Stoßstange in anderer Farbe geliefert als abgemacht

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Stoßstange in anderer Farbe geliefert als abgemacht

Hallo,

ich muss euch leider schon wieder um Rat bitten.

Und zwar habe ich über ebay kleinanzeigen eine Heckstoßstange für mein Auto entdeckt. Der Verkäufer hatte mir explizit bestätigt, dass diese in 32C lackiert ist. Sein Auto hat aber 25B (Farbe) und deshalb wollte er diese wieder verkaufen.

Ich also 60 € (Kaufpreis) per Banküberweisung überwiesen und selbst einen Spediteur für 80 € mit dem Transport beauftragt.

Gestern kam die Stoßstange nun an und sie ist in 25B lackiert und nicht in 32C.

Wollte die Stoßstange eigentlich direkt so anbauen jetzt muss ich sie für viel Geld lackieren lassen.

Kann ich dem Verkäufer die Kosten für die Lackierung aufdrücken? Oder wenigstens die 60€ wiederbekommen?

Was meint Ihr?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

hast du schon mal mit dem VK gesprochen?

Zitat:
Kann ich dem Verkäufer die Kosten für die Lackierung aufdrücken?
So direkt einfach erstmal nicht.

Zitat:
Oder wenigstens die 60€ wiederbekommen?
Verhandlungssache mit dem VK...

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#2
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber ist das denn kein Betrug?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber ist das denn kein Betrug?
Nö.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Der Verkäufer hatte mir explizit bestätigt, dass diese in 32C lackiert ist.

Dann muss er diese auch so liefern oder Schadenersatz leisten.

Wenn er das - wie hier - nicht macht, fordert man ihn erst mal auf, korrekt zu liefern bzw. Nachbesserung zu leisten.
Je nach Reaktion muss man dann schauen wie es weitergeht.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass die Stoßstange nicht in 32C lackiert ist.

Er reagiert jedoch gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Er reagiert jedoch gar nicht.

Vermutlich nicht angekommen?

Hat man Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum?


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Er reagiert jedoch gar nicht.
Mit Verkäufern die ihre Ware losgeworden sind ist es wie mit Edelgasen. Sie reagieren nicht


Zitat (von Antares51):
Ich habe den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass die Stoßstange nicht in 32C lackiert ist.
Vermutlich per Ebay Kleinanzeigen Nachrichtensystem. Da der Verkäufer ja seine Ware losgeworden ist (und wenn er keine andere Ware mehr zum verkaufen hat) besteht keine Motivation sich weiterhin auf der Seite zu tummeln. Ergo wird er deine Nachricht nicht erhalten haben.

Lebenstipp:
Einschreiben an den Verkäufer senden und zur Nachbesserung mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage zzgl. Postlaufzeit) auffordern.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich habe den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass die Stoßstange nicht in 32C lackiert ist.
Was hast du denn von ihm gefordert?

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was hast du denn von ihm gefordert?
Wenn er nur geschrieben hat, dass die Stoßstange eine andere Farbe hat, dann kann ich verstehen warum der Verkäufer (wenn er es gelesen hat) nicht reagiert.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ich auch. Daher ja auch die Frage, was er denn gefordert hat.

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#11
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja ich habe erstmal nur geschrieben, dass Sie eine andere Farbe hat. Aber per whatsapp an seine Handynr. Hat er auch gelesen.

Was soll ich denn eurer Meinung nach fordern? Den Kaufpreis von 60€? Die mir entstandenen Versandkosten von 80 €? Oder sogar eine Lackierung in einer Lackierwerkstatt meiner Wahl?

Der Verkäufer ist gut 700km von mir entfernt.

Werde dann die Tage ein Einschreiben aufsetzen wenn ich weiß was ich forden soll bzw. kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Was soll ich denn eurer Meinung nach fordern?
Das was vereinbeart wurde. Ansonstne ist der Fantasie keine Grenze gesetzt..

Zitat (von Antares51):
Den Kaufpreis von 60€?
Kann man machen, aber bringt dir das die Stoßstange in der vereinbarten Farbe?

Zitat (von Antares51):
Die mir entstandenen Versandkosten von 80 €?
Bringt dir das die Stoßstange in der vereinbarten Farbe?

Zitat (von Antares51):
Oder sogar eine Lackierung in einer Lackierwerkstatt meiner Wahl?
Kann man machen...

