Wir haben 3 Stühle gekauft. Mit Werbung mwst erlassen
Auf der Rechnung würde das nicht richtig errechnet. Nun fordert das möbelhaus mit einer nachrechnen nochmals 23 Euro von uns. Die erste Rechnung wurde im möbel Haus bezahlt und due Ware mitgenommen. Aus dem Haus.. fertig
Ist die nachforfweung richtig?
Stühle.. kauf
Zitat :Ist die nachforfweung richtig?
Glaskugeln lesen kann hier niemand.
Zitat :Ist die nachforfweung richtig?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest und die Rechnung selber nachrechnet, daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Auf der Rechnung würde das nicht richtig errechnet.
Wenn das stimmen würde, könnte unter Umständen die Möglichkeit einer rechtmäßigen Nachforderung bestehen.
Zitat :Die erste Rechnung wurde im möbel Haus bezahlt und due Ware mitgenommen. Aus dem Haus.. fertig
Der Gesetzgeber hat diverse Möglichkeiten geschaffen (ab § 119 BGB) um Fehler zu korrigieren.
Ein Grund weshalb ich eine Barzahlung ohne Apps etc. bevorzuge. Denn wenn ich dann auch dem Haus bin, ist tatsächlich "fertig" - mangels Ermittelbarkeit meiner Person.
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Mal sehen, ob ich es richtig verstanden habe.
Der reguläre Preis war 758,19 €.
Bezahlt habt Ihr 19 % weniger, also 614,13 €.
Der Nettopreis wäre aber 637,13 €, so dass jetzt 23,- € in der Kasse fehlen.
Als Möbelhaus würde ganz kleinlaut schweigen.
Als Kunde würde ich eventuell sogar zur Geschäftsführung gehen und 23 1-Euro Stücken vorzählen. Nur so, um das blöde Gesicht zu sehen.
Zitat :Mal sehen, ob ich es richtig verstanden habe.
Wenn man nicht weiß dass die Berechnungsbasis für "MwSt geschenkt" der Netto und nicht der Bruttopreis ist, kommt genau sowas bei raus.
Zitat:Als Möbelhaus würde ganz kleinlaut schweigen.
Die letztendliche Differenz von ~3% einzufordern, hat schon großes Potential für eine Peinlichkeit, wenn man es selbst als Gewerbetreibender voll "verkackt" hat.
Bevor ich mir eine solche Blöße geben wurde, hätte ich es als Skonto verbucht....
-- Editiert von User am 5. Februar 2026 13:47
Ja.Nein.Vielleicht. Aber wenn ich lesen könnte, was genau das Möbelhaus schrieb und forderte... könnte ich auch die Glaskugel beiseite legen.Zitat :Ist die nachforfweung richtig?
Vielleicht würde mir sogar einfallen, was man dem Möbelhaus antworten könnte.
Die Stühle haben wir mit Abzug der MwSt [werbung] gekauft. Jetzt stellt sich heraus,dass man uns zuviel vom Betrag abgezogen hat und fordert nach einer woche den Restbetrag nach. Ich will nur wissen, ob das rechtens ist
Zitat :Ich will nur wissen, ob das rechtens ist
Ja/nein/vielleicht
Es kommt darauf an, was als Preis vereinbart war. Das Werbeangebot oder die Preisabsprache im Laden.
Ich tippe eher auf letzteres. In dem Fall: nein
Zitat :Ich will nur wissen, ob das rechtens ist
Ja, das fordern ist rechtens, Bekanntermaßen kann man ja fast alles einfordern.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.
Da weiterhin alle relevanten Fakten fehlen, wird man über die Durchsetzbarkeit derzeit nicht zielführend diskutieren können.
Muss nun zahlen oder nicht
So ungefähr hatten wir das schon gelesen. Ihr habt weniger bezahlt, als das Möbelhaus jetzt errechnet hat.Zitat :Die Stühle haben wir mit Abzug der MwSt [werbung] gekauft. Jetzt stellt sich heraus,dass man uns zuviel vom Betrag abgezogen hat und fordert nach einer woche den Restbetrag nach.
Aber WAS GENAU hat das Möbelhaus denn geschrieben? DAS ist doch wichtig.
