 10 %" und mich nicht auf die Mwst. hingewiesen. Das sind bei meiner Bestellung mal eben 1500 € Mwst. und das ist mir einfach zu teuer, dass kann ich mir nicht leisten.
Die Sonderanfertigungen wie Schränke usw. wurden noch nicht geliefert.
Daraufhin habe ich sofort meinen Installateur angerufen und der hat mir gesagt, das eine Stornierung nicht möglich ist, da die Sachen heute geliefert werden sollten (Das wurden sie aber nicht).
Da ich dem Installateur aber nicht glaube, da beim Großhändler für die Schränke Lieferzeiten von 5-7 Wochen veranschlagt wurden und wir erst vor einer Woche bestellt haben,habe ich heute beim Großhändler angerufen und der hat mir mitgeteilt das diese auch noch nicht produziert wurden.
Meine Frage ist jetzt, kann ich vom Kaufvertrag
für die Sonderanfertigungen, sprich Schränke und Arbeitsplatten, noch zurück treten? Produziert wurden und werden diese definitiv noch nicht. Ehrlich gesagt sehe ich die Schuld auch beim Installateur und nicht bei mir, denn er weiß genau das ich Endkunde bin und teilt mir Nettopreise mit, ihm ist doch bewusst das ich Brutto zahlen muss und er hat mich dennoch nicht darauf hingewiesen.
Bestellt habe ich telefonisch und eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.
Stornierung von Sonderanfertigung, auf Grundlage von falschen Angaben
12. April 2016
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Frage vom 12. April 2016 | 22:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung von Sonderanfertigung, auf Grundlage von falschen Angaben
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#1
Antwort vom 12. April 2016 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitat:Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.
Und das hat man irgenwie beweisbar? Am besten schriftlich/gerichtsfest?
#2
Antwort vom 12. April 2016 | 23:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich besitze die Email, in der das Angebot im Anhang ist. Auf dem Angebot ist groß mit Bleistift +10 Prozent aufgeschrieben.
Reicht das aus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. April 2016 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitat:Ich besitze die Email, in der das Angebot im Anhang ist. Auf dem Angebot ist groß mit Bleistift +10 Prozent aufgeschrieben.
Ja, das ist schon mal ganz gut.
Da wird sich der Installateur aber "freuen", denn Preise für Verbraucher sind immer Endpreise. Das bedeutet ER darf die 19% tragen ...
Man könnte dann also den Installateur
A) darauf hinweisen, was IHN der ganze Spass kostet
B) alles machen lassen und dann nur das Angebot bezahlen
Ein kleines Schlupfloch gibt es aber noch, denn Angebote können durch aus um 20% überschritten werden, ohne das man immer erfolgreich dagegen angehen kann.
Ist das Angebot verbindlich oder ein unverbindliches?
#4
Antwort vom 13. April 2016 | 09:40
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatDas Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet. :
Steht denn auf dem weitergeleiteten Angebot keine Absummierung?
Gesamtnettopreis = X €
+ Umstazsteuer 19% = 0,19X
Gesamtsumme = 1,19X €
Oder Hinweis auf Nettopreise etc. Kann ich mir eigentlich so nicht wirklich vorstellen.
ZitatMir war gar nicht bewusst das die Preise aus dem Angebot netto waren. :
Hätte man das aber aus dem Kontext erschließen können?
Zitat:Im Angebot stand das schon drin aber das ist mir nicht aufgefallen und der Installateur hat mir ja auch nur gesagt "Der Preis aus dem Angebot + 10 %" und mich nicht auf die Mwst. hingewiesen.
Heißt für mich, man hat es nur nicht durchblickt?
Zitatda ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen. :
Kommt drauf an, bisher bin ich bei der Fallbeschreibung und meiner Lebenserfahrung skeptisch, ob hier die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn dem so ist, bin ich argumentativ natürlich bei dir.ZitatDa wird sich der Installateur aber "freuen", denn Preise für Verbraucher sind immer Endpreise. Das bedeutet ER darf die 19% tragen ... :
Dann wird man nur die längste Zeit einen "Bekannten" gehabt haben...
ZitatMeine Frage ist jetzt, kann ich vom Kaufvertrag (...) noch zurück treten? :
Ich sehe kein Recht auf Rücktritt. Pacta sunt servanda (Für beide Seiten natürlich!)
-- Editiert von radfahrer999 am 13.04.2016 09:42
#5
Antwort vom 14. April 2016 | 07:57
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Du hattest ein schriftliches Angebot auf dem keine MwSt. ausgewiesen ist und bist nicht stutzig geworden?
Im Großhandel sind die Preise doch meistens Netto genannt, da dort i.d.R. nur Gewerbetreibende einkaufen. In der Metro stehen auch die Netto-Preise groß dran und brutto klein drunter.
Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass 80% der Handwerker Netto-Preise nennen und ich jedesmal nachfragen muss ob es mit oder ohne ist.
-- Editiert von Paragrafenreiter am 14.04.2016 07:58
#6
Antwort vom 14. April 2016 | 17:38
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatGuten Tag, :
ich baue momentan einen Neubau. Ich war vor kurzem beim Sanitär Großhändler, da ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen. Das Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet.
Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.
Ja dein Bekannter betreibt ein Gewerbe, und damit hast Du in seinem Namen eingekauft, und bekommst die gleichen Konditionen wie jeder der ein Gewerbe ausübt. Sorry im Gewerbe sind alle Preise ohne UST, da die UST eine reine Endverbrauchersteuer ist.
Zitat:
Die Preise waren alle leicht über dem was ich kalkuliert habe, aber ich habe mich dann doch dazu entschieden, die Sachen zu nehmen und habe die Bestellung telefonisch erteilt.
Bestellt habe ich telefonisch und eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.
Weshalb bitte sollte es eine Widerrufbelehrung geben, ihr seit doch beim Großhändler vor Ort gewesen?
Zudem sollte man doch so ehrlich sein, der normale Aufschlag beträgt von Großhandel zu Endverbraucher in der Regel
50% aufwärts. Es wurde durch die Trickserei Geld gespart.
#7
Antwort vom 15. April 2016 | 08:52
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Trotzdem teurer als erwartet, weil...ZitatEs wurde durch die Trickserei Geld gespart. :
Zitataber das ist mir nicht aufgefallen :
-- Editiert von radfahrer999 am 15.04.2016 08:52
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