Zitat (von Antares51):
Ja ich habe erstmal nur geschrieben, dass Sie eine andere Farbe hat.
Welche Reaktion hat man sich davon erhofft?

Zitat (von Antares51):
Werde dann die Tage ein Einschreiben aufsetzen wenn ich weiß was ich forden soll bzw. kann.
Wenn ihr eine whatsappfreundschaft hat, kann man da parallel anknüpfen..

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ja ich habe erstmal nur geschrieben, dass Sie eine andere Farbe hat.
Das ist ja eine nette Information. Mehr aber auch nicht. Wäre ich Verkäufer, dann würde ich das als unnütze Information abhaken und nicht weiter beachten. Genau das scheint auch passiert zu sein.
Du hast nichts gefordert, also ist für den Verkäufer, zunächst einmal, alles in Ordnung.
Wäre ich Käufer, dann würde ich die Lieferung, mit Frist, der angebotenen Ware anmahnen.

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#14
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

UPDATE:

Nachdem ich Herrn L. vor knapp 2 Wochen ein Einschreiben geschickt habe unter Androhung von Anwalt und höheren Kosten und einer Fristsetzung zum 10.10.19 habe ich auch keine Antwort erhalten. Also checkte ich den Sendungsverlauf und dort steht, der Empfänger wurde nicht angetroffen und das Einschreiben liegt zur Abholung bereit. Er scheint es nicht abholen zu wollen. Habe also gestern nochmal ein zweites Einschreiben losgeschickt.

Für den Fall, dass er auch hier die Annahme verweigert, habe ich ihm eine kurze SMS geschrieben in der ich schreibe: "Sollte er auch das zweite Einschreiben nicht annehmen, werde ich einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen". Daraufhin konnte er sich dann auf einmal bei whatsapp melden. Ich poste den Chat mal hier:

[00:26, 3.10.2019] L: Hallo Herr h, leider ist bei mir nichts angekommen. leider weiß ich nicht genau was sie von mir möchten, Sie haben eine gebrauchte Stoßstange gekauft, keine Garantie keine Rücknahme. Wo liegt ihr Problem?
[00:40, 3.10.2019] L: Ihr Spediteur hat die Stoßstange, in Ihrem Auftrag, bei mir abgeholt und damit ist die Sache für mich erledigt! Es war Ihnen ja frei gestellt, sie vorher zu besichtigen und persönlich abholen zu kommen. Wie es bei einem Kleinanzeigenportal normalerweise auch üblich ist. Ich wäre Ihnen also sehr verbunden, wenn Sie mich dies bezüglich, nicht weiter belästigen würden!

MfG
[00:52, 3.10.2019] J: Sie haben gesagt die Stoßstange ist in 32c lackiert. Dies ist nicht der Fall.

[01:56, 3.10.2019] L: Ich habe sie selber so gekauft, das hatte ich Ihnen mitgeteilt. Des weiteren, muss sie ohnehin aufgearbeitet werden, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, was zwangsläufig eine auch neue Lackierung erfordert.

[02:07, 3.10.2019] J: Ich wollte die Stoßstange so montieren und nicht neu lackieren lassen. Sie haben klar gesagt, dass sie in 32c lackiert ist. Das war gelogen. Also sollten Sie jetzt auch für die Lackierung in 32c zahlen.

[09:11, 3.10.2019] L: Echt jetzt? Erst mit der Polizei drohen, dann mit dem Gerichtsvollzieher und jetzt soll ich auch noch die Lackierung bezahlen!
Viel Glück beim Anwalt, Du Spinner!

[11:26, 3.10.2019] J: Leeren Sie lieber mal Ihren Briefkasten anstatt hier irgendwen als Spinner zu bezeichnen. Beleidigung ist strafbar. Ich habe Ihre Aussage, dass die Stoßstange in 32C lackiert ist schwarz auf weiß. Dafür habe ich bezahlt jedoch nicht erhalten. Die Frist läuft noch bis zum 10.10.19.

Das mache ich sofort! Werde auch alles an meinen Anwalt weitergeben, dann können Sie sich, mit dem weiter auseinander setzen! Des weiteren entschuldige ich mich, für meine unförmliche Aussage zuvor und möchte sie hiermit revidieren. Ich meinte natürlich Sie Spinner!
In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag...


