Stühle.. kauf

5. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stühle.. kauf

Wir haben 3 Stühle gekauft. Mit Werbung mwst erlassen
Auf der Rechnung würde das nicht richtig errechnet. Nun fordert das möbelhaus mit einer nachrechnen nochmals 23 Euro von uns. Die erste Rechnung wurde im möbel Haus bezahlt und due Ware mitgenommen. Aus dem Haus.. fertig
Ist die nachforfweung richtig?




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9995 Beiträge, 2093x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ist die nachforfweung richtig?


Glaskugeln lesen kann hier niemand.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130714 Beiträge, 41572x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ist die nachforfweung richtig?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest und die Rechnung selber nachrechnet, daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Henne0210):
Auf der Rechnung würde das nicht richtig errechnet.

Wenn das stimmen würde, könnte unter Umständen die Möglichkeit einer rechtmäßigen Nachforderung bestehen.



Zitat (von Henne0210):
Die erste Rechnung wurde im möbel Haus bezahlt und due Ware mitgenommen. Aus dem Haus.. fertig

Der Gesetzgeber hat diverse Möglichkeiten geschaffen (ab § 119 BGB) um Fehler zu korrigieren.


Ein Grund weshalb ich eine Barzahlung ohne Apps etc. bevorzuge. Denn wenn ich dann auch dem Haus bin, ist tatsächlich "fertig" - mangels Ermittelbarkeit meiner Person.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2758 Beiträge, 658x hilfreich)

Mal sehen, ob ich es richtig verstanden habe.
Der reguläre Preis war 758,19 €.
Bezahlt habt Ihr 19 % weniger, also 614,13 €.
Der Nettopreis wäre aber 637,13 €, so dass jetzt 23,- € in der Kasse fehlen.

Als Möbelhaus würde ganz kleinlaut schweigen.
Als Kunde würde ich eventuell sogar zur Geschäftsführung gehen und 23 1-Euro Stücken vorzählen. Nur so, um das blöde Gesicht zu sehen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Mal sehen, ob ich es richtig verstanden habe.

Wenn man nicht weiß dass die Berechnungsbasis für "MwSt geschenkt" der Netto und nicht der Bruttopreis ist, kommt genau sowas bei raus.

Zitat:
Als Möbelhaus würde ganz kleinlaut schweigen.

Die letztendliche Differenz von ~3% einzufordern, hat schon großes Potential für eine Peinlichkeit, wenn man es selbst als Gewerbetreibender voll "verkackt" hat.
Bevor ich mir eine solche Blöße geben wurde, hätte ich es als Skonto verbucht....

-- Editiert von User am 5. Februar 2026 13:47

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ist die nachforfweung richtig?
Ja.Nein.Vielleicht. Aber wenn ich lesen könnte, was genau das Möbelhaus schrieb und forderte... könnte ich auch die Glaskugel beiseite legen.
Vielleicht würde mir sogar einfallen, was man dem Möbelhaus antworten könnte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Stühle haben wir mit Abzug der MwSt [werbung] gekauft. Jetzt stellt sich heraus,dass man uns zuviel vom Betrag abgezogen hat und fordert nach einer woche den Restbetrag nach. Ich will nur wissen, ob das rechtens ist

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2758 Beiträge, 658x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ich will nur wissen, ob das rechtens ist

Ja/nein/vielleicht

Es kommt darauf an, was als Preis vereinbart war. Das Werbeangebot oder die Preisabsprache im Laden.

Ich tippe eher auf letzteres. In dem Fall: nein

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130714 Beiträge, 41572x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ich will nur wissen, ob das rechtens ist

Ja, das fordern ist rechtens, Bekanntermaßen kann man ja fast alles einfordern.

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.

Da weiterhin alle relevanten Fakten fehlen, wird man über die Durchsetzbarkeit derzeit nicht zielführend diskutieren können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss nun zahlen oder nicht

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Die Stühle haben wir mit Abzug der MwSt [werbung] gekauft. Jetzt stellt sich heraus,dass man uns zuviel vom Betrag abgezogen hat und fordert nach einer woche den Restbetrag nach.
So ungefähr hatten wir das schon gelesen. Ihr habt weniger bezahlt, als das Möbelhaus jetzt errechnet hat.

Aber WAS GENAU hat das Möbelhaus denn geschrieben? DAS ist doch wichtig.

