Stornierung von Sonderanfertigung, auf Grundlage von falschen Angaben

12. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
go439170-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung von Sonderanfertigung, auf Grundlage von falschen Angaben

Guten Tag,

ich baue momentan einen Neubau. Ich war vor kurzem beim Sanitär Großhändler, da ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen. Das Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet.
Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.

Die Preise waren alle leicht über dem was ich kalkuliert habe, aber ich habe mich dann doch dazu entschieden, die Sachen zu nehmen und habe die Bestellung telefonisch erteilt.

Der erste Teil der Lieferung wurde bereits geliefert und da kam der Schrecken gleich mit. Es lag eine Rechnung bei und dabei setzt sich die Kalkulation wie folgt zusammen.

Preis aus Angebot
+ 10 % für meinen Installateur
+ 19 % Mwst.

Mir war gar nicht bewusst das die Preise aus dem Angebot netto waren.
Im Angebot stand das schon drin aber das ist mir nicht aufgefallen und der Installateur hat mir ja auch nur gesagt "Der Preis aus dem Angebot + 10 %" und mich nicht auf die Mwst. hingewiesen. Das sind bei meiner Bestellung mal eben 1500 € Mwst. und das ist mir einfach zu teuer, dass kann ich mir nicht leisten.

Die Sonderanfertigungen wie Schränke usw. wurden noch nicht geliefert.

Daraufhin habe ich sofort meinen Installateur angerufen und der hat mir gesagt, das eine Stornierung nicht möglich ist, da die Sachen heute geliefert werden sollten (Das wurden sie aber nicht).
Da ich dem Installateur aber nicht glaube, da beim Großhändler für die Schränke Lieferzeiten von 5-7 Wochen veranschlagt wurden und wir erst vor einer Woche bestellt haben,habe ich heute beim Großhändler angerufen und der hat mir mitgeteilt das diese auch noch nicht produziert wurden.

Meine Frage ist jetzt, kann ich vom Kaufvertrag für die Sonderanfertigungen, sprich Schränke und Arbeitsplatten, noch zurück treten? Produziert wurden und werden diese definitiv noch nicht. Ehrlich gesagt sehe ich die Schuld auch beim Installateur und nicht bei mir, denn er weiß genau das ich Endkunde bin und teilt mir Nettopreise mit, ihm ist doch bewusst das ich Brutto zahlen muss und er hat mich dennoch nicht darauf hingewiesen.

Bestellt habe ich telefonisch und eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.

Und das hat man irgenwie beweisbar? Am besten schriftlich/gerichtsfest?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go439170-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich besitze die Email, in der das Angebot im Anhang ist. Auf dem Angebot ist groß mit Bleistift +10 Prozent aufgeschrieben.

Reicht das aus?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Ich besitze die Email, in der das Angebot im Anhang ist. Auf dem Angebot ist groß mit Bleistift +10 Prozent aufgeschrieben.

Ja, das ist schon mal ganz gut.

Da wird sich der Installateur aber "freuen", denn Preise für Verbraucher sind immer Endpreise. Das bedeutet ER darf die 19% tragen ...

Man könnte dann also den Installateur
A) darauf hinweisen, was IHN der ganze Spass kostet
B) alles machen lassen und dann nur das Angebot bezahlen

Ein kleines Schlupfloch gibt es aber noch, denn Angebote können durch aus um 20% überschritten werden, ohne das man immer erfolgreich dagegen angehen kann.

Ist das Angebot verbindlich oder ein unverbindliches?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go439170-4):
Das Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet.

Steht denn auf dem weitergeleiteten Angebot keine Absummierung?
Gesamtnettopreis = X €
+ Umstazsteuer 19% = 0,19X
Gesamtsumme = 1,19X €
Oder Hinweis auf Nettopreise etc. Kann ich mir eigentlich so nicht wirklich vorstellen.

Zitat (von go439170-4):
Mir war gar nicht bewusst das die Preise aus dem Angebot netto waren.

Hätte man das aber aus dem Kontext erschließen können?

Zitat (von go439170-4):
Im Angebot stand das schon drin aber das ist mir nicht aufgefallen und der Installateur hat mir ja auch nur gesagt "Der Preis aus dem Angebot + 10 %" und mich nicht auf die Mwst. hingewiesen.

Heißt für mich, man hat es nur nicht durchblickt?

Zitat (von go439170-4):
da ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen.
Zitat (von Harry van Sell):
Da wird sich der Installateur aber "freuen", denn Preise für Verbraucher sind immer Endpreise. Das bedeutet ER darf die 19% tragen ...
Kommt drauf an, bisher bin ich bei der Fallbeschreibung und meiner Lebenserfahrung skeptisch, ob hier die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn dem so ist, bin ich argumentativ natürlich bei dir.
Dann wird man nur die längste Zeit einen "Bekannten" gehabt haben...


Zitat (von go439170-4):
Meine Frage ist jetzt, kann ich vom Kaufvertrag (...) noch zurück treten?

Ich sehe kein Recht auf Rücktritt. Pacta sunt servanda (Für beide Seiten natürlich!)

-- Editiert von radfahrer999 am 13.04.2016 09:42

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Du hattest ein schriftliches Angebot auf dem keine MwSt. ausgewiesen ist und bist nicht stutzig geworden?
Im Großhandel sind die Preise doch meistens Netto genannt, da dort i.d.R. nur Gewerbetreibende einkaufen. In der Metro stehen auch die Netto-Preise groß dran und brutto klein drunter.

Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass 80% der Handwerker Netto-Preise nennen und ich jedesmal nachfragen muss ob es mit oder ohne ist.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 14.04.2016 07:58

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von go439170-4):
Guten Tag,
ich baue momentan einen Neubau. Ich war vor kurzem beim Sanitär Großhändler, da ein bekannter von mir Sanitärinstallateur ist, konnte ich dort einkaufen. Das Angebot hat mein Installateur erhalten und an mich weiter geleitet.
Er hat mir mitgeteilt das auf die Preise aus dem Angebot, noch 10 % für ihn drauf kommen.

Ja dein Bekannter betreibt ein Gewerbe, und damit hast Du in seinem Namen eingekauft, und bekommst die gleichen Konditionen wie jeder der ein Gewerbe ausübt. Sorry im Gewerbe sind alle Preise ohne UST, da die UST eine reine Endverbrauchersteuer ist.
Zitat (von go439170-4):

Die Preise waren alle leicht über dem was ich kalkuliert habe, aber ich habe mich dann doch dazu entschieden, die Sachen zu nehmen und habe die Bestellung telefonisch erteilt.
Bestellt habe ich telefonisch und eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.

Weshalb bitte sollte es eine Widerrufbelehrung geben, ihr seit doch beim Großhändler vor Ort gewesen?
Zudem sollte man doch so ehrlich sein, der normale Aufschlag beträgt von Großhandel zu Endverbraucher in der Regel
50% aufwärts. Es wurde durch die Trickserei Geld gespart.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es wurde durch die Trickserei Geld gespart.
Trotzdem teurer als erwartet, weil...
Zitat (von go439170-4):
aber das ist mir nicht aufgefallen


-- Editiert von radfahrer999 am 15.04.2016 08:52

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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