Ich bin jetzt etwas verunsichert, ob ich wirklich den Schritt mit dem Anwalt gehen soll. Dass die Stoßstange Gebrauchsspuren hat war mir klar. Diese wollte ich mit Lackstift ausbessern und dann einbauen. Nun ist die Stoßstange aber in (Mazda 25B) lackiert und nicht (Mazda 32C). Gerne mal so googlen um den Farbunterschied zu sehen. Eine komplette Neulackierung kann ich mir nicht leisten und selbst auch nicht zufriedenstellend durchführen. Bin ja kein Lackierer.

Was würdet ihr jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Was würdet ihr jetzt tun?


Ich würde mich nicht weiter ärgern und die Stossstange selbst lackieren. Dass sollte sogar mit einer dieser speziellen Lackrollen gehen, ansonsten mit zwei Spraydosen plus Klarlack.
Vermutlich alles in allem immer noch günstiger als eine andere passende zu findne und zu kaufen.
Ist doch kein Hexenwerk.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
der Empfänger wurde nicht angetroffen und das Einschreiben liegt zur Abholung bereit. Er scheint es nicht abholen zu wollen.

Deshalb besser per Einschreiben-Einwurf senden.



Zitat (von Antares51):
Ich bin jetzt etwas verunsichert, ob ich wirklich den Schritt mit dem Anwalt gehen soll.

Nach Fristablauf würde ich das tatsächlich in Erwägung ziehen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Der Verkäufer hatte mir explizit bestätigt, dass diese in 32C lackiert ist.


Der genaue Wortlaut dazu lautet?

Die genaue Kommunikation vor deinem Schreiben lautet?

Der Anzeigentext lautet wie genau?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Gestern kam die Stoßstange nun an und sie ist in 25B lackiert und nicht in 32C.



Und das weisst du weil??

Die Farbe nicht zu deinem Fahrzeug passt?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde mich nicht weiter ärgern und die Stossstange selbst lackieren. Dass sollte sogar mit einer dieser speziellen Lackrollen gehen, ansonsten mit zwei Spraydosen plus Klarlack.
Vermutlich alles in allem immer noch günstiger als eine andere passende zu findne und zu kaufen.
Ist doch kein Hexenwerk.

Berry

Aber die Kosten dafür darf ja dann ich tragen. Ich bin Geringverdiener und die Dosen würden mich ca. 60-90€ kosten. Ganz zu schweigen von der ganzen Arbeit. Das Teil müsste erstmal geschliffen, gespachtelt und geklebt werden an einer Stelle.

Zitat (von Harry van Sell):
Deshalb besser per Einschreiben-Einwurf senden.


Der Typ wohnt in Belgien. Spricht aber deutsch. Wollte das zweite Einschreiben dann jetzt auch per Einwurf senden aber die Dame sagte mir im Ausland (Einschreiben International) gibt es das Einschreiben-Einwurf nicht.

Zitat (von charlyt4):
Der genaue Wortlaut dazu lautet?

Ich zitiere: "Ja die ist in 32C lackiert, war ein Fehlkauf meiner Seits, da mein Wagen in 25B lackiert ist. "

Die genaue Kommunikation vor deinem Schreiben lautet?

Der Anzeigentext lautet wie genau?


Anzeige ist nicht mehr verfügbar und der komplette Chatverlauf auch nicht da ebay kleinanzeigen mein Konto gesperrt hat. Anderes Thema. Hatte wohl mal ein Bild von Google drin und deshalb. Eigentumsrechte... Nur Vermutung meinerseits.



Zitat (von charlyt4):
Und das weisst du weil??

Die Farbe nicht zu deinem Fahrzeug passt?


Die Farben die es für den Wagen gab sind alle hier mit Beispielbild einzusehen:

http://www.mazda6gy.de/farbcode.html

Dies ist die Anzeige die Herr L. aktuell noch drinnen hat:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/mazda6-gg-2-3-sport/1180662316-216-1922

Zu sehen sein altes Fahrzeug in Farbe 25B. Mir hatte der gute Herr gesagt er hätte die Stoßstange gerade erst erworben und sie sei leider in 32c lackiert und nicht in 25B wie sein Fahrzeug. Ich glaube aber das ist gelogen und denke sie war die ganze Zeit an seinem Fahrzeug montiert. Ansonsten wäre es ein großer Zufall dass er gerade die Stoßstange und sein Auto zum selben Zeitpunkt verkaufen will.
Nun habe ich die Stange in 25B und nicht in 32c.