Ja.Nein.Vielleicht.Zitat :Muss nun zahlen oder nicht
Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
In diesem Fall würde ich gar nichts überweisen.Zitat :Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
Wieviel Zeit ist denn zwischen Kauf und neuer Rechnung vergangen?
Zitat :Muss nun zahlen oder nicht
Es ist nicht sonderlich zielführend, die Frage stumpf zu widerholen und nur in andere Wort zu kleiden, wenn den den Antwortenden die relevanten Fakten vorenthalten werden.
Insofern schließe ich man dann mal ausnahmsweise dem
Zitat :Ja.Nein.Vielleicht.
an.
Eine Woche zwischen Kauf und Rechnung
Zitat :Eine Woche zwischen Kauf und Rechnung
Auch wenn wir aus der kurzen Mitteilung nicht entnehmen können, sehe ich das "unverzüglich" aus dem BGB als nicht erfüllt.
P.S.: Schmale Informationen und fehlende Antworten auf Nachfragen führen unzweifelhaft zu keinen oder fehlerhaften Antworten
Zitat :Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
Dann würde ich auch nichts zahlen.
Gibt es außer der neuen Rechnung weiteren Schriftverkehr, oder steht bei dem Vermerk mehr als nur "Differenz zu überweisen" muss man die Sache anders betrachten und eine Zahlungspflicht kann durchaus gegeben sein.
Es bleibt bei den gelieferten Infomationen also bei
Zitat :Ja.Nein.Vielleicht.
Ich habe wohl noch einen Rat.
Da wir hier wohl keine nützlichen Informationen mehr erhalten werden und die nicht geringe Möglichkeit besteht, dass die Antwort anstatt
eventuell doch nurZitat :Ja.Nein.Vielleicht.
lautet, empfehle ich die 23 € doch besser zu überweisen, ist letztendlich billiger als ein vielfaches davon zahlen zu müssen, sollte die Nachforderung korrekt gestellt und anwaltlich / gerichtlich eingetrieben werden.Zitat :Ja.Nein.Vielleicht.
Zitat :sehe ich das "unverzüglich" aus dem BGB als nicht erfüllt.
Warum nicht?
Der Fehler muss erst mal bemerkt werden.
Dann Umprogrammierung und neuer Rechnungslauf für alle Altfälle.
Postlaufzeit für einen Brief kann lange dauern, aus E+1 wurde E+4.
Da ist eine Woche noch absolut im Rahmen.
Zitat :sollte die Nachforderung korrekt gestellt und anwaltlich / gerichtlich eingetrieben werden.
Wenn es vor Gericht geht, kann man mit einem Aufschlag um ca. 500 EUR rechnen, wenn man verliert. Pkus Nerven und Zeitaufwand.
Noch immer weiß das offensichtlich niemand hier.Zitat :Ist die nachforfweung richtig?
Das weiß keiner, denn über *rechtens* entscheidet letzten Endes ein Gericht.Zitat :Ich will nur wissen, ob das rechtens ist
Falls du willst und kannst, könntest du dem Möbelhaus schreiben, dass du die neue Rechnung nicht verstehst und eine verständliche Erklärung und die Rechtsgrundlage für diese Forderung willst.Zitat :Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
Fallsdas Möbelhaus tatsächlich antwortet, könntestdu hier nachfragen...Muss nun zahlen oder nicht.
Möglicherweise ist die gesamte Aktion --- Mit Werbung mwst erlassen vom Möbelhaus verbockt?
Möglicherweise war es eine Werbeaktion nur für diese Stühle?
Ob jedem Käufer, dessen Daten man hat, so eine neue Rechnung geschickt wurde?
Ob sich jeder Käufer dann die Mühe macht, das *rechtlich* im www zu erfragen?
Alles hier nicht bekannt, die Sache ist noch nebulös.
ICH würde jetzt (noch) nichts überweisen.
ICH wüsste ja (noch) nicht, ob das Möbelhaus im Recht wäre.
ICH würde jetzt (noch) ca 4 Wochen warten, ob das Möbelhaus erklärt/erinnert/fordert/mahnt.
Es hat gut geklappt, Mail ans möbelhaus geschickt, betrag wurde ausgebucht. Keine Nachzahlung unsererseits. Möbel Haus hat Fehler eingestanden.
Danke für die Rückmeldung
Wenn doch alles so einfach wäre...Zitat :Mail ans möbelhaus geschickt
Danke für die Mitteilung.
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