Zitat (von Henne0210):
Muss nun zahlen oder nicht
Ja.Nein.Vielleicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
In diesem Fall würde ich gar nichts überweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2758 Beiträge, 658x hilfreich)

Wieviel Zeit ist denn zwischen Kauf und neuer Rechnung vergangen?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130714 Beiträge, 41572x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Muss nun zahlen oder nicht

Es ist nicht sonderlich zielführend, die Frage stumpf zu widerholen und nur in andere Wort zu kleiden, wenn den den Antwortenden die relevanten Fakten vorenthalten werden.

Insofern schließe ich man dann mal ausnahmsweise dem
Zitat (von Anami):
Ja.Nein.Vielleicht.

an.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Woche zwischen Kauf und Rechnung

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#16
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2758 Beiträge, 658x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Eine Woche zwischen Kauf und Rechnung

Auch wenn wir aus der kurzen Mitteilung nicht entnehmen können, sehe ich das "unverzüglich" aus dem BGB als nicht erfüllt.

P.S.: Schmale Informationen und fehlende Antworten auf Nachfragen führen unzweifelhaft zu keinen oder fehlerhaften Antworten ;)

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen

Dann würde ich auch nichts zahlen.

Gibt es außer der neuen Rechnung weiteren Schriftverkehr, oder steht bei dem Vermerk mehr als nur "Differenz zu überweisen" muss man die Sache anders betrachten und eine Zahlungspflicht kann durchaus gegeben sein.

Es bleibt bei den gelieferten Infomationen also bei
Zitat (von Anami):
Ja.Nein.Vielleicht.


Ich habe wohl noch einen Rat.
Da wir hier wohl keine nützlichen Informationen mehr erhalten werden und die nicht geringe Möglichkeit besteht, dass die Antwort anstatt
Zitat (von Anami):
Ja.Nein.Vielleicht.
eventuell doch nur
Zitat (von Anami):
Ja.Nein.Vielleicht.
lautet, empfehle ich die 23 € doch besser zu überweisen, ist letztendlich billiger als ein vielfaches davon zahlen zu müssen, sollte die Nachforderung korrekt gestellt und anwaltlich / gerichtlich eingetrieben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130714 Beiträge, 41572x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
sehe ich das "unverzüglich" aus dem BGB als nicht erfüllt.

Warum nicht?

Der Fehler muss erst mal bemerkt werden.
Dann Umprogrammierung und neuer Rechnungslauf für alle Altfälle.
Postlaufzeit für einen Brief kann lange dauern, aus E+1 wurde E+4.

Da ist eine Woche noch absolut im Rahmen.



Zitat (von spatenklopper):
sollte die Nachforderung korrekt gestellt und anwaltlich / gerichtlich eingetrieben werden.

Wenn es vor Gericht geht, kann man mit einem Aufschlag um ca. 500 EUR rechnen, wenn man verliert. Pkus Nerven und Zeitaufwand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Ist die nachforfweung richtig?
Noch immer weiß das offensichtlich niemand hier.
Zitat (von Henne0210):
Ich will nur wissen, ob das rechtens ist
Das weiß keiner, denn über *rechtens* entscheidet letzten Endes ein Gericht.
Zitat (von Henne0210):
Das möbelhsus hat uns ne neue Rechnung gestellt Mut dem vermerk die Differenz zu überweisen
Falls du willst und kannst, könntest du dem Möbelhaus schreiben, dass du die neue Rechnung nicht verstehst und eine verständliche Erklärung und die Rechtsgrundlage für diese Forderung willst.
Fallsdas Möbelhaus tatsächlich antwortet, könntestdu hier nachfragen...Muss nun zahlen oder nicht.

Möglicherweise ist die gesamte Aktion --- Mit Werbung mwst erlassen vom Möbelhaus verbockt?
Möglicherweise war es eine Werbeaktion nur für diese Stühle?
Ob jedem Käufer, dessen Daten man hat, so eine neue Rechnung geschickt wurde?
Ob sich jeder Käufer dann die Mühe macht, das *rechtlich* im www zu erfragen?

Alles hier nicht bekannt, die Sache ist noch nebulös.

ICH würde jetzt (noch) nichts überweisen.
ICH wüsste ja (noch) nicht, ob das Möbelhaus im Recht wäre.
ICH würde jetzt (noch) ca 4 Wochen warten, ob das Möbelhaus erklärt/erinnert/fordert/mahnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Henne0210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat gut geklappt, Mail ans möbelhaus geschickt, betrag wurde ausgebucht. Keine Nachzahlung unsererseits. Möbel Haus hat Fehler eingestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3567 Beiträge, 1372x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung ;)

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von Henne0210):
Mail ans möbelhaus geschickt
Wenn doch alles so einfach wäre... :smile: und ganz ohne Rechtsberatung und §§-Wälzerei... schnell und gut ausgeht.

Danke für die Mitteilung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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