Für die Stoßstange habe ich 60€ bezahlt + 75 € für den Transport. Eine Lackierung läge bestimmt bei etwa 300 €...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Eine Lackierung läge bestimmt bei etwa 300 €...

Die Anwalts- und Gerichtskosten mit Sicherheit noch höher, wenn sie also die 300 schon nicht haben, haben sie garantiert auch nicht die Möglichkeiten, die Sache bis zum Ende durchzuziehen. Diese Kosten müssten sie mindestens auslegen. Hinzu kämen nicht unwahrscheinlich noch Gutachterkosten. Das ganze dann kombiniert mit dem Prozessrisiko. Hinzu kommt hier das nicht gerade einfacher werdende Problem des belgischen Wohnsitzes des Käufers.

Sicherlich ist das alles mehr als ärgerlich. Ein gewisses Risiko wird man aber beim privaten Gebrauchtwarenkauf stets ausgesetzt sein. Dessen muss man sich rational betrachtet einfach bewusst sein.
Für mich wäre die Sache klar. In den sauren Apfel beißen und neu lackieren, oder die Stoßstange an einen verkaufen, der gerade 25b sucht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32192 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich bin Geringverdiener
Das tut mir leid. Aber auch Geringverdienern passiert manchmal so was. Das solltest du bei allem Ärger einfach berücksichtigen---und die preiswerteste Variante für diese *Sch...toßstange auswählen.

Was passiert eigentlich, wenn du mit diesem PKW fährst, der dann eine Stoßstange in 25B statt 32 C hat?
Fahrverbot? Leute drehen sich nach dem Wagen um? Kinder zeigen mit Fingern auf dich?
Oder was??
btw.
In Aachen und Umgebung sprechen viele Leute deutsch, obwohl sie in Belgien, Niederlande oder Deutschland wohnen. Und das sagen die Belgier ebenso wie die Niederländer auch...

guckl mal nach : Dreiländerpunkt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber die Kosten dafür darf ja dann ich tragen.


Richtig.
Scheint mir aber das kleinere Übel zu sein im Vergleich zum Prozessrisiko und dessen Kosten.

Zitat (von Antares51):
Ich bin Geringverdiener und die Dosen würden mich ca. 60-90€ kosten.
.
ok. Ich würde dafür allerdings nur 2 * 9,90 € und 1 * 11,90 € zahlen.
oder wenn ich es ganz preiswert haben wollte würde ich das Teil in Weiß lackieren zu 2 mal 4,90 €.

Zitat (von Antares51):
Ganz zu schweigen von der ganzen Arbeit. Das Teil müsste erstmal geschliffen, gespachtelt und geklebt werden an einer Stelle.
Den Zustand der Stoßstange wusstest Du vorher. Was willst Du an einer Plastikstoßstange spachteln?

Du hattest nach Lösungen gefragt. Das ist eine, die etwas Geld und Arbeit kostet, die aber den gewünschten Erfolg garantiert.

Du kannst den Verkäufer auch verklagen, wenn er sich nicht von sich aus bewegt, was bei nur 60 € eigentlich nicht wirklich zu erwarten ist. Alle Unterlagen sind nicht mehr greifbar; dass schränkt die Erfolgsaussicht erheblich ein. Dazu das Kostenrisiko, welches n.m.E. in keinem Verhältnis zum Streitwert steht.

Bei diesen Voraussetzungen wird Dir sicherlich keiner ernsthaft zu einem Rechtsstreit raten.

Entscheiden musst Du.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16525 Beiträge, 9304x hilfreich)

Naja.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind doch ganz gut.
Und ich persönlich sage immer: Wenn man mit einem Anwalt droht, muss man das auch durchziehen - sonst wäre das ja eine leere Drohung gewesen und man macht sich komplett unglaubwürdig.

Das praktische Problem ist schlicht und ergreifend, dass man bei den Kosten für den Anwalt in Vorlage gehen muss. Und wenn man kein Geld hat für eine Lackierung, dann hat man auch kein Geld für einen Anwalt. Stellt sich die Frage, warum man dann überhaupt mit einem Anwalt gedroht hat, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind doch ganz gut.


Wieso? Er hat doch oben geschrieben dass die Korrespondenz nicht mehr vorhanden ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. DIe Farbe des o.g. zu verkaufenden Mazda ist m.E. nicht 25B. Dazu ist der Farbton zu dunkel.
2. Du hast keinen Zugriff auf die Original-Anzeige und keinen Zugriff auf den Chat-Verlauf.
3. Du hast also keinen Nachweis, dass der Verkäufer die Eigenschaft "Farbe 32C" zugesichert hat.

