Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage.
Und zwar haben meine Eltern bei einem örtlichen Küchenhändler eine Einbauküche gekauft.
Als der Händler vor Ort die Küche aufbaute, äußerte meine Mutter den Wunsch einen weiteren Schrank bei ihm zu bestellen. Unabhängig vom eigentlichen Vertag der sich nur auf die Einbauküche bezog.
Für diesen weiteren Schrank wurde kein Vertrag abgeschlossen, alles passierte mündlich.
Der Schrank sollte eine Lieferzeit von ca 6 Wochen haben, nach 4 Wochen hat es sich meine Mutter anders überlegt, sie benötigt den Schrank doch nicht. Als meine Mutter den Händler anrief und Ihm mitteilte das sie den Schrank nicht benötige, teilte der Händler mit, er müsse die Bestellung stornieren und dafür wäre eine Stornogebühr in Höhe von 49% fällig.
Wie gesagt es liegen keine schriftlichen Unterlagen über diese Bestellung vor, alles wurde mündlich vereinbart. Der Schrank ist auch keine Sonderanfertigung o.ä.
Kann es wirklich sein das jetzt so eine horrende Stornogebühr anfällt?
Muss überhaupt irgendeine Gebühr gezahlt werden ?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
Steff
Storno / Kauf eines Küchenschranks
18. März 2007
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Frage vom 18. März 2007 | 16:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Storno / Kauf eines Küchenschranks
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#1
Antwort vom 18. März 2007 | 19:22
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1345x hilfreich)
Auch mündliche Verträge sind einzuhalten.
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#2
Antwort vom 18. März 2007 | 19:30
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1715x hilfreich)
Muss überhaupt irgendeine Gebühr gezahlt werden ?
Nö, man kann ja auch einfach den Vertrag einhalten und den bestellten Schrank abnehmen und bezahlen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. März 2007 | 10:53
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 655x hilfreich)
Das sehe ich wie meine Vorredner. Ihre Mutter hat einen Vertrag geschlossen, welchen sie einhalten muß. Wenn sie es sich nun überlegt hat, muß sie auch mit Stornogebühren rechnen.
Und jetzt?
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