Folgende Situation:
Ein Händler kauft Ware beim Großhändler. In der Rechnung wird kein Liefertermin genannt. Es gibt aber einen geschätzten Liefertermin per WhatsApp Konversation.
Das Geld wurde bereits in voller Höhe an den Großhändler bezahlt.
3 Werktage nach dem geschätzten Liefertermin droht der Händler mit Storno, falls die Ware in weiteren 2 Werktagen nicht bei ihm ist. Am Telefon wurde später besprochen, dass eine Stornierung nicht möglich ist und demnach eine gemeinsame Lösung gesucht werden muss.
7 Werktage nach geschätztem Liefertermin lehnt der Händler die Zustellung per DHL ab und lässt die Ware zum Absender zurück gehen. Aussage: Er habe ja sowieso schon storniert.
Es wurde offen kommuniziert dass es sich um ein Streckengeschäft aus den USA handelt.
Nach dem Hinweis, dass B2B Kaufverträge nicht durch das Verbraucherschutzgesetz gedeckt sind und demnach kein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, antwortet der Händler, sein Anwalt wird sich um die Sache kümmern und sein Geld zurück fordern.
Fragen:
1. Hat der Händler eine Chance sein Geld durch ein Mahnverfahren etc. zurück zu fordern?
2. Ist der Großhändler dazu verpflichtet, die Ware weiterhin zu lagern oder erneut an den Händler zu senden?
3. Muss ein Storno bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und unmissverständlich erfolgen? Würde eine schwammige WhatsApp Nachricht hier ausreichen?
4. Kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Großhändler abgelehnt werden?
Storno im B2B Geschäft möglich?
14. November 2023
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Frage vom 14. November 2023 | 12:37
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Storno im B2B Geschäft möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 16. November 2023 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (127573 Beiträge, 40838x hilfreich)
Zitat1. Hat der Händler eine Chance sein Geld durch ein Mahnverfahren etc. zurück zu fordern? :
Die Chance liegt - wie immer - zwischen 0-100%, in Abhängigkeit der uns unbekannten Details, Güte der Argumente der jeweiligen Parteien, der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes, ...
Zitat2. Ist der Großhändler dazu verpflichtet, die Ware weiterhin zu lagern oder erneut an den Händler zu senden? :
...
3. Muss ein Storno bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und unmissverständlich erfolgen?
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
ZitatWürde eine schwammige WhatsApp Nachricht hier ausreichen? :
Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat4. Kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Großhändler abgelehnt werden? :
Ich verstehe die Frage nicht - man tat es doch schon, da ist die Frage ob man es kann doch irgendwie sinnlos?
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 13:54
Von
Status: Student (2495 Beiträge, 391x hilfreich)
Verstehe ich das richtig?
Es gibt einen Lieferverzug.
Dann droht der Empfänger damit zu stornieren, wenn die Lieferung nicht zeitnah erfolgt.
Dann erfolgt die Lieferung nicht zeitnah.
Dann wird die Drohung nicht in die Tat umgesetzt.
Und dann wird geliefert?
Da würde ich sagen der Vertrag hat bestand und Annahmeverzug seitens des Empfängers.
Ggf. Schadenersatzansprüche aus der verspäteten Lieferung sofern diese wirklich verspätet im Sinne des Vertrags war.
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 14:35
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Also ist der Kunde jetzt in Annahmeverzug.. steht denn zu Stornos irgendwas im Vertrag oder wurde explizit eine LIeferfrist besprochen?
Und jetzt?
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