Also so wie man hier auch einem Verkäufer entsprechend antworten würde; "Deine Stoßstange, Dein Problem."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es wird aber schonmal unstreitig sein, dass überhaupt ein Kaufvertrag über eine Stoßstange bestand.

Etwas komplizierter wird die Sache dadurch, dass der Käufer die Stange abholen ließ, aber das mal außer Acht gelassen ist grundsätzlich der Verkäufer zunächst dafür beweisbelastet, dass die gelieferte Stoßstange auch wirklich erfüllungstauglich war. Daher wäre es primär das Problem des _Verkäufers_, wenn das Inserat nicht mehr zur Verfügung steht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Daher wäre es primär das Problem des _Verkäufers_, wenn das Inserat nicht mehr zur Verfügung steht.

Nein. Verkäufer sagt: "In meiner Anzeige stand: Stoßstange für Mazda 6, siehe Bild." Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

"Ende." Oh, das hat mich jetzt natürlich überzeugt 0o Scherzkeks^^ Aber nichts für ungut natürlich :D

Also der Verkäufer soll einfach sagen können "das und das stand da", aber wenn der Käufer das sagt, soll das nicht reichen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Also der Verkäufer soll einfach sagen können "das und das stand da", aber wenn der Käufer das sagt, soll das nicht reichen?


Bleib doch bitte sachlich.

Jeder ist für das was er behauptet (seinen Vortrag) beweisbelastet. Das gilt gleichermaßen für den Verkäufer wie für den Käufer.

Kommt es zum Rechtsstreit in dem der Käufer die Rückabwicklung oder etwas anderes fordert, müsste er darlegen, weshalb seine Forderung rechtens sein soll. Nennen wir Klagebegründung.

Der Antragsgegner ist damit nicht einverstanden und wird die Ablehnung der Klage beantragen.
Seinen Antrag muss er in dieser Phase noch nicht einmal begründen.
Es reicht das einfache Bestreiten um den Ball wieder ins Feld des Antragstellers zu spielen.

Der Antragsteller ist spätestens jetzt gehalten, seinen Vortrag um eine Sachargumentation zu erweitern und möglichst durch entsprechende Beweise scharf zu machen. Denn dann verspricht ein lediglich unsubstantiiertes Bestreiten des Antragsgegners keine Erfolgsaussicht. Der wäre gehalten qualifiziert zu widersprechen.
.

Würde allerdings auch der Antragsgegner irgend etwas anderes behaupten, wäre auch er für seine Behauptung beweisbelastet.

Die Beweisangebote sind keine Pflicht, aber sie verbessern die Erfolgsaussichten sehr sehr deutlich.

In diesem Fall, die Info stammt vom TS selbst, ist er nicht in der Lage seine Behauptung zu beweisen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Immer gern ;)

Wie oben gesagt, bleibt der Verkäufer bis zur Annahme durch den Käufer grundsätzlich in der Beweispflicht, dass die Sache, die er angeboten hat, erfüllungstauglich ist.

Das wäre dann der vom Verkäufer behauptete, für diesen günstige Umstand, den dieser also beweisen muss.

Das sollte dann übrigens auch normalerweise nicht die allergrößten Schwierigkeiten bereiten und dem Käufer schwerlich schaden, weil es

a) nach dem WhatsApp-Verlauf nicht überzeugend abzustreiten sein dürfte, dass es andere Farbvorstellungen gab - offenbar war der Verkäufer von der Nachricht des Käufers nicht sonderlich überrascht, b) der Verkäufer sich wegen Prozessbetrugs strafbar machen würde, wenn er hier lügt (selbstverständlich gehen ich für die Zwecke der Diskussion davon aus, dass die Angaben des TEs wahr sind, und es ist für viele auch regelmäßig nochmal eine andere Hausnummer, nicht nur in einem Chat kryptisch auszuweichen, sondern vor einem Gericht offen zu lügen), und c) es von diesem verlangt werden kann, die ihm ggf noch zur Verfügung stehenden Verläufe und das Inserat zu zeigen. Es wäre bemerkenswert, wenn auch der die zufällig nicht mehr hätte.

0x Hilfreiche Antwort

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